Kenntnisnahme - FB 45/0057/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur

Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Presseberichte zur Gemeindeschule Lichtenbusch

In Presseberichten vom 02.03. und 04.03.2021 wurde erläutert, dass die Schließung der Gemeindeschule in Lichtenbusch drohe. Die Gemeindeschule Lichtenbusch in Trägerschaft der Gemeinde Raeren liegt auf belgischem Staatsgebiet. Zur Schule gehören ein Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren sowie die Schule bis einschließlich Klasse 6. Insgesamt wird die Schule von 158 Kindern besucht, davon 70 Kinder im Kindergartenbereich. Von den 158 Kindern wohnen 25 Kinder auf der deutschen Seite Lichtenbuschs.

In den Berichten ist zu lesen, dass das Gebäude „aus allen Nähten platze“, aufgrund fehlender Räumlichkeiten und schlechter Bausubstanz werde daher die Schließung diskutiert. Als Alternativen kämen die Erweiterung der relativ neuen Schule in Eynatten und der Umzug der Kinder dorthin oder ein Neubau in Lichtenbusch in Betracht. Allerdings sei ein passendes Grundstück für den Neubau nicht leicht zu finden.

Die Elternschaft favorisiere eindeutig den Neubau in Lichtenbusch, da sie ihre kleine, familiäre Schule nicht verlieren und ihre Kinder nicht in das ca. 4 km entfernte Eynatten schicken wollten, insbesondere für die Eltern auf deutscher Seite, sei das nicht attraktiv. Außerdem sorgten sich die Eltern um das bisher selbstverständliche deutsch-belgische Miteinander. Daher haben sie u.a. eine Online-Petition ins Leben gerufen. 

 

  1. Anträge zur Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung

Mit Antrag vom 01.03.2021 zur Tagesordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim am 14.04.2021 beantragt die CDU-Fraktion folgenden Beschluss vorzusehen:

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung der Stadt Aachen wird beauftragt, die Online-Petition zum Erhalt der Grundschule Lichtenbusch nach Kräften zu unterstützen.

Möglichkeiten zur Standortsicherung sind zu erfragen und evtl Handlungsoptionen der Nachbargemeinde Raeren im gemeindlichen Diskurs kurzfristig auszutauschen und zu nutzen.

(s. Anlage 1)

Mit Antrag vom 04.03.2021 zur Tagesordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim am 14.04.2021 beantragt die SPD-Fraktion folgenden Beschluss vorzusehen:

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim appelliert an die Gemeinde Raeren den Standort der Gemeindeschule in Lichtenbusch zu erhalten.

(s. Anlage 2)

 

  1. Auskunft der Gemeinde Raeren

Seitens der Stadt Aachen wurde Kontakt mit der Gemeinde Raeren aufgenommen. Nach Rückmeldung des Bürgermeisters (Erwin Güsting) ist damit zu rechnen, dass bis zur Fertigstellung eines Projektes, gleich welchen Standorts, noch 5 – 6 Jahre vergehen werden. Während dieses Zeitraumes werde sich grundsätzlich sowohl an dem Kindergartenbetrieb als auch dem Grundschulbetrieb nichts ändern.  Der Betrieb werde in vorhandenen und erweiterten Containerräumen fortgesetzt.

Neben den beiden Varianten, Neubau in Lichtenbusch oder Verlagerung nach Eynatten, sei eine weitere mögliche Variante das Beibehalten eines Kindergartens in Lichtenbusch und die Verlegung der Grundschule nach Eynatten.

Er gehe davon aus, dass bis Mitte des Jahres 2021 eine Entscheidung dazu getroffen sein wird. Die Stadt Aachen werde informiert, sobald der Gemeinderat eine Richtung festgelegt habe. 

 

Presseberichten vom 22.03.2021 ist zu entnehmen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Raerener Gemeinderat geändert haben und sich damit die Besetzung des Bürgermeisteramtes in Kürze ändern könnte. Die Berichte lassen vermuten, dass sich die neue politische Mehrheit für den Schulstandort Lichtenbusch aussprechen könnte.

 

  1. Planerische Bewertung der möglichen Auswirkungen auf den KiTa- und Schulbereich der Stadt Aachen

4.1 Bewertung der Schulsituation

Gemäß § 34 Schulgesetz NRW ist die Schulpflicht grundsätzlich durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen. Der Besuch einer ausländischen Schule ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die Befreiung von der deutschen Schulpflicht muss bei der Schulaufsichtsbehörde, im vorliegenden Fall bei der StädteRegion Aachen beantragt werden.

Aufgrund der v.g. rechtlichen Gegebenheiten zum Besuch einer Schule im Ausland ist die Anzahl an deutschen Schulkindern in der belgischen Schule relativ gering.

Die Gemeinschaftsgrundschule in Oberforstbach hatte im Schuljahr 2020/2021 und auch nach den Anmeldungen zum Schuljahr 2021/22 noch einige freie Plätze.

 

4.2 Bewertung der KiTa-Situation

Im Umfeld von Lichtenbusch befinden sich 4 KiTas:

     Raerener Straße

     Oberforstbacher Straße

     Schwinningstraße

     Nerscheider Weg

In den letzten drei Jahren gab es zum Ende des KiTa-Jahres noch vereinzelte freie Plätze (5-13 Plätze). Im Juni 2020 war keine der vier KiTas voll ausgelastet. Laut den aktuellen Monatsdaten gibt es in den KiTas zurzeit insgesamt noch 1-2 freie U3 Plätze.

Sofern sich der Trend der letzten Jahre fortsetzt, kann vermutet werden, dass die KiTas im Umfeld des Standorts Lichtenbusch noch in kleinem Umfang über freie Platzkapazitäten verfügen. Ggfs. könnte im Bedarfsfall auch die Option von Überbelegungen (im Rahmen der Betriebserlaubnis) geprüft werden.

 

4.3   Fazit:

Insgesamt werden seitens der Verwaltung die planerischen Auswirkungen, unter Berücksichtigung der aktuellen Anzahl an Kindern auf der deutschen Seite Lichtenbuschs, die die Schule in Lichtenbusch besuchen, bei einer zukünftigen Schließung/ Verlegung der Schule nicht als sehr hoch eingeschätzt. Das schließt nicht aus, dass möglicherweise für Einzelfälle aktiv nach Lösungen gesucht werden muss. Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, inwiefern und in welcher Anzahl ggfs. weitere Bedarfe von Familien, die auf der belgischen Seite Lichtenbuschs wohnen, entstehen, die auf eine KiTa- und/oder Schulangebot auf deutscher Seite wechseln möchten.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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