Kenntnisnahme - FB 45/0057/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeindeschule Lichtenbusch – Anträge zur Tagesordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim der CDU Fraktion vom 01.03.2021 und der SPD Fraktion vom 04.03.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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14.04.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
- Presseberichte zur Gemeindeschule Lichtenbusch
In Presseberichten vom 02.03. und 04.03.2021 wurde erläutert, dass die Schließung der Gemeindeschule in Lichtenbusch drohe. Die Gemeindeschule Lichtenbusch in Trägerschaft der Gemeinde Raeren liegt auf belgischem Staatsgebiet. Zur Schule gehören ein Kindergarten für Kinder ab 3 Jahren sowie die Schule bis einschließlich Klasse 6. Insgesamt wird die Schule von 158 Kindern besucht, davon 70 Kinder im Kindergartenbereich. Von den 158 Kindern wohnen 25 Kinder auf der deutschen Seite Lichtenbuschs.
In den Berichten ist zu lesen, dass das Gebäude „aus allen Nähten platze“, aufgrund fehlender Räumlichkeiten und schlechter Bausubstanz werde daher die Schließung diskutiert. Als Alternativen kämen die Erweiterung der relativ neuen Schule in Eynatten und der Umzug der Kinder dorthin oder ein Neubau in Lichtenbusch in Betracht. Allerdings sei ein passendes Grundstück für den Neubau nicht leicht zu finden.
Die Elternschaft favorisiere eindeutig den Neubau in Lichtenbusch, da sie ihre kleine, familiäre Schule nicht verlieren und ihre Kinder nicht in das ca. 4 km entfernte Eynatten schicken wollten, insbesondere für die Eltern auf deutscher Seite, sei das nicht attraktiv. Außerdem sorgten sich die Eltern um das bisher selbstverständliche deutsch-belgische Miteinander. Daher haben sie u.a. eine Online-Petition ins Leben gerufen.
- Anträge zur Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung
Mit Antrag vom 01.03.2021 zur Tagesordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim am 14.04.2021 beantragt die CDU-Fraktion folgenden Beschluss vorzusehen:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung der Stadt Aachen wird beauftragt, die Online-Petition zum Erhalt der Grundschule Lichtenbusch nach Kräften zu unterstützen.
Möglichkeiten zur Standortsicherung sind zu erfragen und evtl Handlungsoptionen der Nachbargemeinde Raeren im gemeindlichen Diskurs kurzfristig auszutauschen und zu nutzen.
(s. Anlage 1)
Mit Antrag vom 04.03.2021 zur Tagesordnung für die Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim am 14.04.2021 beantragt die SPD-Fraktion folgenden Beschluss vorzusehen:
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim appelliert an die Gemeinde Raeren den Standort der Gemeindeschule in Lichtenbusch zu erhalten.
(s. Anlage 2)
- Auskunft der Gemeinde Raeren
Seitens der Stadt Aachen wurde Kontakt mit der Gemeinde Raeren aufgenommen. Nach Rückmeldung des Bürgermeisters (Erwin Güsting) ist damit zu rechnen, dass bis zur Fertigstellung eines Projektes, gleich welchen Standorts, noch 5 – 6 Jahre vergehen werden. Während dieses Zeitraumes werde sich grundsätzlich sowohl an dem Kindergartenbetrieb als auch dem Grundschulbetrieb nichts ändern. Der Betrieb werde in vorhandenen und erweiterten Containerräumen fortgesetzt.
Neben den beiden Varianten, Neubau in Lichtenbusch oder Verlagerung nach Eynatten, sei eine weitere mögliche Variante das Beibehalten eines Kindergartens in Lichtenbusch und die Verlegung der Grundschule nach Eynatten.
Er gehe davon aus, dass bis Mitte des Jahres 2021 eine Entscheidung dazu getroffen sein wird. Die Stadt Aachen werde informiert, sobald der Gemeinderat eine Richtung festgelegt habe.
Presseberichten vom 22.03.2021 ist zu entnehmen, dass sich die Mehrheitsverhältnisse im Raerener Gemeinderat geändert haben und sich damit die Besetzung des Bürgermeisteramtes in Kürze ändern könnte. Die Berichte lassen vermuten, dass sich die neue politische Mehrheit für den Schulstandort Lichtenbusch aussprechen könnte.
- Planerische Bewertung der möglichen Auswirkungen auf den KiTa- und Schulbereich der Stadt Aachen
4.1 Bewertung der Schulsituation
Gemäß § 34 Schulgesetz NRW ist die Schulpflicht grundsätzlich durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen. Der Besuch einer ausländischen Schule ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich. Die Befreiung von der deutschen Schulpflicht muss bei der Schulaufsichtsbehörde, im vorliegenden Fall bei der StädteRegion Aachen beantragt werden.
Aufgrund der v.g. rechtlichen Gegebenheiten zum Besuch einer Schule im Ausland ist die Anzahl an deutschen Schulkindern in der belgischen Schule relativ gering.
Die Gemeinschaftsgrundschule in Oberforstbach hatte im Schuljahr 2020/2021 und auch nach den Anmeldungen zum Schuljahr 2021/22 noch einige freie Plätze.
4.2 Bewertung der KiTa-Situation
Im Umfeld von Lichtenbusch befinden sich 4 KiTas:
Raerener Straße
Oberforstbacher Straße
Schwinningstraße
Nerscheider Weg
In den letzten drei Jahren gab es zum Ende des KiTa-Jahres noch vereinzelte freie Plätze (5-13 Plätze). Im Juni 2020 war keine der vier KiTas voll ausgelastet. Laut den aktuellen Monatsdaten gibt es in den KiTas zurzeit insgesamt noch 1-2 freie U3 Plätze.
Sofern sich der Trend der letzten Jahre fortsetzt, kann vermutet werden, dass die KiTas im Umfeld des Standorts Lichtenbusch noch in kleinem Umfang über freie Platzkapazitäten verfügen. Ggfs. könnte im Bedarfsfall auch die Option von Überbelegungen (im Rahmen der Betriebserlaubnis) geprüft werden.
4.3 Fazit:
Insgesamt werden seitens der Verwaltung die planerischen Auswirkungen, unter Berücksichtigung der aktuellen Anzahl an Kindern auf der deutschen Seite Lichtenbuschs, die die Schule in Lichtenbusch besuchen, bei einer zukünftigen Schließung/ Verlegung der Schule nicht als sehr hoch eingeschätzt. Das schließt nicht aus, dass möglicherweise für Einzelfälle aktiv nach Lösungen gesucht werden muss. Auch kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgesehen werden, inwiefern und in welcher Anzahl ggfs. weitere Bedarfe von Familien, die auf der belgischen Seite Lichtenbuschs wohnen, entstehen, die auf eine KiTa- und/oder Schulangebot auf deutscher Seite wechseln möchten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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678,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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2 MB
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