Kenntnisnahme - FB 56/0049/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Informationen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2006 fand der erste Integrationsgipfel der Bundesregierung unter Beteiligung von Vereinen, Verbänden, Landes- und kommunalen Vertretungen statt. In regelmäßiger Folge wurden die Integrationsgipfel durchgeführt. Gemeinsam mit den politischen und zivilgesellschaftlichen Vertreter*innen entstand ein Integrationsplan, der jährlich mit verschiedenen Schwerpunktsetzungen weiterentwickelt wurde. Der 10. Integrationsgipfel im Juni 2018 bildete den Start für den aktuellen Nationalen Aktionsplan Integration (NaP-I).

Am 09.03.2021 fand der 13. Integrationsgipfel der Bundesregierung statt, an dem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz rund 120 Vertreter*innen aus Bund, Ländern und Kommunen sowie von Migranten*innen-Organisationen und aus den Bereichen Wirtschaft, Kultur, Medien und Sport trafen. Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Abschluss der mehrjährigen Arbeiten am Nationalen Aktionsplan Integration der Bundesregierung.

 

Nationaler Aktionsplan Integration (NaP-I)

Der Aktionsplan Integration ist ein umfangreiches Werk, welches gemeinsam mit mehr als 300 Partner*innen aus Bund, Ländern und Kommunen sowie mit weiteren Sozialpartner*innen und Vertreter*innen der Zivilgesellschaft erarbeitet wurde.

Der Aktionsplan zielt auf alle Zuwanderergruppen – Schutzsuchende, EU-Zuwanderer*innen, Fachkräfte und diejenigen, die hier schon lange leben – und umfasst die aktuellen Herausforderungen der Integration und des gesellschaftlichen Zusammenhalts in Deutschland.

Neu an dem im Jahr 2018 formulierten Nationalen Aktionsplan Integration ist ein Phasenmodell, das insgesamt fünf Phasen umfasst.

Zu jeder Phase gibt es eine ausführliche Beschreibung über den Ist-Zustand, eine Definition der vordringlichen Handlungsfelder und Zielvorstellungen sowie eine Präsentation geplanter Maßnahmen. Jedes dieser Phasen-Dokumente umfasst zwischen 70 und 100 Seiten.

Für jede Maßnahme werden Verantwortlichkeiten definiert, d.h. es werden ein federführendes Ministerium sowie weitere verantwortliche Ministerien oder Organisationen benannt.

Die konkreten Maßnahmen adressieren vor allem staatliche Akteure*innen auf Bundes- und Landesebene, u.a. mittels Förderprogrammen. Sie unterstützen darüber hinaus die vorhandenen Strukturen der Migranten*innen-Organisationen. Einige Maßnahmen betreffen beispielsweise Forschungsaufträge zu Handlungsfeldern, zu denen eine unzureichende Datenlage existiert. Es gibt darüber hinaus auch Forschungsaufträge zur Erarbeitung digitaler Lösungen.

 

Aufgrund des umfangreichen Maßnahmenkatalogs werden hier nur beispielhaft einzelne Punkte aufgeführt. Weitere Informationen finden sich im Internet unter: https://www.nationaler-aktionsplan-integration.de/napi-de/aktionsplan

 

Übersicht über die Entstehung und die Inhalte der Phasen des Nationalen Aktionsplans Integration (NaP-I)

 

I. Phase vor der Zuwanderung:

Erwartungen steuern – Orientierung geben (11. Integrationsgipfel, März 2020)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (15. August 2019) unterstützt die gezielte Anwerbung von Fachkräften. Die für die I. Phase definierten Handlungsfelder fügen sich in diese Strategie ein. Sie umfassen Informations- und Aufklärungsangebote über die Zuwanderung nach Deutschland, Angebote zur so genannten Vorintegration, zu Sprachkursen im Herkunftsland und eine Werbestrategie zur gezielten Gewinnung von Fachkräften aus dem Ausland.

 

II. Phase der Erstintegration:

Ankommen erleichtern – Werte vermitteln (12. Integrationsgipfel, Oktober 2020)

Die beschriebenen Handlungsfelder umfassen Sprachförderungen, eine Ergänzung der bestehenden Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer*innen und des Jugendmigrationsdienstes durch Online-Beratungen, Anerkennungen von Berufs- und Bildungsabschlüssen als Einstieg in den Arbeitsmarkt und die Stärkung von Bildung und Ausbildung als Grundsteine für eine gelingende Integration. Die konkreten Maßnahmen umfassen entsprechende Unterstützungen in den o.g. Bereichen.

 

III. Phase der Eingliederung:

Teilhabe ermöglichen – Leistung fordern und fördern (12. Integrationsgipfel, Oktober 2020)

Es wurden in dieser Phase des Nationalen Aktionsplanes die Handlungsfelder Arbeitsmarkt, Bildung-Betreuung-Erziehung, Bürgerschaftliches Engagement, die Integration vor Ort und die besonderen Herausforderungen im ländlichen Raum identifiziert. Die Maßnahmen umfassen unter anderem Projekte zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt, zur Qualifizierung der Fachkräfte in der Bildungslandschaft, die Förderungen des ehrenamtlichen Engagements von Jugendlichen mit Einwanderungsgeschichte und die Qualifizierung der kommunalen Integrationsbeiräte. Forschungsprojekte in diesem Bereich befassen sich mit dem kommunalen Integrationsmonitoring und dem Datenmanagement in der lokalen Integrationsarbeit.

 

IV. Phase des Zusammenwachsens:

Vielfalt gestalten – Einheit sichern (13. Integrationsgipfel, März 2021)

Ziel dieser vierten Phase ist es, dass alle Menschen in Deutschland ein Gemeinschaftsgefühl entwickeln und Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen. Es wurden folgende Handlungsfelder in dieser Phase identifiziert: Sport, Gesundheit, Stadtentwicklung und Wohnen, Medien und Kultur.

In allen Handlungsfelder wurden insgesamt 23 Maßnahmen entwickelt, die sowohl die individuelle als auch die strukturelle Perspektive berücksichtigen, d.h. es wurden z.B. Strategien zur Gewinnung von zugewanderten Menschen für das Gesundheitswesen im Rahmen des Fachkräftemangels, als auch Forschungsprojekte zur Schaffung einer Datengrundlage zur Gesundheit und medizinischen Versorgung von Asylsuchenden konzipiert..

Im Handlungsfeld Stadtentwicklung und Wohnen wurden beispielsweise die vorhandenen Förderstrukturen „Soziale Stadt“ um Projekte zur Demokratiestärkung und den Abbau von Rassismus und Rechtspopulismus ergänzt. Die Maßnahmen im Handlungsfeld Kultur adressieren vor allem Kultureinrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung, wie z.B. die Erweiterung bestehender Ausstellungen zur Migrationsgeschichte oder Diversitätsstrategien in Kultureinrichtungen.

 

V. Phase des Zusammenhalts:

Zusammenhalt stärken – Zukunft gestalten (13. Integrationsgipfel, März 2021)

Im November 2020 verabschiedete der Kabinettsausschuss ein umfassendes Paket mit 89 Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus. Die in der fünften Phase formulierten Maßnahmen ergänzen dieses Paket.

Es wurden zu Phase V folgende Handlungsfelder identifiziert: Politische Bildung sowie Partizipation in Parteien und Gremien, Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Antidiskriminierung und Maßnahmen gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Bedeutung von Einbürgerung und Diversity in der Wirtschaft. Auch hier umfassen die in den Handlungsfeldern vereinbarten 25 Maßnahmen u.a. den Ausbau von Modellprojekten, Mentoring-Programme und Beratungsstrukturen, die Gründung von Netzwerken und Praxisforen, die Überarbeitung von digitalen Informationsangeboten sowie Forschungsprojekte zum Einbürgerungsgeschehen usw.

Für die Politische Partizipation werden u.a. Modellprojekte im Rahmen der Bundeszentrale für Politische Bildung und der Ausbau der Trägerstrukturen der politischen Erwachsenen-Bildung gefördert.

Die Maßnahmen des Handlungsfeldes Interkulturelle Öffnung der Verwaltung adressieren die Bundesbehörden. Ein zu gründendes Netzwerk „Diversität“ soll als Praxisforum darüber hinaus auch den Ländern und Kommunen ein Austauschforum bieten.

In dem Handlungsfeld Antidiskriminierung werden u.a. die Beratungsstrukturen und Beschwerdeverfahren ausgebaut und verbessert.

Erstmals wurde das Thema Einbürgerung in einem eigenen Forum intensiv diskutiert. Die Maßnahmen hierzu betreffen u.a. digitale Themen, wie eine bedarfs- und zielgruppengerechte Überarbeitung des vorhandenen digitalen Informationsangebotes. Auch ein Forschungsprojekt („Bundesweite Analyse des Einbürgerungsgeschehens“) sowie Vernetzungsmöglichkeiten der Mitarbeiter*innen der Einwanderungsbehörden werden in diesem Kontext in Aussicht gestellt.

Im Themenforum Diversity in der Wirtschaft werden Maßnahmen zur besseren Transparenz und Vernetzung, zur Erhebung empirischer Daten und zur Stärkung der Beratungsstrukturen für Unternehmen formuliert.

 

Ergebnisse des 13. Integrationsgipfels März 2021

Auf dem 13. Integrationsgipfel wurden die Ergebnisse der Phasen IV (Zusammenwachsen) und V (Zusammenhalt) des Aktionsplans vorgestellt und besprochen.

Die Ergebnisse des 13. Integrationsgipfels umfassen wie oben geschildert ein breites Spektrum von Forschungsvorhaben, konkreten Umsetzungsschritten, Digitalisierungen sowie den Aufbau und die Stärkung von Vernetzungsstrukturen. Ein großer Teil der Maßnahmen adressiert Bundesbehörden oder bundesweit zuständige Institutionen, Vereine oder Verbände. Einige Projekte beziehen die Landesebene mit ein.

 

Um aus dem Nationalen Aktionsplan Integration der Bundesregierung für die Stadt Aachen konkrete Auswirkungen zu beschreiben und potenziell übertragbare Projekte auf kommunaler Ebene zu definieren, bedarf es einer sorgfältigen Sichtung der über 100 Projekte und Maßnahmen sowie einer Abstimmung mit Akteuren*innen vor Ort.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

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0

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Abschreibungen

0

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0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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