Entscheidungsvorlage - BA 6/0022/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich beschließt – unter Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts 2021für die Anschaffung von Dienstkleidung 500,00 € aus bezirklichen Mitteln

(PSP: 1-011906-600-5, Kostenart: 53180000) zur Verfügung zu stellen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt (Teilhabechancengesetz – 10. SGB II-ÄndG) soll eine zunehmende Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit bekämpft und den Menschen die Rückkehr in kontinuierliche Arbeitsverhältnisse ermöglicht werden. Aus Sicht der Verwaltung ist die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes bei der Stadt Aachen sinnvoll, um über öffentlich geförderte Beschäftigung soziale Teilhabe zu gewährleisten und Transferleistungen einzusparen.

Die Förderung nach § 16i SGB II richtet sich dabei an sehr arbeitsmarktferne Kunden, zum Teil mit multiplen Vermittlungshemmnissen, die 6 Jahre nicht oder nur kurzzeitig beschäftigt waren und seit 7 Jahren im Leistungsbezug SGB II stehen. Die maximale Förderdauer umfasst hier bis zu 5 Jahren.

Die Förderung nach § 16e SGB II richtet sich an Personen, die mindestens 2 Jahre arbeitslos sind. Diese Förderung ist auf 2 Jahre begrenzt.

Mit Blick auf eine maximale Laufzeit von bis zu 5 Jahren können ggf. in Einzelfällen bei entsprechender Eignung und unter Berücksichtigung von Auswahlverfahren, Teilnehmende des Förderprogramms in eine reguläre Stelle übernommen werden.

 

Die Stadt Aachen hat 2019 beschlossen, 50 zusätzliche Stellen mit Fokus auf eine 5jährige Förderung nach § 16i SGB II einzurichten.

 

Einige Bezirksämter haben in diesem Rahmen das Einsatzfeld: ‚Begleitende Helfertätigkeiten im Außendienst‘ (analog ehemals Cityservice) benannt und Stellen geschaffen.

Das hier zu Grunde liegende Stellenprofil ist als Anlage beigefügt und stellt auch für den Stadtbezirk Richterich eine Unterstützung dar.

 

Damit das Ziel des Gesetzgebers, Langzeitarbeitslose in kontinuierliche Arbeitsverhältnisse zu vermitteln, erfolgreich verläuft, wurden sowohl beim Jobcenter als auch bei der Stadt Aachen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration folgende Strukturen geschaffen:

 

  1. Zuweisungsverfahren über das Jobcenter

Die für eine Vermittlung relevanten Personen werden an einen Betriebsakquisiteur (BAK) des Jobcenters weitergeleitet. Ein BAK wird zur Vorbereitung und Anbahnung von Beschäftigungsverhältnissen eingesetzt und ist das zentrale Bindeglied zwischen der Stadt Aachen als Arbeitgeber und dem Jobcenter. Der BAK stellt dem Arbeitgeber Bewerbungsprofile zur Verfügung und initiiert Vorstellungsgespräche mit anschließender Probearbeit (in der Regel 4wöchige ‚Maßnahme beim Arbeitgeber‘ (MAG) bei beidseitigem Interesse).

Durch die Probearbeit erhalten sowohl die Teilnehmenden als auch die Fachdienststellen die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und Erprobens. Der Fachbereich Personal bei der Stadt Aachen und das Jobcenter werden durch diese vorgeschaltete Maßnahme zeitlich in die Lage versetzt, das Einstellungsverfahren ordnungsgemäß so durchzuführen, dass die Beschäftigung nach der Erprobung möglichst nahtlos aufgenommen werden kann.

 

  1. Vermeidung von Abbrüchen in der MAG oder im späteren Arbeitsverhältnis

Ein wesentliches Element im Gesetz ist die verbindliche Regelung einer ganzheitlich beschäftigungsbegleitenden Betreuung über ein Coaching beim Jobcenter.

Zusätzlich wurde eine Fallmanagementfunktion beim Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration als Unterstützung der jeweiligen Fachdienststelle bei Problemen mit geförderten Beschäftigten und als Schnittstelle zwischen dem Job-Coach, dem/der Beschäftigten und der städtischen Einsatzstelle eingerichtet.

 

  1. Soziale Anbindung und Betreuung in der Fachdienststelle

Aufgrund vorhandener Erfahrungen früherer Maßnahmen bei der Stadt Aachen ist es notwendig, dass derzeit noch arbeitsmarktferne Personen in ihrer Beschäftigung vom Grundsatz her eine starke Anbindung und Kontrolle in ihren Arbeitsabläufen erfahren. Wichtig sind dabei eine soziale Anbindung und die Ausübung von Tätigkeiten im Team.

Mit Neubesetzung der stellvertretenden Bezirksamtsleitung mit Schwerpunkt Ordnungswesen im April 2020 wurde die ehemals halbe Stelle in eine Vollzeitstelle umgewandelt.

Dadurch sind im Bezirksamt Richterich die Voraussetzung geschaffen worden, in 2021 eine Bezirksservicestelle einzurichten.

 

  1. Bisheriger Verlauf der Maßnahmen

Insgesamt wurden bis zum 18.02.2021 48 Einstellungen vorgenommen.

Erfreulich ist, dass von den 48 eingestellten Personen 17 bereits nach erfolgreicher Absolvierung der Probezeit von EG 1 /EG 2 nach EG 3 TVöD-V höhergruppiert wurden. Ein Teilnehmer erreichte sogar EG 4 TVöD-V.

Zudem fielen 34 Personen aus dem ALG II-Bezug heraus. Die Mitarbeiter*innen, die noch ergänzend Leistungen erhalten, arbeiten überwiegend in Teilzeit als Küchenhilfen in den Kindertagesstätten oder Offenen Ganztagsschulen. Vollzeitstellen werden für diese Tätigkeit nicht angeboten.

Wegen fehlender Ausweispapiere konnte ein Teilnehmender trotz erfolgreichem Praktikum nicht eingestellt werden.

Vier Arbeitsverträge wurden im Nachhinein wieder aufgelöst, ein Teilnehmender davon begann zum 01.08.2020 eine Ausbildung bei der Stadt Aachen.

 

Von den 50 Stellen sind derzeit 44 Stellen besetzt.

In der MAG, in der sich die Teilnehmer*innen erproben können, befinden sich derzeit 2 Teilnehmende.

 

 

Neben den notwendigen zusätzlichen Personalressourcen sowohl im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration als auch in den Fachbereichen, in denen die Beschäftigten eingesetzt werden, fallen abhängig vom Einsatzgebiet Sachkosten an. Die Sachkosten sind über den jeweiligen Fachbereich zu finanzieren.

 

In Anlehnung an den bereits bestehenden Einsatz des Bezirksservice in Brand, Eilendorf und Kornelimünster/Walheim sind Kleidung und Sicherheitsschuhe zu beschaffen. Zur Identifizierung mit dem Arbeitgeber werden die Oberbekleidung und Jacken mit dem Logo der Stadt Aachen und des Bezirks beflockt. Hier fallen Kosten in Höhe von 500,- € an.

 

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

70.000

70.000

210.000

210.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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