Kenntnisnahme - FB 52/0024/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Zum Zustand des Rasenplatzes der Sportanlage Kaletzbenden / Jürgen Ortmanns Stadion wurde bereits für die Sitzung der Bezirksvertretung am 13.05.2020 eine Vorlage gefertigt. Es wurde mitgeteilt, dass zur beantragten Gebäudesanierung zu einem späteren Zeitpunkt berichtet wird.

 

Zum Antrag auf eine fachgerechte Gebäudesanierung auf der Sportanlage Kaletzbenden / Jürgen Ortmanns-Stadion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Gebäude (Umkleidehaus mit Gymnastikhalle und Wohnung) wurde 1977 errichtet und befindet sich in einem altersbedingten Zustand der äußeren Gestaltung und Einrichtung.

Insgesamt ist das Gebäude trotz seiner 43 Jahre in einem guten, nutzbaren Zustand.

Obwohl das Gebäude in vielerlei Hinsicht nicht mehr der heutigen Zeit entspricht, mindert dies nicht die uneingeschränkte Nutzung aller Bereiche.

Davon haben sich die Bezirksamtsleiterin und der 1. Vorsitzende des Vereins Rhenania Richterich e.V. bei einem Ortstermin im Mai 2020 zusammen mit einem Architekten des Gebäudemanagements und einer Mitarbeiterin des Fachbereiches Sport überzeugen können.

 

Die zum Sportplatz gelegenen Fenster der Gymnastikhalle weisen teilweise Kondenswasser sowie blinde Flächen innerhalb der Doppelverglasung auf. Dies ist optisch nicht ansprechend, jedoch ist die Funktion der Fenster hinsichtlich Lichteinfall und Undurchlässigkeit gegeben. Es ist, wie seitens des Vereins bestätigt wurde, kein Wärmeverlust im Winter zu verzeichnen und es gibt keine Schimmelbildung in der Halle.

 

Ein erhöhtes Aufkommen von Schadensmeldungen ist in den letzten Jahren nicht zu verzeichnen.

Alle notwendigen Unterhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten zur Erhaltung der Funktionalität des Gebäudes werden zeitnah durchgeführt.

 

So sind nach dem Ortstermin im Mai 2020 beispielsweise folgende Arbeiten durchgeführt worden:

-          Ausbau der restlichen Terrazzo - Standbecken in den Duschräumen/ Einbau von Handwaschbecken

-          Säuberung der Dachflächen + Ausbesserungsarbeiten an der Dachhaut

-          Instandsetzung der Dachspeier und Fallrohre in Zinkblech

-          Instandsetzung des Natursteinbelags an der Außentreppe der Wohnung

-          Instandsetzung Toranlage (nur Materialübernahme)

 

 

 

 

 

Über derartige laufende Reparaturen hinaus sind in 2021 folgende umfangreichere Maßnahmen geplant:

-          Fortsetzung der Fassadensanierung im Untergeschoss/Tiefparterre

  • Austausch der Fenster in den Umkleideräumen
  • Verkleidung der Brüstung mit Trespaplatten

-          Austausch des kompletten Bodens in der Gymnastikhalle.

-          Umbauarbeiten in Folge der Änderungen in der Haustechnik im Zusammenhang mit der Umwandlung des Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz.

 

Die Kosten für die Maßnahmen können noch nicht konkret beziffert werden.

Die Finanzmittel für den laufenden Unterhalt von Gebäuden auf den Sportanlagen stehen im Wirtschaftsplan des E 26 zur Verfügung. Die für 2021 geplanten Investitionen werden aus dem Nicht-schulischen-Reparaturprogramm (NSR-Programm) bestritten.

 

 


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

Die Finanzmittel für den laufenden Unterhalt von Gebäuden auf den Sportanlagen stehen im Wirtschaftsplan des E 26 zur Verfügung. Die für 2021 geplanten Investitionen werden aus dem Nicht-schulischen-Reparaturprogramm (NSR-Programm) bestritten.

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

x

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...