Kenntnisnahme - FB 61/0068/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen- Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Mit einem Antrag der SPD-Fraktion vom 22.06.2020 in der Bezirksvertretung Aachen- Richterich wurde die Verwaltung gebeten, die Ampelschaltung an der Kreuzung Roermonder Straße/ Berensberger Straße/ Horbacher Straße zu überprüfen und zu optimieren.

In den frühen Nachmittagsstunden kommt es immer wieder zu Rückstau auf der Roermonder Straße in Fahrtrichtung Laurensberg.

 

Die Anlage an der Kreuzung Roermonder Straße/ Berensberger Straße/ Horbacher Straße (Anlage 1) liegt in der Baulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW und unterliegt nicht den Standards der Stadt Aachen.

Umlauf- und Schaltzeiten sind individuell geschaltet.

 

Die Überprüfung der Fachverwaltung hat ergeben, dass an der Ampel in den frühen Nachmittagsstunden ein Signalprogramm mit einem Umlauf von 60 Sekunden aktiviert ist (siehe Anlage 2).

Ein solch kurzer Umlauf ist bei sehr verkehrsschwachen Zeiten vorteilhaft, weil die Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer*innen relativ kurz sind. In der verkehrsstarken Nachmittagsspitze hat dieser kurze Signalumlauf jedoch den Nachteil, dass alle Verkehrsteilnehmer*innen nur kurze Grünzeiten erhalten.

Die Grünzeit für den Verkehr in Fahrtrichtung Laurensberg beträgt im frühen Nachmittag (vor 15h30) nur 17 Sekunden. Falls auf der Geradeaus-Rechtsabbiegespur Verkehrsteilnehmer*innen rechts abbiegen, während Fußgänger*innen oder Radfahrer*innen die Furt über die Horbacher Straße überqueren, müssen die dahinter Fahrenden warten. Die restliche Grünzeit ist dann nicht mehr ausreichend lang und es kommt zu Rückstau.

Eine Lösung wäre die Anpassung der Schaltzeiten (siehe Anlage 3). Aus Sicht der Fachverwaltung sollten statt des 60-Sekunden-Umlaufes zwischen 6h und 18h30 Umläufe mit 80 Sekunden geschaltet werden.

Bei diesen längeren Umläufen hat der Hauptstrom in Fahrtrichtung Laurensberg 32 Sekunden Grün.

 

Der Verbesserungsvorschlag wurde von der Fachverwaltung an den Landesbetrieb Straßenbau NRW zur

Anhörung nach § 45 VwV-StVO und mit der Bitte um Umsetzung geschickt.

Sobald es zu einer Umsetzung gekommen ist, wir die Fachverwaltung das Bezirksamt informieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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