Entscheidungsvorlage - FB 61/0076/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung von Bushaltestellen 20211. Monschauer Straße, Haltestelle "Siegel" stadtauswärts2. Kornelimünsterweg, Haltestelle "Fuchserde" stadtauswärts3. Roermonder Straße, Haltestelle "Schönauer Friede" stadtauswärts
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Richterich
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Anhörung/Empfehlung
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28.04.2021
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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05.05.2021
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:
3. Roermonder Straße, Haltestelle “Schönauer Friede" stadtauswärts
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:
1. Monschauer Straße, Haltestelle „Siegel“ stadtauswärts
2. Kornelimünsterweg, Haltestelle „Fuchserde“ stadtauswärts
Der Mobilitätsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen durchzuführen:
1. Monschauer Straße, Haltestelle „Siegel“ stadtauswärts
2. Kornelimünsterweg, Haltestelle „Fuchserde“ stadtauswärts
3. Roermonder Straße, Haltestelle “Schönauer Friede
Erläuterungen
Erläuterungen:
Erneuerung von Bushaltestellen 2021
1. Monschauer Straße, Haltestelle „Siegel“ stadtauswärts
2. Kornelimünsterweg, Haltestelle „Fuchserde“ stadtauswärts
3. Roermonder Straße, Haltestelle “Schönauer Friede" stadtauswärts
Die vorgenannten Bushaltestellen haben zurzeit in den Halte- bzw. Fahrbereichen der Busse Oberflächen aus Verbund-Betonpflaster (Siegel), Natursteinpflaster (Fuchserde) und Asphalt (Schönauer Friede). Diese Bereiche weisen erhebliche Schäden in Form von stark ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die extrem großen Schubbeanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.
Zur Erneuerung der Busfahrbahnen ist daher beabsichtigt, diese Bereiche mit Fließbeton zu befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden. In den Anschlussbereichen seitlich der neu herzustellenden Betonflächen wird, wo erforderlich, die vorhandene Asphaltdecke ergänzt bzw. angepasst.
Die Bauzeit für die 3 Busfahrbahnen einschließlich der erforderlichen Abbindezeiten für den Beton beträgt ca. 40 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Sommer/ Herbst 2021 durchzuführen und noch vor der Winterperiode abzuschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Umbaukosten für die aufgeführten Bushaltestellen und Busspuren im Stadtgebiet Aachen belaufen sich auf 98.000,00 €. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 “ Erneuerung Bushaltestellen -J-“ stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021, entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.
Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021
| JA | NEIN |
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| x |
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PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 – Erneuerung von Bushaltestellen –J- | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 100.000 | 100.000 | 300.000 | 300.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
|
| X |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
X |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
X |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering | X |
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
X nicht
O nicht bekannt
Erläuterung zur Klimarelevanz
Die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Oberflächen in den Bushaltestellen in Bezug auf die Klimarelevanz sind als geringfügig negativ zu betrachten.
Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO2 - Emissionen.
Eine Abmilderung erfolgt durch die Teilverwendung von Recyclingmaterialien als Tragschicht. Nach Möglichkeit soll die vorhandene Frostschutzschicht als Tragschicht erhalten bleiben.
Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.