Kenntnisnahme - FB 36/0048/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg "Bachaue Walkmühlenstraße/ Wildbach, Rodungsarbeiten" vom 07.03.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Stefan Haak
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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28.04.2021
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei den Baumfällungen in der Bachaue Walkmühlenstraße / Wildbach handelt es sich um rechtmäßige Fällungen.
Die Bachparzelle ist auf der Seite der Walkmühlenstraße den privaten Grundstücken zuzuordnen. Hier wurden mehrere Pappeln sowie zwei Ahornbäume entfernt. Pappeln unterliegen nicht der Baumschutzsatzung der Stadt Aachen und dürfen nach eigenem Ermessen des Grundstückseigentümers entfernt werden. Die beiden Ahornbäume bildeten mit den Pappeln eine Baumgruppe, sodass diese durch das genehmigungsfreie Entfernen der Pappeln unter dem Gesichtspunkt der Gefahrenabwehr nicht zu erhalten waren.
Weiter war die Fällung der Pappelreihe zur Beseitigung der vorhandenen Ufermauer notwendig. Hier soll gemäß der Nebenbestimmungen zur Baugenehmigung 63/305-03677-2019 eine Renaturierung mit ufertypischen Gehölzen, begleitet durch die untere Wasserbehörde, erfolgen.
Die andere Bachseite mit Fußweg und Grünzug befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen und wird vom Aachener Stadtbetriebe gepflegt. Hier wurden wegen mangelnder Verkehrssicherheit am 12.10.2020 sieben Bäume (1 Stieleiche, 1 Esche, 1 Robinie, 2 Silber-Weiden, 2 Vogelkirschen) zur Fällung durch den Fachbereich Klima und Umwelt im Rahmen der Baumschutzsatzung, genehmigt.
Die Fällungen erfolgten vor dem 01. März und damit vor Beginn der Vogelbrutzeit. Von einem Verstoß gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen ist deshalb ebenfalls nicht auszugehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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536,3 kB
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