Kenntnisnahme - E 46/47/0008/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt den Vierteljahresbericht per 31.01.2021 (2. Quartal) von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorbemerkungen

  • Gemäß § 7, 20 EigVO NRW und § 12 Betriebssatzung ist der Vierteljahresbericht per 31.01.2021 (Abschluss 2. Quartal) vorzulegen.
  • Der Vierteljahresbericht gemäß Anlage zeigt hierzu das buchhalterische Ergebnis der Erfolgsrechnung für den Zeitraum 01.08.2020 – 31.01.2021 (2. Quartal) sowie eine darauf basierende Prognose auf das voraussichtliche Jahresabschlussergebnis. Letztere ist geprägt durch die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie.
     

Erläuterung / Kurzanalyse zur Prognose:

  • Die Prognose der Umsatzerlöse basiert im Wesentlichen auf den bereits erzielten Umsätzen vor dem Lockdown im November 2020 sowie der Annahme, dass der Spielbetrieb ab April/Mai 2021 wieder aufgenommen werden kann. Allerdings bleibt das Platzangebot aufgrund der weiterhin einzuhaltenden Mindestabstände stark eingeschränkt. Folglich erhöht sich der gegenüber Plan erwartete Umsatzausfall im Vergleich zu der Prognose aus dem ersten Vierteljahresbericht 2020/2021 noch einmal geringfügig auf voraussichtlich knapp 2,1 Mio. Euro.
  • Die sonstigen Erträge hingegen werden voraussichtlich um rd. 296 TEuro über dem Planwert liegen. Ursächlich hierfür sind die bereits im ersten Vierteljahresbericht 2020/2021 genannten Gründe. Die im Vergleich hierzu noch einmal erkennbare Veränderung ist im Wesentlichen auf die Projekte »AKZENT Barock« sowie »Mörgens Lab« zurückzuführen und hängt damit zusammen, dass die hierfür bewilligten Fördermittel auch für Investitionen verwendet werden, deren Abbildung abseits der Ergebnisrechnung erfolgt. Die Änderungen bei den genannten Projekten verhalten sich jedoch ohnehin ergebnisneutral, da hiermit auch weiterhin ein Mehraufwand in gleicher Höhe einhergeht, der vollständig im Bereich der Kontengruppe 42 „Selbstständige Gäste“ abgebildet wird. 
  • Der gesamte Personalaufwand wird voraussichtlich um ca. 3,1 Mio. Euro unter dem Planwert liegen. Die Gründe hierfür liegen in der vorausschauenden, defensiven Bewirtschaftung der Personalkostenansätze (z.B. durch Nichtbesetzung oder zeitlich verzögerte Nachbesetzung von Vakanzen – auch bei Langzeiterkrankungen, Elternzeiten etc.). So wurden mit Ausbruch der Corona-Pandemie Mitte März 2020 nahezu alle laufenden Stellenbesetzungsverfahren gestoppt, so dass vakante Stellen seit Beginn des Wirtschaftsjahres weiterhin nicht nachbesetzt wurden. Auch die Einführung von Kurzarbeit in weiten Bereichen des Theaterbetriebes brachte mit den Erstattungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit erhebliche Personalkosteneinsparungen mit sich. Darüber hinaus fielen nahezu keine Kosten für die Abgeltung von Überstunden und Mehrarbeit an. Neben den Einsparungen beim festen Personal tragen aufgrund der erneuten Einstellung des Spielbetriebes ab November 2020 auch die Bereiche der Teilspielzeitbeschäftigten und selbstständigen Gäste mit ca. 970 TEuro zu der oben genannten Verbesserung bei.
  • Die bereits im ersten Vierteljahresbericht 2020/2021 genannten, voraussichtlichen Einsparungen im Sachaufwand erhöhen sich noch einmal mit der späteren Aufnahme des Spielbetriebes, so dass der Sachaufwand im Vergleich zum Plan nach derzeitiger Einschätzung insgesamt um etwa 200 TEUR geringer ausfallen wird.
  • Abweichend vom Wirtschaftsplan wird derzeit zum Ende des Wirtschaftsjahres 2020/2021 insgesamt (d.h. nach städtischem Zuschuss) ein Überschuss von ca. 1,5 Mio. Euro erwartet. Die aus der Corona-Pandemie resultierenden, gravierenden Umsatzausfälle können folglich aller Voraussicht nach durch die erheblichen Einsparungen im Bereich der Personal- und Sachkosten vollständig aufgefangen und sogar überkompensiert werden.


 

Investitionen / Vermögensplan:

  • Die im laufenden Wirtschaftsjahr zu tätigenden Investitionen werden sich im Vergleich zum geltenden Vermögensplan um 30 TEuro reduzieren. Der Grund hierfür liegt darin, dass der ursprünglich für die Beschaffung der Harfe eingeplante, sonstige Investitionszuschuss in Höhe von 30 TEuro nicht akquiriert werden konnte. Da die eingeplanten Mittel für die Erneuerung des Bühnenbodens im Großen Haus (Hub- und Vorbühne) jedoch nicht mehr planmäßig in der laufenden Spielzeit 2020/2021 beansprucht werden, können diese zur Kompensation der fehlenden Drittmittel für die Beschaffung der Harfe verwendet werden, so dass letztere vollständig eigenfinanziert wird. Darüber hinaus kann mit den frei gewordenen Mitteln das Hörunterstützungssystem mit einem Investitionsvolumen von 10 TEuro realisiert werden. Die Investitionen im Rahmen des Förderprojekts »AKZENT Barock« werden weiterhin als Investitionszuschuss vollständig aus bewilligten Fördermitteln gedeckt, so dass sich diesbezüglich mögliche Abweichungen jedenfalls nicht negativ auf den Finanzierungsbedarf auswirken würden.
  • Der aktuelle Stand der (bis 16.03.2021) getätigten Investitionen ist als Anlage beigefügt, wobei die Investitionen bzgl. des Projektes »Mörgens Lab« darin nicht enthalten sind. Diese werden jedoch ebenfalls – wie auch die Investitionen im Rahmen des Förderprojekts »AKZENT Barock« – als Investitionszuschuss vollständig aus bewilligten Fördermitteln gedeckt, sodass auch diesbezügliche Veränderungen keinen zusätzlichen betrieblichen Finanzierungsbedarf auslösen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Erläuterung

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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