Kenntnisnahme - FB 02/0024/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Digitalisierung nimmt den entwickelten Förderantrag zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Rahmen der BMI-Förderkulisse Smart City: “Gemeinsam aus der Krise Raum für Zukunft“ konnte die Stadt Aachen gemeinsam mit der Regio.IT und der Stawag als Initiatoren fristgerecht zum 14. März 2021 das Vorhaben „Aachen Beyond Borders“ einreichen.

 

Das Vorhaben mit einem Gesamtbudget von 13,2 Mio. Euro ist Teil der Aktivitäten zur nachhaltigen Beendigung des Downtradings der Innenstadt. Als regionales Oberzentrum verliert Aachen zunehmend an Sogwirkung mit beschleunigter Abwärtsspirale durch die Pandemie. Daher sind neue, inkludierende & smarte Erlebnisräume für alle Oecher*innen als zusätzliche, zunächst experimentelle & skalierbare Angebote notwendig. Das abgestimmte Konzept muss dabei Infrastruktur, Transport, Chancen der digitalen Transformation & sozialen Teilhabe berücksichtigen.

 

In einer einjährigen Konzeptionsphase wird die Stadt Aachen einen partizipativen Prozess der Strategieentwicklung für eine Smart City Aachen anstoßen und umsetzen. Weitere Partner aus Verwaltung sowie Wissenschaft werden sukzessive eingebunden. Erreicht die Stadt Aachen einen solch offenen Prozess, so können die pilotierten Maßnahmen in den darauffolgenden vier Jahren in die breite Umsetzung kommen und übertragen werden. In der zweiten Projektphase konzentrieren sich die Partner auf die Umsetzung der erarbeiteten Ziele in folgenden Arbeitspaketen:

 

OecherErlebnisraum. Innovative, smarte Nutzungskonzepte für unterschiedliche Zielgruppen werden in Zusammenarbeit mit dem Citymanagement in innerstädtischen Leerständen erprobt. Es sind u.a. spielerische, informative, soziale und digitale Ansätze, (z.B. Erlebnistouren, Kinderland und 24/7-Öffnungen), die die Innenstadt attraktiver gestalten, sowohl für Oecher*innen als auch Besucher*innen. Auch bestehende Projekte werden eingebunden, zusammengeführt und auf einer Plattform bzw. App zugänglich gemacht.

 

OecherTwin. Ein digitaler Zwilling der Infrastruktur und Integration aller Objekte "unter", "über" und "auf der Straße" wird erstellt, wobei die Darstellung (auch VR) und Bereitstellung aller Informationen in einer gemeinsamen Arbeitsdatenplattform erfolgt. Durch den OecherTwin können Planungsprozesse erheblich beschleunigt werden und u.a. im Rahmen von Bauvorhaben aber auch von Mobilitätsplanung.

 

OecherTrans. Ein Konzept für eine unabhängige Stadtlogistik zur Stärkung des Handels wird aufgebaut. Logistik- Hubs für tagesaktuelle & grenzüberschreitende Warenverkehre mit Fahrrad- & Ducktrain-Logistik und Paketboxen (Einzelhandel, Lebensmittel, Bibliothek, Verwaltung, KEP-Dienste) kommen zum Einsatz. Der OecherTwin (Live-Daten Verkehr & Infrastruktur, Routenplanung) wird integriert und stärkt den ÖPNV, Fahrradverkehr, P&R (Reduktion MIV) & optimierte KEP-Wege.

 

Digitalisierungsplattform.  In dieser Plattform werden die Daten aus den Systemen der Akteure (Stadtwerke, Stadt etc.) in einer interoperablen Weise konsolidiert, mit weiteren Daten verschnitten, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz verarbeitet und dargestellt (Virtual Reality, Stelen, Bürgerportale etc.). Diese Maßnahme zielt auf den Erlebnisraum Innenstadt und dient dazu, alle Oecher*innen & Stakeholder einzubinden.

 

rger*innenpartizipation und Vernetzung.  Die in Phase 1 aufgebauten partizipativen Strukturen der Beteiligung und Abstimmung zu Smart City Themen werden im OecherLab fortgeführt. Alle Maßnahmen werden kommuniziert, co-creativ geplant und evaluiert. Dashboards zeigen Echtzeit-Ergebnisse der Wirksamkeitsmessungen. Ab Phase 2 wird Oecher*innenintelligenz u.a. für Methoden der Übertragung auf weitere Bezirke genutzt. Beispiele anderer Städte werden vorgestellt und vernetzt. Die Erkenntnisse fließen in den Aufbau des gesamtstädtischen Bürger*innendialogs ein.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Der Start des Projektes ist für 2022 geplant (Projektlaufzeit 2022 2027). Entsprechend der Förderrichtlinien sind für Kommunen Eigenanteile in Höhe von mindestens 17,5% des Projektvolumens zu leisten. Die Einplanung der notwendigen Mittel zur Umsetzung des Förderprojekts erfolgt haushaltsneutral. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die Aufteilung in konsumtiv und investiv kann erst in der zweiten Stufe der Formantragsstellung erfolgen.

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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