Kenntnisnahme - FB 56/0020/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Datum vom 25.11.2020 beantragt die SPD Fraktion im Rat der Stadt Aachen, auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie den Punkt „Bericht über die aktuelle Versorgungssituation Obdachloser in der Stadt Aachen“ zu nehmen.

 

Das Angebot für Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in der Stadt Aachen wurde und wird auch während der Corona Pandemie umfassend aufrechterhalten. Das Netzwerk niederschwellige Hilfen befindet sich hierzu regelmäßig im Austausch, um zeitnah und abgestimmt auf Bedarfe reagieren zu können.

 

Die Unterbringung in den städtischen Übergangsheimen ist weiterhin gesichert. Einzelpersonen werden in der Regel in Einzel- bzw. Doppelzimmern innerhalb einer Wohngemeinschaft in angeschlossenen Wohnungen untergebracht. Für besondere Einzelfälle stehen auch Appartements zur Verfügung. Sind Familien unterzubringen, wird ihnen grundsätzlich eine abgeschlossene Wohnung angeboten.

 

Die persönliche Betreuung durch SozialarbeiterInnen und Hausmeister vor Ort wurde den erforderlichen Abstands- und Hygieneregelungen angepasst. Beratung und Unterstützung erfolgt mithilfe von baulichen  Anpassungen, durch den Einsatz von Abtrennungen aus Plexiglas oder – wenn es dem Anliegen gerecht wird - auch aus dem Fenster heraus. Aufsuchende Hilfe wird mit der erforderlichen Schutzausrüstung vorgenommen. Dies gilt insbesondere, wenn es darum geht, besonders gefährdete oder kranke Menschen im Blick zu halten und zu unterstützen.

 

Die Unterkünfte für wohnungslose Menschen wurden von MitarbeiterInnen des Gesundheitsamtes auf die Einhaltung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen überprüft. Zudem werden alle Verdachtsfälle, Quarantäneanordnungen und positive Testergebnisse im Zusammenhang mit untergebrachten oder aufzunehmenden Personen mit dem Gesundheitsamt besprochen, um die weitere Vorgehensweise im Einzelfall abzustimmen.

 

Im Bedarfsfall werden Räumlichkeiten zur Einhaltung einer notwendigen Quarantäne zur Verfügung gestellt. Ist dies in den jeweiligen Objekten nicht zu organisieren, erfolgt eine Aufnahme bzw. Verlegung in eine(r) Einrichtung, in der die notwendige Isolierung möglich ist. Dies gilt sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien. Die erforderliche Versorgung mit Lebensmitteln und/oder Medikamenten während der Quarantänezeit wird ebenfalls durch städtische MitarbeiterInnen sichergestellt.

 

Die Aufnahme von Infizierten erfolgt grundsätzlich in einer hierfür bestimmten Einrichtung. Die Inbetriebnahme erfolgte in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Krisenstab von Stadt und StädteRegion. Neben der bewährten Betreuung durch städtische KollegInnen des Sozialdienstes und aus dem Hausmeisterbereich ist das DRK rund um die Uhr vor Ort. Zusätzlich zu dem Sozialbetreuer des DRK steht bei tatsächlicher Belegung auch ein Mitarbeiter eines Sicherheitsdienstes zur Verfügung.

 

Nach wie vor gibt es jedoch Menschen, die das bestehende Unterbringungsangebot nicht annehmen können oder wollen. Viele von Ihnen suchen insbesondere in den Wintermonaten das Übernachtungsangebot des Café Plattform auf.

 

Zur räumlichen Entlastung der städtisch finanzierten Notschlafstelle im Café Plattform wurde bereits im März dieses Jahres zunächst eine Turnhalle zur Verfügung gestellt, um die erforderlichen Abstandsempfehlungen einhalten zu können. Nachdem Schul- und Vereinssport wieder möglich war, wurden - ebenfalls in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt - Ersatzflächen in einer in der Innenstadt gelegenen städtischen Unterkunft für die Zwecke der Notschlafstelle hergerichtet. Das Angebot wird gut angenommen. Die Betreuung erfolgt weiterhin durch die der Klientel vertrauten Mitarbeiter des Caritasverbandes. Flankierend ist auch hier ein Sicherheitsdienst eingesetzt.

 

Da sich die Einkommenssituation für Personen, die Pfandflaschen sammeln und/oder betteln durch die aktuelle Situation stark verschlechtert hat und zudem Lebensmittel-, Frühstücks- oder Mittagsangebote aufgrund der Abstands- und Hygienevorgaben teilweise in der bisherigen Form nicht mehr angeboten werden konnten, wurde zwischen der Stadt Aachen und den Trägern der Wohlfahrtspflege eine Lebensmittelausgabe an verschiedenen Standorten abgestimmt. Zwischenzeitlich sind die bewährten Angebote in der erforderlichen veränderten Form wieder aufgenommen worden.

 

Hinsichtlich einer Erweiterung der für Aufenthaltszwecke zur Verfügung stehenden Flächen steht die Stadt Aachen mit den Trägern der Wohlfahrtspflege bereits im Kontakt. Die Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen führen in den vorhandenen Anlaufstellen (Kontaktcafés, Wärmestuben) dazu, dass sich weniger Menschen gleichzeitig aufhalten dürfen und die Verweildauer dadurch auch zeitlich eingeschränkt ist. Im Hinblick auf die kommenden Wintermonate werden aktuell zentral gelegene Flächen gesucht, in denen sich Menschen aufwärmen und versorgen können. Eine Kontaktaufnahme zu Eigentümern leerstehender Ladenlokale ist bereits erfolgt. Rückmeldungen stehen zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch aus.

 

Die grundsätzliche medizinische Versorgung der betroffenen Personen hat sich im Vergleich zu den Vorjahren verbessert. Fast alle Personen haben einen Anspruch auf Krankenversicherung. Aus den unterschiedlichsten Gründen wird auch dieser Anspruch jedoch nicht immer realisiert. Daher bieten die Aachener Kältehelfer seit einigen Wochen eine niederschwellige medizinische Versorgung im Rahmen ihres „MedMobiles“ an.  Auf die Berichterstattung in der Presse wird verwiesen.    

 

Allen Beteiligten bei den Trägern und auch bei der Stadt Aachen ist es wichtig, den hilfesuchenden Menschen über die reine Versorgung hinaus weiterhin Beratungs- und Unterstützungsleistungen anzubieten, bestehende Beziehungen zu erhalten und neue Bindungen aufzubauen, um eine möglichst umfassende Inanspruchnahme des bestehenden Hilfeangebots zu erreichen.

 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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0

Ergebnis

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0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

x

nicht bekannt

 

 

 

 

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Anlagen

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