Entscheidungsvorlage - FB 56/0022/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 die Verwendung der Mittel für „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 und empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der vorgesehenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt den Beschluss des Integrationsrates zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verwendung der Mittel aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ gem. der Anlage 1 unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplans 2021 zu.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2021 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“, vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2021, 138.000,- Euro zur Verfügung.

 

Von den zur Verfügung stehenden Mitteln i.H.v. 138.000,- Euro schlägt die Verwaltung vor, die Mittel wie folgt bereitzustellen (siehe auch Anlage 1 - Mittelaufstellung):

 

         43.000,- Euro für „I. Laufende Projekte“ u.a. Veranstaltungen, Netzwerkarbeit, etc.

         39.000,- Euro für „II. Sprachkurse“

         5.000,- Euro für „III. Integration durch Sport“

         8.000,- Euro für „IV. Veranstaltungen von  Migrantenorganisationen“ 

         7.500,- Euro für „V. Integrationsrat“

 

Seit 2019 werden die Kosten für den Aufbau, Einsatz und die fachliche Begleitung von Dolmetscherpools durch Landeszuwendungen finanziert. Nach der im Jahr 2019 veröffentlichten Richtlinie wurde vom Kommunalen Integrationszentrum ein Konzept zur Verwendung der Fördermittel im Rahmen dieser Richtlinie entwickelt und vom Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen genehmigt.

 

Im Jahr 2020 wurde das mit dem Ministerium abgestimmte Konzept erstmalig umgesetzt. Dabei

wurde deutlich, dass die Richtlinie des MKFFI zur Verwendung der Sachkosten für den Integrationsmittlerpool nicht in ausreichendem Maß Übersetzungen im medizinischen und rechtlichen Bereich vorsehen.

Insbesondere Gesundheit ist eine existenzielle Lebensdimension. Viele (Neu-)Zugewanderten haben bis zu ihrer Ankunft in Deutschland einen Mangel an grundlegender medizinischer Versorgung erlebt. Chronische, aber z.B. auch lebensbedrohliche oder durch die Flucht verursachte Erkrankungen mit aufwendigen medizinischen Behandlungen, wie z.B. Krebserkrankungen,  erlittene physische und/oder psychische Verletzungen während der Flucht, bislang unbehandelte oder unzureichend behandelte Seh-/Hörschwächen etc. brauchen häufig eine schnelle Klärung und Behandlung. (Neu-) Zugewanderte Menschen brauchen besonders in diesen Situationen eine gute und enge sprachliche Begleitung, um über ihre Gesundheit aufgeklärt und beraten werden zu können und um bei gesundheitlichen Problemen diese sowohl sprachlich äußern zu können, als auch die Beratung und Behandlung des medizinischen Personals zu verstehen und umsetzen zu können.

Um den zahlreichen Dolmetscheranfragen und dem hohen Bedarf nach Übersetzungen im medizinischen Bereich auch in 2020 gerecht zu werden, wurden zahlreiche Dolmetscheranfragen für z.B. Begleitungen zu Ärzten durch Ehrenamtliche übernommen. Die Beratungsinhalte und                   situationen, d.h. die Übersetzung von schweren Diagnosen, sind für Ehrenamtliche dabei häufig überfordernd, sprachlich zu speziell und auch zeitlich nicht immer flexibel zu leisten.

 

Um diese dringend notwendigen Übersetzungsanfragen auch künftig durch Dolmetschende für die (neu-)zugwanderten Menschen in Aachen begleiten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Mittel von 5.000,- Euro im Jahr auf 10.000,- Euro in den „laufenden Projekte“ zu erhöhen, um den (neu-) zugewanderten Menschen in Aachen eine gute gesundheitliche Unterstützung anbieten zu können. In den 10.000,- Euro enthalten sind dann alle Kosten, welche nicht durch die Landesmittel für den Einsatz von Dolmetschenden übernommen werden können (u.a. auch die Verwaltungskostenpauschale).

 

Für die „VI. Projektanträge zur Integration“ würden daher in 2021 Mittel i.H.v. 35.500,- Euro zur Verfügung stehen. Diese werden für die im Jahr 2021 eingehenden Projektanträge verwendet.

Über die endgültige Verteilung der Mittel entscheiden der Integrationsrat und der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

x            nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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