Entscheidungsvorlage - FB 56/0045/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Richtlinien zur Förderung von ´Projekte zur Integration` aus städtischen Mitteln
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
|
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Integrationsrat
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Entscheidung
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14.04.2021
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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06.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat beschließt die in den Erläuterungen vorgeschlagene Änderung der Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die vom Integrationsrat beschlossene Änderung der Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 17.02.2021 beschlossen, die Summe, bei der die Verwaltung über Anträge entscheidet, auf 1.000 Euro pro Antrag zu reduzieren.
Laut den aktuell gültigen Richtlinien vom 17.12.2017 sehen die Richtlinien Folgendes vor:
II Förderung
(…)
- Die Projektanträge sind mindestens 3 Monate vor Projektbeginn und spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Sitzungsterminen der Arbeitsgruppe „Projektanträge zur Integration“ einzureichen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden vier Mal im laufenden Jahr statt. Die entsprechenden Termine sind auf der Internetseite der Stadt Aachen www.aachen.de/integration unter „Projektanträge zur Integration“ hinterlegt.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
(…)
- Die Entscheidung über den Antrag erfolgt unter Zugrundelegung definierter Kriterien durch das Kommunale Integrationszentrum in Kooperation mit dem Integrationsrat der Stadt Aachen. Bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 2000,- € entscheidet das Kommunale Integrationszentrum über einen Projektantrag.
Aufgrund der neuen Beschlusslage ist aus Sicht der Verwaltung eine Änderung der Richtlinien in den zwei o.g. Punkten notwendig.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Änderungen vor:
II Förderung
(…)
- Die Projektanträge sind mindestens 3 Monate vor Projektbeginn und spätestens sechs Wochen vor den jeweiligen Sitzungsterminen des Integrationsrates einzureichen. Die Sitzungen des Integrationsrates finden in der Regel fünf Mal im laufenden Jahr statt. Die Termine sind auf der Internetseite der Stadt Aachen https://ratsinfo.aachen.de/bi/allris.net.asp hinterlegt.
III Antrags- und Bewilligungsverfahren
(…)
- Die Entscheidung über den Antrag erfolgt unter Zugrundelegung definierter Kriterien durch das Kommunale Integrationszentrum in Kooperation mit dem Integrationsrat der Stadt Aachen. Bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 1000,- € entscheidet das Kommunale Integrationszentrum über einen Projektantrag.
Der Entwurf der geänderten Richtlinie zur Förderung von „Projekten zur Integration“ ist in der Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
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| nicht |
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| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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73,6 kB
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