Entscheidungsvorlage - E 26/0022/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschläge:

  1. Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

 

  1. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

 

  1. Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Hauptausschuss, die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung zu beauftragen.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

 

  1. Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Weiterverfolgung der „Variante 3“ (Abriss des Bestandes und Neubau einer 5-gruppigen KiTa und einer 1-Feld-Turnhalle) bis zur Leistungsphase 3 als Grundlage für einen nachfolgenden Baubeschluss nach Vorlage der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung.

Zur Erstellung der Entwurfsplanung wird ein geeignetes konkurrierendes Qualifizierungsverfahren durchgeführt. Der Ratsantrag Nr. 611/17 gilt damit als behandelt.

 

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Erläuterungen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Die finanziellen Auswirkungen sind noch nicht konkret bezifferbar.

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

X

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

X           nicht bekannt

 

 

Die Relevanz für den Klimaschutz kann erst konkretisiert werden, wenn die Durchführungsvariante feststeht.

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Anlagen

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