Kenntnisnahme - FB 45/0061/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, die Präventionsketten weiter umzusetzen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Die staatliche Gemeinschaft verpflichtet sich Eltern frühzeitig Unterstützung durch Information, Beratung und Hilfe bei der Wahrnehmung ihres Erziehungsrechts und ihrer Erziehungsverantwortung zu bieten (§ 1, Abs. 4 KKG).

 

Die Präventionskette dient dazu, voneinander getrennt erbrachte Leistungen und Unterstützungsangebote aufeinander abzustimmen und zu koordinieren. Ziel ist es, eine durchgängige und lückenlose Förderung zu gestalten, bei denen die einzelnen Angebote sinnvoll miteinander verknüpft werden. In diesem Prozess stehen das Kind/die Familie im Mittelpunkt.

  1. Sachstand Präventionskette

 

Vertiefende Informationen zum Sachstand der Präventionskette, dem Präventionsansatz, der Präventionsstruktur und der Zielumsetzung ist der im Januar 2021 erschienenen Broschüre „Präventionskette Aachen“ zu entnehmen. Hier ist der Link zur Broschüre: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/familien_aachen_praeventionsketten/dokumente/broschuer_praeventionsketten.pdf

 sowie zur Vorlage

https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20503.

 

Der Fokus der Vorlage liegt somit auf dem Förderprogramm des Landes NRW „kinderstark – NRW schafft Chancen“ und deren Umsetzung in Aachen.

  1. Sachstand im Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen“ 2020 und 2021

Ziel der Landesregierung NRW ist es, die Chancen auf ein gelingendes Aufwachsen und gesellschaftliche Teilhabe – besonders bei Kindern in Armutslagen – zu verbessern. Hierbei nehmen die Kommunen eine Schlüsselstellung ein, weil sie unmittelbar die Infrastruktur für Familien bereitstellen und gestalten. Das Land stellte für das Jahr 2020 und nun auch für 2021 den Kommunen über 14 Millionen Euro zur Verfügung. Auf der Grundlage der Kinder in SGB II-Bezügen im Alter von 3-17 Jahren in 2019 erfolgte der Verteilungsschlüssel für die einzelne Kommune. Aachen steht somit ein Förderbetrag in Höhe von jährlich 181.125 € zur Verfügung. Die Förderung soll perspektivisch auf Dauer angelegt sein. Zunächst – sozusagen als Zwischenschritt – ist eine jährliche Projektförderung vorgesehen. Gefördert werden vorrangig strukturbildende Maßnahmen zur Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordination und fachbereichsübergreifende Zusammenarbeit. Folgende Förderbereiche sieht der Aufruf vor:

  • Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung
  • Förderung von Familiengrundschulzentren (hier in Aachen die Gesunden Familiengrundschulen genannt)
  • Lotsendienste in Geburtskliniken
  • Lotsendienste in Kinder-und Jugendarztpraxen oder gynäkologischen Arztpraxen
  • Kommunale Familienbüros
  • Ausbau aufsuchender Angebote

Sicherlich bestünde in Aachen ein Bedarf alle Förderschwerpunkte zu bedienen. Um die Fördermittel effektiv und effizient einzubringen, ist eine Schwerpunktsetzung erforderlich und an der bisherigen Struktur der Präventionskette anzuknüpfen.

  1. Sachstand im Förderschwerpunkt „Förderung von Familiengrundschulzentren“ (Gesunde Familiengrundschule)

Mit der Übertragung des Konzeptes „Familienzentren NRW“ auf die Grundschulen, werden diese  zu sozialräumlichen Beratungs- und Bildungszentren für Eltern und für Menschen im Sozialraum. Für Eltern ist es einfacher an vertrauten Orten - wie KiTa und Grundschule - Rat, Unterstützung und Bildung zu erhalten. Insbesondere werden Eltern erreicht, die bisher wenig vom Unterstützungssystem profitiert haben.

Familiengrundschulen bilden  das zentrale Element der Präventionskette im Primarbereich. Von der KiTa bis zur Grundschule ist somit eine schlüssige Struktur der Präventionskette entstanden.

Die seit 2015 entwickelte Familiengrundschule Aachen zeigt positive Evaluationsergebnisse, die dem Ausschuss in der Vorlage https://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp am 14.06.2019 vorgestellt wurden. Das Konzept ist in Form eines Flyers hier zu finden:

http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/familien_aachen_praeventionsketten/dokumente/familiengrundschule_flyer.pdf

Mithilfe von Fördermitteln nach dem Präventionsgesetz werden die Familiengrundschulen Driescher Hof und Am Haarbach  um den Aspekt „Gesundheit“ für die Dauer vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2021 entsprechend erweitert. Projektträger ist die Stadt Aachen, umgesetzt werden die Inhalte vom Helene-Weber-Haus und der Ev. Familienbildungsstätte.

Im Rahmen des Landesprogramms „Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“ stellte das Helene-Weber-Haus in Kooperation mit der Ev. Familienbildungsstätte einen weiteren Projektantrag für die Entwicklung von zwei weiteren Gesunden Familiengrundschulen von Januar 2019 bis Dezember 2020 (Mataréstraße und Schönforst) und einen Folgeantrag für das Jahr 2021.

2020 und 2021 (Erstantrag) beantragte die Stadt Aachen im Förderprogramm „kinderstark - NRW schafft Chancen“ die beiden Grundschulen Gut Kullen und Beeckstraße zu Gesunden Familiengrundschulen zu entwickeln. Auch hier sind die Träger das Helene-Weber-Haus und die Ev. Familienbildungsstätte.

Die frühe Entwicklung der Familiengrundschule in Aachen hat für andere Kommunen in NRW Modell Charakter. Das zeigen Anfragen auf Vorträge in Fachkreisen, Ortstermine von anderen Städten und Stiftungen und die Vorstellung des Aachener Konzeptes bei Kölner Jugend-, Sozial- und Gesundheitspolitikern.

All das ermutigt, diesen Weg weiterzugehen und die Fördermittel des Landes im Förderprogramm „kinderstark – NRW schafft Chancen 2021“ hierfür zu verwenden und sechs weitere Grundschulen zu entwickeln. Nach der  Antragsgenehmigung wird es 2021 insgesamt 12 Gesunde Familiengrundschulen geben, die durch unterschiedliche Förderlinien finanziert sind. Hier ein Überblick:

 

Grundschule

Förderung über den Haushalt der Stadt Aachen 

Förderung über das Präventionsgesetz

Förderung über

„Zusammen im Quartier - Kinder stärken - Zukunft sichern“

Förderung durch „kinderstark NRW“ 2020 und 2021

Anzahl der Schüler*

innen

Am Haarbach

seit 2018

von 2015 bis 2017 Landes-förderung

Bis zum 01.09.2021

Voraussetzung: Komm. Förderung

 

 

262

Driescher Hof

seit 2018

von 2015 bis 2017 Landes-förderung

Bis zum 01.09.2021 Voraussetzung: Komm. Förderung

 

 

197

Schönforst

 

 

Seit 2018 bis 2022 in Aussicht gestellt

 

166

Matatréstraße

 

 

Seit 2018 bis 2022 in Aussicht gestellt

 

284

Gut Kullen

 

 

 

Seit 2020

197

Beeckstraße

 

 

 

Seit 2020

98

Luisenstraße

 

 

 

Ab 2021

150

Am Fischmarkt

 

 

 

Ab 2021

176

Annaschule

 

 

 

Ab 2021

147

Düppelstraße

 

 

 

Ab 2021

259

Verlautenheide

 

 

 

Ab 2021

168

Walheim

 

 

 

Ab 2021

153

Gesamtzahl der Kinder

 

 

 

 

2.257

Die Gesunden Familiengrundschulen werden über „kinderstark“ jährlich pro Schule mit 16.000 Euro gefördert. Enthalten sind Personalkosten für die Durchführung von Elterncafés, Kooperation, Vernetzung mit dem Unterstützungssystem, Aktionen mit Kindern, Eltern und Familien  sowie Sachkosten für Bildungsveranstaltungen für die Eltern, wie beispielsweise „Starke Eltern – Starke Kinder“.

Die kommunal finanzierten Familiengrundschulen Driescher Hof und Am Haarbach erhalten eine jährliche Förderung von 7.200 Euro. Die Förderung war seit 2018 kaum auskömmlich, da keine Dynamisierung erfolgte und die Finanzierung von Elternbildungsangeboten nicht ausreichte. Die zusätzliche Finanzierung über das Präventionsgesetz kompensierte die Minimalfinanzierung.  Perspektivisch sollte in 2022 die kommunale Förderung auf das Niveau der Landesförderung, also 16.000 Euro, angepasst werden.
Nach Ablauf der Landesförderung (Zusammen im Quartier) der Grundschulen Schönforst und Mataréstraße sollten diese ebenfalls in eine kommunale Förderung übergehen, falls keine Landesmittel hierfür mehr zur Verfügung stehen.

Zum Vergleich ist anzumerken, dass die Familienzentren NRW  nach dem § 43 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) mit 20.000 Euro pro Kindergartenjahr gesetzlich gefördert werden.

 

  1. Sachstand im Förderschwerpunkt „Stärkung kommunaler Vernetzung und Koordinierung“

Um kommunale Präventionsketten aufzubauen, fördert das Land vorrangig eine sektorenübergreifende Netzwerkkoordinierung. Eine gute Vernetzung von Jugendhilfe, Schule, Gesundheit/Sport, Soziales/Teilhabe und Stadtentwicklung stellt einen wichtigen Beitrag zu einem gelingenden Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen dar. Eine elementare Funktion kommt in diesem Kontext einer Netzwerkkoordinierung zur Erreichung strategischer Ziele zu. Das ist die Begründung zum Förderaufruf des Landes.

Seit 2007 hält die Stadt Aachen eine kommunal finanzierte Personalstelle (30 WST) für die Entwicklung der Präventionskette vor. Mit Hilfe des Förderprogramms „kinderstark 2021“ ist eine weitere Vollzeitäquivalente „Netzwerkkoordination“  genehmigt worden. Zurzeit läuft das Stellenbesetzungsverfahren.

In Aachen besteht der Bedarf für diese weitere  Vollzeitstelle Netzwerkkoordination. Der KJA und der Schulausschuss haben in einer gemeinsamen Sitzung am 13.11.2014 diesen Bedarf anerkannt. Dafür sollten Förderprogramme genutzt werden. https://ratsinfo.aachen.de/bi/to020.asp

 

Mit dieser personellen Verstärkung ergeben sich neue Handlungsoptionen für die Weiterentwicklung der Präventionskette. Die Aktivitäten der Stadt Aachen, insbesondere seit der Teilnahme am Programm „KeKiz“ im Jahr 2017, erfordern eine erneute Sinnfokussierung sowie Reflektion und Neuausrichtung.

 

Die Durchführung und die Vorbereitung eines Zwischenbilanzworkshops mit dem Ziel die Präventionskette als „Ganzes“ in den Blick zu nehmen, steht in 2021 im Mittelpunkt der Aktivitäten der Netzwerkkoordinatorinnen.

 

Entwicklungsziele hierbei sind:

  • Die inhaltliche Fortschrittsentwicklung über Leitbild- und Zielerreichung zu reflektieren
  • Erreichtes und die Herausforderungen differenziert herauszuarbeiten
  • Identifikation und Motivation mit dem Vorhaben zu schaffen
  • Weiteres Vorgehen, zukünftige Herausforderungen und die Prozessplanung zu formulieren
  • Steuerungsstruktur den Herausforderungen anzupassen

 

Über die Zwischenbilanz soll es gelingen, die kommunalen Akteure für die Notwendigkeit eines gemeinsamen strategischen Handelns aller zu sensibilisieren.

Seit 2015 ist sehr viel Energie in die Entwicklung der Gesunden Familiengrundschule investiert worden. Der Kreis der aktiven Akteure ist dadurch begrenzt. Nun sollen mit erweitertem Personaltableau der kommunalen Koordinator*innen vorhandene Angebote qualifiziert, neue Themen identifiziert und die Umsetzung auf mehr Schultern verteilt werden.

 

Zur Vorbereitung auf den Zwischenbilanzworkshop sind folgende Schritte erforderlich:

 

 

Stakeholder-Interviews

Sie sind kurzgefasste Gespräche, die die Koordinatorinnen mit ihren wichtigsten Akteuren im Netzwerk führen, um die Zusammenarbeit zu stärken.

 

Netzwerkveranstaltung

Auch die jährliche Netzwerkveranstaltung wird dazu dienen, inne zu halten und den Status Quo der Präventionskette zu reflektieren: Was ist der Sinn unseres Handelns? Sind wir auf dem richtigen  Weg? Wie sind wir gestartet? Was haben wir erreicht?

Und den Blick in die Zukunft: Was wollen wir erreichen? Wer muss noch mit ins Boot? Brauchen bestimmte Zielgruppen eine stärkere Fokussierung?

 

Daten- und Bedarfsanalyse

Grundlage aller Aktivitäten ist die Analyse der aktuellen sozialen Daten Aachens. Im August 2020 ist der neue Sozialentwicklungsplan erschienen. Seine Ergebnisse bilden einen für die Präventionskette zentralen Wissensfundus.

 

  1. Ausblick
    1. Qualitätssicherung der Präventionskette

Neben der oben beschriebenen Projektleitung für die Gesunden Familiengrundschulen wird das Präventionsteam das Thema „Qualitätssicherung der Präventionskette“ weiterbearbeiten. Zurzeit wird die Installation eines neuen, wirkungsorientierten Modells des QMs in der Familienbildung erprobt

 

6.2   Armutssensibles Handeln

Nur die Präventionsstruktur im Blick zu halten, wäre zu kurz gedacht. Es bedarf armutssensibler Fachkräfte, denn sie sind die Türöffner für mehr Teilhabe. Sie ermöglichen von Armut betroffenen oder bedrohten Kindern und Jugendlichen, ihre Potenziale zu entfalten und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Fachkräfte nehmen hierbei eine Schlüsselposition ein. Sie können im direkten Kontakt, Kindern und Eltern Chancen eröffnen, die ihnen wegen des Mangels an finanziellen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Hier der Link: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/familie/familien_aachen_praeventionsketten/dokumente/broschuere_armutssensibles_handeln.pdf 

 

Erste Schulungen für KiTa-Mitarbeiter*innen, geleitet durch den LVR „Fachstelle Kinderarmut“, sind für die Nach-Pandemie-Zeiten ab Herbst 2021 in Präsenz geplant.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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