Kenntnisnahme - FB 45/0062/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Das Land Nordrhein-Westfalen hat das Programm „Wertevermittlung, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ Ende 2017 aufgelegt mit der Intention, die Arbeit mit geflüchteten jungen Menschen und ihren Familien in den einzelnen Kommunen vor Ort zu ergänzen und zu unterstützen. Dieses Programm befindet sich nun bereits in der vierten Förderphase.

 

Im Zentrum stehen Demokratiebildung, Partizipation und Teilhabe. (Selbst)-Bildungsprozesse in Bezug auf gesellschaftliche, politische und kulturelle Werte sollen initiiert werden. Ein besonderes Augenmerk wird zudem auf das gleichberechtigte Zusammenleben der Geschlechter und die Unantastbarkeit der sexuellen Integrität des Einzelnen gelegt. Seit der dritten Förderphase wird der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt offensiv hervorgehoben.

 

Die Jugendämter der kreisfreien Städte und Kreise als öffentliche Träger der Jugendhilfe sind im Rahmen ihrer Planungs- und Steuerungsverantwortung aufgerufen, sich an diesem Programm zu beteiligen. Dieser Aufforderung ist die Abteilung Jugend des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen nun zum vierten Male gefolgt. Dies mit dem Ergebnis, in Zusammenarbeit mit verschiedenen Kooperationspartnern wieder eine Reihe von qualifizierten Maßnahmen zur Umsetzung des Programms in Aachen anbieten zu können.

 

Das Maßnahmenprogramm 2021/2022 steht unter dem Titel „Wert-volle Jugend in Aachen“.

 

  1. Die finanziellen Rahmenbedingungen

 

Das Ministerium für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen stellt Fördermittel im Umfang von 80% der Gesamtkosten zur Verfügung. Die verbleibenden 20 % der Kosten werden aus Eigenmitteln der Stadt Aachen finanziert.

 

Die Gesamtkosten für den Förderzeitraum 01.03.2021 bis 28.02.2022 betragen 234.783 Euro.

Seitens des Landes wurden Fördermittel in Höhe von 187.826 Euro bewilligt, die Eigenmittel belaufen sich auf 46.957 Euro.

 

Bedingt durch die jahresübergreifende Laufzeit des Landesprogramms mussten zwei separate Kostenpläne vorgelegt werden:

  • Vom 01.03.2021 bis zum  31.12.2021, Gesamtkosten in Höhe von 217.729 Euro, hiervon Fördermittel in Höhe von 174.183 Euro und Eigenmittel in Höhe von 43.546 Euro
     
  • Vom 01.01.2022 bis zum 28.02.2022, Gesamtkosten in Höhe von 17.054 Euro, hiervon Fördermittel in Höhe von 13.643 Euro und Eigenmittel n Höhe von 3.411 Euro

 

 

  1. Das aktuelle Maßnahmenprogramm in Aachen

 

Der überwiegende Teil der Maßnahmen richtet sich wie in den Jahren zuvor an die Zielgruppe der in Aachen lebenden jungen Menschen. Die Angebote sind so konzipiert, dass sie der Zielgruppe der jungen Geflüchteten einen möglichst niedrigschwelligen Zugang ermöglichen. Ein Teil der Maßnahmen findet im Rahmen der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule statt und ist Ausdruck für die gelungene Zusammenarbeit der unterschiedlichen Akteure auf der Basis der gemeinsamen Verantwortung für die jungen Menschen.

 

Im Maßnahmenkatalog befinden sich zwei neu konzipierte Projekte, die erstmals in der Jugendhilfe erprobt werden sollen und sich an junge Menschen – auch bzw. insbesondere mit Fluchthintergrund - wenden, die mit den bisherigen Angeboten nicht bzw. nicht nachhaltig erreicht werden konnten und deren Entwicklung problematisch verläuft und Sorge bereitet.

Die Angebote „Stay Cool 2.0“ und „Rund um den Kaiserplatz“ setzen an der Erfahrung der Fachkräfte  des Jugendamtes an, wonach bei einigen jungen Menschen die zunächst erfolgreich verlaufenen Hilfen im Hinblick auf Sprache und Integration keine langfristigen Wirkungen zeigen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine rückläufige Entwicklung bei der Sprachfähigkeit zu beobachten ist und die jungen Erwachsenen häufig traumatisiert sind und an psychischen und/oder Sucht-Erkrankungen leiden.

 

Da die jungen Menschen durch die ausländerrechtliche Situation keiner Erwerbsarbeit nachgehen dürfen, mangelt es in der Regel an Struktur, sinnhaftem Tun und befriedigender Alltags- und Freizeitgestaltung. Den jungen Menschen fehlen das familiäre Umfeld und erwachsene Ansprechpartner*innen. Sie sind bezüglich Ihrer Zukunft perspektivlos, werden teilweise kriminell und es entstehen Parallel-Welten.

Dem soll im Besonderen mit den beiden neuen Angeboten entgegen getreten werden.

 

Neben den Angeboten für die Zielgruppe der jungen Menschen gibt es eine Reihe von diversen Qualifizierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für Fachkräfte, die aus dem Kreise der Kooperationspartner*innen und Fachkräfte gewünscht wurden.

 

Das umfangreiche Maßnahmenprogramm für 2021/2022 ist als Anlage der Vorlage beigefügt.

 

  1. Die Zielsetzung

 

Mit dem Programm werden folgende Ziele verfolgt:

In Aachen lebende junge Menschen

  • setzen sich mit Kulturidentität, mit Werten und Normen, Gleichheit und Unterschiedlichkeit und mit ihrer (Geschlechter)Rolle auseinander,
  • werden in ihrer Teilhabe, Kreativität, Kommunikations- und Handlungskompetenz gefördert,
     
  • entdecken ihre Potentiale und Ressourcen,
  • stärken ihre Persönlichkeit,
  • übernehmen Verantwortung für sich und andere
  • und bleiben (zukünftig) straffrei.

 

Fachkräfte der Jugendhilfe sowie Lehr- und Fachkräfte an Schulen

  • erweitern ihre pädagogische Handlungskompetenz,
  • vertiefen ihre Kenntnisse in den Themenfeldern religiöse und kulturelle Vielfalt, Diversität, Menschenfeindlichkeit und Formen von Extremismus,
  • werden für mögliche eigene Vorurteile, ggfls. selbst praktizierte Alltagsdiskriminierungen und eigene Privilegien sensibilisiert,
  • vertiefen ihre Kenntnisse zum Thema sexualisierte Gewalt und werden für die Schutzbedürftigkeit von Kindern und Jugendlichen sensibilisiert,
  • werden angeregt, in ihren Einrichtungen und Schulen Schutzkonzepte zu entwickeln bzw. falls bereits vorhanden, fortzuschreiben.

 

  1. Fazit:

 

Die finanzielle Förderung durch das Landesprogramm ermöglicht der Kommune die Initiierung, Verstetigung und Weiterentwicklung von Angeboten. Die im Programm aufgenommenen Maßnahmen verstehen sich als Ergänzung zu bestehenden und darüber hinaus geplanten Angeboten in der Stadt Aachen. Sie wären ohne das Landesprogramm in dieser Größenordnung nicht realisierbar.

 

Durch die Anbindung des Programms an die Landesjugendämter gibt es eine gute fachliche und finanztechnische Begleitung, welche die Teilnahme am Landesprogramm erleichtert. Positiv gewertet werden darüber hinaus die regelmäßig stattfindenden Werkstattgespräche und Bilanzierungsveranstaltungen, die den Austausch mit anderen am Programm beteiligten Kommunen und Kreisen ermöglichen.

 

Das Landesprogramm wird daher vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule als Unterstützung bei

der Aufgabenwahrnehmung vor Ort wahrgenommen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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