Entscheidungsvorlage - FB 45/0063/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
     
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt, die NordKinder gUG als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII anzuerkennen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Die NordKinder gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG) mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 16.03.2021 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

 

Die NordKinder gUG unterhält seit 2018 und 2020 zwei Kindertagesstätten.

Bislang handelte es sich beim Träger der Einrichtungen um ein Einzelunternehmen, im März 2021 wechselte die Betriebsform in eine notariell beurkundete gemeinnützige Unternehmergesellschaft.

Einzige Gesellschafterin ist zugleich die pädagogische Leiterin, Frau Rebecca Hoven-Boon.

 

Ziel der NordKinder gUG ist die Betreuung und Erziehung von Kindern im Vorschulalter.

 

Die beiden Einrichtungen befinden sich in der Normannenstraße und Zum Blauen Stein (Paulinenwäldchen) und unterscheiden sich durch das pädagogische Angebot.

 

In der Kindertagesstätte in der Normannenstraße werden zurzeit neun Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren betreut. Es handelt sich um eine Spielgruppe, in der die Kleinkinder in einem familiären und ruhigen Rahmen vormittags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr miteinander spielen und wichtige Basiskompetenzen erlernen können und so auf den Kindergarten vorbereitet werden.

 

Die Kindertagesstätte  Zum Blauen Stein ist ein Naturkindergarten, der für max. 25 Kinder geplant ist.

Auf dem Gelände des Gutes Paulinenwäldchen steht dem Kindergarten eine eigene Wiese mit Bauwagen und Trockentoilette zur Verfügung.

 

Die Kinder halten sich vorwiegend im Freien auf, so können sie die Natur auf der Wiese, im Wald und auf dem Bauernhof erleben und erkunden. Die Kinder sind dabei auch in die Versorgung von ein paar kleinen Schweinen, Ziegen und Hühnern eingebunden; ein Therapiehund begleitet sie zweimal in der Woche. So erlernen sie spielend einen verantwortungsvollen und angemessenen Umgang mit Tieren und der Natur.

 

- Nach erfolgter  Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe ist vorgesehen, den Träger NordKinder gUG mit dem Naturkindergarten in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufzunehmen.

 

  1. Stellungnahme der Fachverwaltung

 

Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern nach § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1974 erfüllt sind.

 

In der nachfolgenden, der Vorlage beigefügten Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.

 

Der Träger erfüllt alle Kriterien.

 

Demnach ist der NordKinder gUG die Anerkennung gem. § 75 SGB VIII auszusprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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