Entscheidungsvorlage - FB 45/0064/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag der SJD - Die Falken, KV Aachen auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 6.180 Euro zur Sanierung des Bauwagens stattzugeben.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage
 

Die Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken, KV Aachen ist als gemeinnütziger Jugendverband und Mitglied im Aachener Jugendring anerkannter Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.

Der Schwerpunkt in der Jugendarbeit liegt im Angebot einer sinnvollen Freizeitgestaltung, außerschulischer Jugendbildung und in der Interessenvertretung von Kindern und Jugendlichen.

In Sprachcamps, Gruppenangeboten, Wochenendfreizeiten, Seminaren und Projekten wird ein besonderer Fokus auf benachteiligte Kinder und Jugendliche gelegt.

 

Seit Jahren betreiben „Die Falken“ einen 10 m² großen Bauwagen als betreutes stationäres Freizeitangebot für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. In dem Wagen werden Spielmaterialien aufbewahrt und bei schlechtem Wetter können Kinder sich darin aufhalten, spielen und basteln.

 

Bis 2018 war dieser Wagen in der Lombardenstraße am Übergangswohnheim platziert. 

2019 konnte der Standort nicht gehalten werden und es wurde gemeinsam mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule eine Alternative gesucht.

Mit Blick auf den Kinder- und Jugendförderplan blieb festzustellen, dass in der Gesamtbetrachtung des Sozialraums Schönforst aufgrund der Anzahl der dort wohnenden Kinder und der sozialen Problemlagen der Bedarf für ein derartiges Angebot gegeben war.

 

Der kleine Spielplatz an der Trierer Straße 97 liegt am Ende einer Seitenstraße direkt zwischen Wohnblöcken. Dort leben sehr viele Familien mit Kindern in schwierigen wirtschaftlichen Verhältnissen mit einem engen Aktionsradius. Der Spielplatz selbst bietet nur wenige Spielmöglichkeiten. In der nahe gelegenen Hünefeldstraße befindet sich zwar ein großer, gut ausgestatteter Spielplatz; was jedoch fehlt, ist ein betreutes Freizeitangebot.

In gemeinsamer Abstimmung der Fachbereiche Umwelt und Klima, Kinder, Jugend und Schule und dem Stadtbetrieb wurde beschlossen, den Bauwagen auf dem Spielplatz Trierer Straße aufzustellen. Das Gelände ist eben, umzäunt und bei Bedarf besteht die Möglichkeit den Platz abzuschließen. Sandkasten und Schaukel können weiter genutzt werden.

 

Der in die Jahre gekommene Bauwagen wurde nach städtischer Vorgabe in 2019 aufwändig saniert, um die Sicherheitsbestimmungen von öffentlichen Spielplätzen weiterhin gewährleisten zu können. Die Kosten wurden gänzlich durch „Die Falken“ getragen.

 

Soweit es die Corona Regeln zuließen, konnte der Wagen im März 2020 in Betrieb genommen werden. An zwei Nachmittagen in der Woche fanden Spielaktionen wie Spaßolympiaden, Großgruppenspiele und Malaktionen statt.

Zu den dort wohnenden Kindern konnte ein guter Kontakt aufgebaut werden. Seitens der Besucher besteht der Wunsch nach Fortführung und Ausweitung des Angebots.

„Die Falken“ planen für 2021 das Angebot auszubauen und eine pädagogische Kraft als Minijobber*in einzustellen. Die regelmäßigen Treffen sollen durch Ferienprogramme, Ausflüge und Projektwochen erweitert werden.

Allerdings besteht ein hoher Reparaturbedarf, da durch diverse Einbrüche einiges am Bauwagen zerstört wurde. Zudem ist während des letzten starken Sturms im März 2021 die Abdeckung des Daches weggerissen worden.

 

2. Antragstellung
 

Um das Projekt zu sichern und die geplanten Neuerungen einführen zu können, müssen dringende Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen vorgenommen werden, vor allem um den Sicherheitsbestimmungen Genüge zu leisten.

Zudem hatte die Polizei nach den Einbrüchen dazu geraten, den Wagen durch bauliche Veränderungen einbruchsicherer zu machen.

Am 11.03.2021 ist darüber hinaus durch den heftigen Sturm das Dach völlig abgedeckt worden. Es wurde notdürftig abgedichtet. Eine neue Dachkonstruktion und Abdeckung sind dringend erforderlich. Eine entsprechende Versicherung für den Bauwagen konnte seit Bestehen des Wagens nicht abgeschlossen werden.

 

Folgende Arbeiten stehen an:

  • Austausch des kaputten Fensters, das als Notausgang dient, gegen ein einbruchsicheres Fenster
  • Austausch des Türschlosses durch ein Sicherheitsschloss
  • Aufbau einer Dachkonstruktion und Abdeckung des Daches
  • witterungsfester Anstrich der Fluchttreppe
  • Installation einer Innenbeleuchtung
  • sowie zusätzlich als pädagogisch sinnvolle Ergänzung die Installation einer Info-Wand und einer Mal-Tafel an der Außenwand des Bauwagens.

 

Die entsprechenden Kostenvoranschläge wurden vorgelegt.

Die Firmen stellen Gesamtkosten in Höhe von 8.087,04 Euro in Rechnung.

 

3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
 

Der Bauwagen als betreutes stationäres Freizeitangebot bietet am jetzigen Standort eine gerne angenommene Anlaufstelle für Kinder bis zum 14. Lebensjahr. An bisher zwei Tagen in der Woche können die Kinder, die oftmals aus sozial schwachen Verhältnissen stammen, dort Ansprechpartner*innen finden und an einer sinnvollen Freizeitgestaltung teilhaben. Die Beibehaltung und die Ausweitung des Angebotes werden seitens der Verwaltung sehr begrüßt.

 

 

 

 

4. Förderung durch den Stadtjugendplan
 

Die Kostenvoranschläge weisen eine Gesamtsumme in Höhe von 8.087,04 Euro aus.

Durch die Übernahme von Arbeiten in Eigenleistung und den Einsatz einer Spende können hiervon 1.907 Euro durch den Verein übernommen werden. Darüber hinaus stehen keine weiteren Eigenmittel zur Verfügung.  Die Falken beantragen die Gewährung eines Zuschusses in Höhe des Restbetrags in Höhe von 6.180 Euro aus Mitteln der Position 40 Stadtjugendplan. Der beantragte Förderbetrag liegt mit 2.136,52 Euro über der im Stadtjugendplan vorgesehenen 50 % Grenze der Gesamtkosten.

 

5. Vorschlag der Verwaltung

 

Im Hinblick darauf, dass die umfangreichen Instandsetzungsmaßnahmen in 2019 gänzlich durch „Die Falken“ finanziert worden sind und aktuell ein unvorhergesehener Sturmschaden entstanden ist, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 6.180 Euro zu entsprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

4-060201-940-9, 53180000, > 5.000 uro

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.000

24.000

62.000

62.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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