Entscheidungsvorlage - FB 45/0065/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag nach Pos.40 Stadtjugendplan der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde, Gemeindezentrum Albert-Maas-Straße auf Fördermittel für die Renovierung und Sanierung der Jugendräume
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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27.04.2021
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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Kenntnisnahme
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27.04.2021
| |||
●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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27.04.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag der Evangelisch Freikirchlichen Gemeinde, Albert-Maas-Straße auf Bewilligung einer Fördersumme in Höhe von 5.436,71 Euro zur Sanierung und Renovierung der Jugendräume stattzugeben.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde ist Träger der freien Jugendhilfe und bietet seit mehr als 12 Jahren im Viertel Aachen–Schönforst, im Haus Albert-Maas Straße 34 eine umfangreiche Kinder- und Jugendarbeit an.
Es besteht eine Kinder- und Jugendgruppe für das Alter von 8 bis 13 Jahren, die sich jeden Donnerstag mit bis zu 20 Besuchern in den Gruppenräumen trifft. Zurzeit wird dieses Angebot in abgewandelter Form online oder je nach Bestimmungen der aktuell gültigen Coronaschutzverordnung auch draußen angeboten.
Freitags wurde ein offener Jugendtreff „Your Turn“ für Jugendliche ab 14 Jahre eingerichtet. Ziel ist es, den Jugendlichen Raum zum Austausch miteinander zu geben, Talente und Fähigkeiten zu entdecken, gemeinsam Sport zu treiben oder den Abend bei guter Musik und gemeinsamen Spiel zu verbringen. Da dieses Angebot derzeit coronabedingt nicht stattfinden kann, wird versucht, den Kontakt zu den Jugendlichen durch verschiedene online-Angebote aufrecht zu erhalten.
Zudem finden an Wochenenden und in den Ferien Ausflüge und Zeltlager in die nähere Umgebung statt. In den Sommerferien wird regelmäßig eine Jugendsommerfreizeit zu Zielen in Europa unternommen.
Außerdem stehen in allen Ferien Ferienspiele für Kinder von 5 bis 12 Jahren auf dem Programm.
In diesem Jahr werden diese Unternehmungen immer abhängig von den aktuell gültigen Coronaschutzbestimmungen geplant.
Zusätzlich werden die Räumlichkeiten von Studierenden genutzt, die hier offene Treffen und Aktionen durchführen.
Begleitet und angeleitet werden diese Maßnahmen durch einen Jugendreferenten und einer Kinderreferentin.
Die beiden Räume liegen im Keller des Gebäudes. Einer der Räume wurde vor zwölf Jahren aufwendig aus eigenen Mitteln für die Jugendarbeit hergerichtet. Der zweite Raum besitzt bisher nach wie vor bestenfalls Keller- bzw. Durchgangscharme.
Um den Gruppen eine bessere Aufenthaltsqualität bieten zu können, ist die Ausgestaltung des zweiten Raumes zu einem Begegnungs- und Spielraum unbedingt erforderlich. Zudem steht die Renovierung des ersten Raumes an sowie die Reparatur vorhandener Spielgeräte.
Die hierfür notwendigen Gelder können durch die Gemeinde nicht in Gänze aufgebracht werden, da ihre Einkünfte ausschließlich aus freiwilligen Spenden der Gemeindemitglieder und Freunden resultieren.
2. Antragstellung
Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde beantragt Fördermittel nach Position 40 Stadtjugendplan, um Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Jugendräumen vornehmen zu können.
Hierbei sollen die Jugendlichen nach Möglichkeit in die Arbeiten einbezogen werden.
Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:
- Die Renovierung des bereits vorhandenen Gruppenraums einschließlich der Überarbeitung des vorhandenen Holzbodens
- Der Umbau des zweiten Kellerraums in Form von
- der Bau einer Trennwand mit Tür, damit aus dem Durchgangsbereich ein klar abgegrenzter Raum entsteht.
- Entfernen des alten Fliesenbodens und Verlegen eines Vinylbodens
- Erneuerung der Beleuchtung
- Renovierung des Raumes
- Erhalt und Renovierung vorhandener Spielgeräte (zwei Kicker und ein Billardtisch)
- Neuanschaffung einer elektronischen Dartscheibe sowie einer Kaffeemaschine und einer Bluetooth-Box
- Installation eines gut sichtbaren Hinweisschildes an der Außenwand des Gebäudes
- Eigenbau von neuen Möbeln aus Paletten und Weinkisten
Es werden Gesamtkosten in Höhe von 10.873,42 Euro aufgeführt. Die Hälfte der Kosten wird durch umfassende Eigenleistung der Jugendlichen und finanzielle Mittel der Gemeinde aufgebracht.
Die beantragte Fördersumme beträgt 5.436,71 Euro.
Entsprechende Kostenvoranschläge und eine umfangreiche Kostenaufstellung sind dem Antrag beigefügt.
3. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung
Die Evangelisch Freikirchliche Gemeinde bietet in Schönforst eine Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Studierende. Die Angebote richten sich an alle Kinder und Jugendlichen – auch wenn sie selbst nicht Mitglied in der Gemeinde sind.
Die Einrichtung ist für den Stadtteil von großer Bedeutung. Einen offenen Kinder- und Jugendtreff in Wohnnähe gibt es ansonsten nicht. Eine weitere Anlaufstelle für junge Erwachsene und Studenten ist vor Ort ansonsten ebenfalls nicht gegeben. Die Kinder und Jugendlichen kommen oftmals aus sozial schwachen Verhältnissen und finden dort Ansprechpartner, können Kontakte schließen und an einer betreuten sinnvollen Freizeitgestaltung teilhaben.
Die Teilnehmerzahlen schwankten bis Anfang 2020 zwischen 15 und 30 Teilnehmern pro Nachmittag bzw. Abend. Damit ist die Raumkapazität mehr als ausgeschöpft.
Durch die Renovierungs- und Sanierungsarbeiten soll die Aufenthaltsqualität verbessert, mehr Raum geschaffen und eine Ausweitung des Angebots möglich gemacht werden.
Dies wird seitens der Verwaltung sehr begrüßt, zumal großer Wert auf die Eigeninitiative und Einbindung der Jugendlichen in die Arbeiten gelegt wird. Sie werden mit ihrem Einsatz einen Großteil der Eigenleistung erbringen, womit eine größere Identifikation mit den Räumlichkeiten erreicht wird.
4. Förderung durch den Stadtjugendplan
Die Kostenaufstellung weist Gesamtkosten in Höhe von 10.873,42 Euro aus.
Durch die Übernahme von Arbeiten in Eigenleistung der Jugend mit einem finanziellen Umfang von 4.742,87 Euro und einer finanziellen Eigenleistung der Gemeinde in Höhe von 693,84 Euro, können 50% der Kosten aus eigener Kraft gestemmt werden. Dies entspricht den Vorgaben der Position 40 des Stadtjugendplans.
Die beantragte Fördersumme beträgt somit 5.436,71 Euro.
5. Vorschlag der Verwaltung
Aufgrund der besonderen Bedeutung des offenen Kinder- und Jugendtreffs im Lebensraum Schönforst und des hohen Engagements der Jugendlichen, schlägt die Verwaltung vor, dem Antrag auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 5.436,71 Euro zu entsprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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5-060201-800-00200-900-1, 78180000
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
4-060201-940-9, 53180000, < 5.000 Euro | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
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| teilweise (1% - 49 %) |
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|
| nicht |
|
|
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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795,3 kB
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2
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öffentlich
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1,9 MB
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3
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öffentlich
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802,8 kB
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