Entscheidungsvorlage - FB 45/0066/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
     
  2. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, dem Antrag der Katholischen Pfarrgemeinde Sankt Jakob auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von 15.878 Euro stattzugeben.
     
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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Das Kinder- und Jugendzentrum St. Hubertus befindet sich am Kronenberg und feierte in 2019 das 50-jährige Bestehen der Einrichtung.

Die Einrichtung ist für den Stadtteil unverzichtbar und erreicht in normalen Zeiten täglich 40 bis 80 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Das Angebot wurde in den zurück liegenden Jahren stets den Bedürfnissen der Besucher angepasst.

Neben der offenen Kinder- und Jugendarbeit werden unterschiedlichste Projekte durchgeführt.

Ehrenamtliche Übungsleiter bieten an zwei Abenden in der Woche Boxen und Thaiboxen an. Yoga für Kinder wird von einer professionellen Trainerin durchgeführt. Eine Kunstpädagogin bietet am Kindertag kreative Workshops an, die vor allem von Grundschulkindern besucht werden.

Mit dem Couven Gymnasium besteht das Kooperationsprojekt „Willkommen im Westen“ oder „Ankommen im Westen“, dessen Zielgruppe die Schüler*innen der internationalen Klasse ist. Es werden Hilfen zur besseren Orientierung in der neuen Heimat angeboten.

 

In den letzten Jahren hat der Außenbereich eine große Aufwertung erfahren.

In Kooperation mit dem Fachbereich Sport wurde vor Jahren eine Calisthenics Anlage errichtet, die vor allem Jugendliche und junge Erwachsene anspricht.

In 2018/2019 erfolgte der Ausbau des Pumptracks. Die bereits in Eigenregie errichtete Anlage wurde vergrößert und asphaltiert. Dieses Projekt wurde aus Landesfördermitteln und einem Eigenanteil der Stadt Aachen finanziert.

Vor allem während der Corona Pandemie bietet das so gestaltete Außengelände eine große Aufenthaltsqualität für die jungen Besucher*innen und wird sehr gut angenommen.

 

Leider ist die Immobilie des Kinder- und Jugendzentrums in die Jahre gekommen und einige Reparaturen, Renovierungen und Erneuerungen sind dringend notwendig.

Außerdem ist ein Entwässerungsproblem am Pumptrack entstanden, das dringend beseitigt werden muss.

 

  1. Antragstellung

Die Pfarrgemeinde St. Jakob stellt einen Antrag nach Pos. 40 Stadtjugendplan auf Zahlung von Fördermitteln zur Durchführung der dringend notwendigen Sanierungs- und Renovierungsarbeiten.

Folgende Arbeiten sind geplant:

 

  • Eine Außenwand des Gebäudes ist von Schimmel befallen. Um dieses Problem zu beseitigen, muss eine Lüftungsanlage aus- und anschließend wieder eingebaut werden. Zudem ist der Aufbau eines Gerüstes notwendig.

 

  • Die Holzdecke im Saal weist durch häufiges Ballspielen Schäden auf. Holzlatten sind gebrochen oder lose und müssen dringend repariert werden. Nur so kann die Decke erhalten bleiben.

 

 

  • Die Theke bedarf einer kompletten Erneuerung. Sie wurde Mitte der 1990er Jahre von der Jugendberufshilfe Stolberg gebaut und installiert. Durch die intensive Nutzung ist die Theke nunmehr nach all den Jahren stark beschädigt.

 

  • Beim Bau des Pumptracks wurden Rigolen eingebaut, die zur Ableitung des Regenwassers genutzt wurden. Mit dem damals gewählten Verfahren wurden jedoch die Anforderungen bei Starkregen unterschritten, sodass es oft zur Überflutung der Anlage kommt. Dadurch werden die vorhandenen Rigolen unterspült und erfüllen nicht mehr ihren Zweck. Nun müssen sie ausgebaut, gereinigt und neu eingesetzt werden. Außerdem liegt nunmehr die Erlaubnis der Stadt Aachen vor, das überschüssige Regenwasser in den Kanal abzuleiten. Beide Maßnahmen werden dazu führen, dass es nicht mehr zu einer Überschwemmung der Anlage kommen wird.

Durch E 18 wurde auf Anfrage des FB 45 die Anlage auf etwaige Regressansprüche gegenüber der Baufirma geprüft. Es wurde festgestellt, dass der Einbau der Rigolen fachmännisch und fehlerfrei erfolgt ist. Daher können keine entsprechenden Ansprüche durch den Träger geltend gemacht werden.

 

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der Arbeiten bei 31.756,46 Euro. Hiervon kann der Eigenanteil von 50% aus Gemeindemitteln aufgebracht werden.

 

  1. Bewertung des Antrags durch die Verwaltung

Die gesamte Einrichtung erfreut sich großer Beliebtheit sowohl bei Kindern und Jugendlichen. Der Pumptrack ist einzigartig im Stadtgebiet und wird von vielen Besuchern über den Sozialraum Kronenberg hinaus genutzt. Grade in heutiger Zeit finden hier Kinder und Jugendliche einen Anlaufpunkt, an dem sie auf Abstand ihrem Hobby nachgehen - oder einfach nur zusehen können.

 

Die Anlage steht nicht nur den Besuchern der Jugendeinrichtung zur Verfügung, sondern ist öffentlich zugänglich. Daher ist der Erhalt der Anlage sehr wichtig und eine Reparatur der Rigolen unabdingbar.

 

Der Schimmelbefall an der Wand kann neben einer baulichen Beeinträchtigung auch zu Gesundheitsschäden bei den Besucher*innen und Mitarbeiter*innen führen. Da das Jugendzentrum in normalen Zeiten gut besucht ist, sollte die Sanierung in der jetzt eher ruhigen Zeit unbedingt durchgeführt werden.

Der Saal wird zur Durchführung der Sportangebote genutzt. Von der defekten Holzdecke geht eine Unfallgefahr aus, sodass diese ebenfalls repariert werden muss.

Die vorhandene Theke im Café ist seit mehr als 20 Jahre in Betrieb und weist natürliche Ermüdungserscheinungen auf. Zahlreiche Veranstaltungen und Feste haben ihre Spuren hinterlassen. Da sie im Café zentrale Kontaktstelle ist, sollte die Theke ansprechend und zeitgemäß gestaltet sein.

 

Da das Kinder- und Jugendzentrum eine bedeutende Anlaufstelle nicht nur für den Sozialraum Kronenberg darstellt, unterstützt die Verwaltung das Vorhaben. Durch die Sanierungs- und Reparaturmaßnahmen erfolgt eine Erhaltung und Aufwertung der Einrichtung. Aufgrund der Vielzahl von anstehenden Arbeiten ist der beantragte Förderbetrag sehr hoch.

Die Gemeinde ist derzeit in der Lage, 50 % der Kosten aufzubringen und möchte die Zeiten, in denen die Einrichtung geschlossen bleiben muss, dazu nutzen die Arbeiten durchzuführen. Im normalen laufenden Betrieb gestaltet sich dies eher schwierig.

 

  1. Förderung durch den Stadtjugendplan

Nach Vorlage der Kostenvoranschläge liegt der Gesamtbetrag der Arbeiten bei 31.756,46 Euro. Hiervon kann der Eigenanteil von 50% aus Gemeindemitteln aufgebracht werden. In  Eigenleistung können aufgrund der anstehenden Arbeiten nicht viele Arbeiten übernommen werden, da in den meisten Fällen qualifizierte Fachleute erforderlich sind.

Somit liegt der beantragte Förderbetrag bei 15.878 Euro.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt vor, dem Antrag der Gemeinde St. Jakob auf Gewährung eines Förderbetrages in Höhe von 15.878 Euro zu entsprechen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

5-060201-800-00-00200-900-1, 78180000

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

10.000

30.000

30.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

4-060201-940-9, 53180000, > 5.000 Euro

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

24.000

24.000

72.000

72.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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