Kenntnisnahme - FB 45/0068/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1.      Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

 

Auf der Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes (SGB VIII) haben Kinder und Jugendliche das Recht unbeschadet in unserer Gesellschaft aufzuwachsen. Die Eltern haben das natürliche Recht und die ihnen zuvörderst ihnen obliegende Pflicht dies sicher zu stellen. Hierüber wacht die staatliche Gemeinschaft, ausgeführt durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe.

 

Diese Aufgabe wird an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr sichergestellt. Hierbei arbeitet FB 45 in Kooperation eng mit den freien Trägern der Jugendhilfe zusammen. Dies geschieht im Rahmen der stadtweitbekannten Kinderschutzhotline 0241/432-5151.

 

Auf dieser Grundlage ist die ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand seit den 1980er Jahren als erste Anlaufstelle in enger Zusammenarbeit mit den Sozialraumteams des FB 45 tätig.

 

Hierbei geht es primär um folgende Aufgabenwahrnehmungen:

  • Krisenintervention und Gefahrenabwehr im Sinne des Kindeswohls
  • Schutz, Versorgung und Betreuung von Kindern oder Jugendlichen

 

Die Intervention bei Krisen und die Abwehr von Gefahren zum Wohl von Kindern und Jugendlichen sind besonders in den folgenden Situationen notwendig:

 

  • Säuglinge, Kinder und Jugendliche (0-17 Jahre), die aufgrund einer Kindeswohlgefährdung nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie leben können und für die noch keine langfristige Unterbringungsmöglichkeit gefunden wurde,
  • Säuglinge, Kinder und Jugendliche, deren Versorgung in der eigenen Familie kurzfristig nicht mehr gewährleistet ist,
  • Kinder und Jugendliche, die zu der inneren Überzeugung gelangt sind, entstandene Probleme nicht mehr mit den Sorgeberechtigten in einer adäquaten Art und Weise lösen zu können und die mit Flucht und Ausweichverhalten reagieren,
  • Eltern und Sorgeberechtigte, die sich mit der Erziehung ihrer Kinder überfordert fühlen und mit der Situation nicht mehr in einer adäquaten Art und Weise umgehen können.

 

 

  1. Beschreibung des Angebots

 

Die ev. Kinder- & Jugendhilfe Aachen-Brand stellt für diese Aufgaben vor dem Hintergrund der §§ 8a, 20, 33, 42 und 42a SGB VIII folgende Angebote zur Verfügung:

  • Kinder- und Jugendnotdienst
  • Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)
  • Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)

 

2.1  Kinder- und Jugendnotdienst

 

  • Durch politischen Beschluss vom 01.01.2007 wird die oben die Rufnummer 0241/432-5151 zur Meldung von Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdung außerhalb der Dienstzeiten des FB 45 durch den Kinder- und Jugendnotdienst der evangelischen Kinder- und Jugendhilfe bedient.
  • Hier stellt der Fachdienst auf der Grundlage identischer Standards die ständige Erreichbarkeit für Kinder und Jugendliche und weiterer Institutionen sicher.

 

       Montag bis Donnerstag 17:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 0:00 Uhr bis 08:00 Uhr

       Freitag 13:00 Uhr bis 24:00 Uhr und von 0:00 Uhr bis 08:00 Uhr

       Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 0:00 Uhr bis 24.00 Uhr

 

  • Eingehende Anrufe von besorgten Bürgern, Polizei, Ordnungsamt, Kliniken/ Psychiatrien etc. werden nach einem standardisierten Verfahren überprüft und bewertet. Das schließt ggf. einen Einsatz vor Ort mit ein.
  • Der Dienst wird jeweils von zwei erfahrenen pädagogischen Fachkräften abgedeckt (Vier-Augen-Prinzip).
  • Da die Inobhutnahme eine hoheitliche Aufgabe darstellt, wird diese durch den Hintergrundbereitschaftsdienst der Abteilung Jugend in Person der Teamleitung veranlasst und ausgesprochen.
  • Der Kinder- und Jugendnotdienst ist für die Zuführung von Kindern und Jugendlichen in das Bereitschaftsfamiliensystem zuständig.

 

2.2  Rufbereitschaft / Inobhutnahme der Bereitschaftsfamilien (RB/IO)

 

  • Für notwendige, kurzfristige Unterbringungen besteht immer eine vom Fachdienst des Trägers koordinierte Ruf- und Aufnahmebereitschaft von je einer Bereitschaftsfamilie für die Altersgruppen 0 - 12 Jahre und 13 - 17 Jahre.

Hier ist der benannte Träger verpflichtet geeignete Familien zu werben, zu schulen, fortzubilden und zu betreuen.

  • Während der Rufbereitschaft verpflichten sich die Bereitschaftsfamilien betroffene Säuglinge, Kinder und Jugendliche in ihren privaten Kontext aufzunehmen.
  • Am nächsten Werktag werden diese in die Obhut des Kriseninterventionsdienstes SRT IX des FB 45 übergeben.

 

2.3   Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB)

 

  • Die FBB ist eine zeitlich befristete Maßnahme der Krisenintervention, die bis zu maximal drei Monaten andauern kann.

 

 

  • Betroffene Minderjährige, die untergebracht werden, erleben eine kurzfristige, meist ungeplante und unvorbereitete Trennung von der Herkunftsfamilie. Sie dient der Sicherstellung der Primärversorgung und bietet ihnen Schutz, Zuwendung und emotionale Ansprache bis zur Klärung der weiteren Perspektive.
  • Insbesondere für Säuglinge und kleine Kinder ist die Familiäre Bereitschaftsbetreuung die adäquate Form der Fremdunterbringung.

 

  1. Kosten

 

Die jährliche Pauschale für den Fachdienst FBB & IO beträgt 138.902,86 Euro.

Für die Aufgabenerfüllung der Kindernotrufnummer fallen jährlich 163.968,87 Euro an.

Diese werden aus dem Produktsachkonto der Hilfen zur Erziehung finanziert.

 

  1. Fazit

 

Diese gelungene Kooperation ist grundlegender Bestandteil des in Aachen etablierten Systems des Kinder- und Jugendschutzes.

Im Rahmen dieses Angebots des Trägers kann das Jugendamt auf fundiertes Fachwissen und qualifizierte Mitarbeiter des Kinder- und Jugendnotdienstes zurückgreifen.

In Krisen- und Gefahrensituationen ist das routinierte, kollegiale und transparente Zusammenwirken für die Säuglinge, Kinder- und Jugendlichen, sowie deren Familien von extrem hoher Bedeutung.

Die Bereitschaftsfamilien zeichnen sich durch hohe Flexibilität, Belastbarkeit und Offenheit gegenüber vielfältigen Gegebenheiten und teilweise belasteten Einzelschicksalen aus.

Diese Arbeit ist sehr anspruchsvoll, da sich die Familien immer wieder auf neue Betroffene und ihren spezifischen Belangen und Bedürfnissen einstellen müssen. 

Die evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand übernimmt im Rahmen des Kinderschutzes einen verantwortlichen und wertvollen Beitrag.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-17.874.900

-17.874.900

-54.008.700

-54.008.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand

58.131.800

58.131.800

177.273.500

177.273.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

40.256.900

40.256.900

123.264.800

123.264.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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