Kenntnisnahme - FB 45/0069/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1.      Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Fachverwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Gesamtschule Brand (JIB)

Eine Kooperation zwischen Jugendhilfe (FB 45 der Stadt Aachen, Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH) und Schule (Städtische Gesamtschule Aachen-Brand)

Evaluationszeitraum: August 2018 bis Dezember 2020

 

  1. Ausgangslage

In den gemeinsamen Sitzungen von KJA und Schulausschuss im November 2015, März 2017 und März 2019 berichtete FB 45  über die Entwicklung von Schulbegleitung an Aachener Schulen auf der gesetzlichen Grundlage von § 35a SGB VIII.

Es wurde beschrieben, dass sich zu oben genannter Thematik Poollösungen in Aachen entwickelt haben.

Eine dieser Poollösungen soll nach dreijähriger Laufzeit in ein fest etabliertes Jugendhilfe- / Eingliederungshilfeangebot umgewandelt werden. Dabei handelt es sich um das Projekt JIB.

 

1.1   Allgemeine Ausgangslage zu Poollösungen im Rahmen von Schulbegleitung
 

  • Die Rahmenbedingungen

Poollösungen sind Hilfsangebote, die die Verantwortlichkeit der Akteure auf die Bedarfe von mehreren Schülerinnen und Schülern einer Lerngruppe, einer Klasse oder einer gesamten Schule zielgerichtet erweitern.

Ziel der Poolprojekte ist es, junge Menschen am Schulalltag und an Bildung teilhaben zu lassen. Wenngleich die Eingliederungshilfe individuell für den jungen Menschen gestaltet wird, findet die Förderung im Rahmen und mit Blick auf die schulische Umgebung statt.

Diese Projekte sind möglich, wenn Schulleitungen und Lehrkräfte an einer gemeinschaftlich gelebten Kooperation mit Jugendhilfe interessiert sind und Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Bedarfen haben. Diese Voraussetzungen waren an der Gesamtschule Brand gegeben.

Die Arbeit der Poolprojekte zeigt, dass es möglich ist, junge Menschen mit ihren individuellen Bedarfen noch flexibler und damit auch passgenauer zu unterstützen. Durch die präventive Arbeit von Beginn an können kostenträchtige Hilfen, auch im späteren Alter der Schülerinnen und Schüler möglichst vermieden bzw. reduziert werden. Im Weiteren werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten aktiv durch Gespräche eingebunden.

 

  • Die rechtliche Grundlage

Es ist Aufgabe der Schule, das Recht auf schulische Bildung, Erziehung und Förderung des Jungen Menschen umzusetzen (§ 1 Schulgesetz NRW).

Dem Jugendamt obliegt zunächst die Klärung, ob nachweislich alle Fördermöglichkeiten der Schule im Sinne des Vorranggrundsatzes gemäß § 10 Abs. 1 und 4 SGB VIII ausgeschöpft sind. Die Gewährung einer Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe für seelisch behinderte junge Menschen, bzw. für junge Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind.

Die Schulbegleitung ist eine Form der ambulanten Eingliederungshilfe und hat als primäres Ziel, jungen Menschen die Teilhabe an Bildung und somit den Schulbesuch zu ermöglichen.

 

  • Die Ausgestaltung der Schulbegleitung

Die Erfahrung zeigt, dass ca. 2/3 der jungen Menschen, die eine Schulbegleitung erhalten, zwei Diagnosen und mehr haben. Zu den häufigsten seelischen Störungen bei den jungen Menschen zählen AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Hyperkinetische Störungen des Sozialverhaltens.

Bei Schulbegleitungen ist der Fokus auf den Betroffenen gerichtet, wobei es ergänzend hierzu Elterngespräche und einen Austausch des Helfers mit den Lehrpersonen der Schule gibt.

Die inhaltliche Ausgestaltung dieser Eingliederungshilfe werden von den Mitarbeitenden des Sozialraumteams VI, den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen, dem Schulbegleitenden und in der Regel einer Lehrperson im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII festgelegt.

 

1.2   Die Ausgangslage bezogen auf das Projekt JIB

Die Ausgangslage des Projektes JIB wurde vom Unterstufenkoordinator der Städtischen Gesamtschule Aachen-Brand formuliert. Sie verdeutlicht die Beweggründe zur Veränderung der Konzeption von Eingliederungshilfe an der Städtischen Gesamtschule Aachen-Brand.
 

       Die Anzahl der Schulbegleitungen an der Gesamtschule wurde immer höher, sodass die Koordination immer komplexer wurde. Zudem kamen die Schulbegleiter*innen von verschiedenen Trägern. Das bedeutete für die Schule unterschiedliche Ansprechpartner*innen und unterschiedliche Regelungen zu Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten. Insgesamt wuchs der Bedarf an Schulbegleitungen nach § 35a SGBVIII stark an.

       Durch die Anhäufung mehrerer eins zu eins-Betreuungen waren teilweise zu viele Erwachsene in einer Klasse. Gleichzeitig war eine flexible Vertretungslösung im Krankheitsfall nicht gegeben. Externe und schulfremde Vertretungen konnten oft nicht unterstützend agieren.

       Die Unterstützung wurde begrenzt auf ein Kind im eins zu eins-Betreuungssetting durchgeführt, wodurch eine Stigmatisierung entstand. Die Akzeptanz durch die bedürftigen Schüler*innen und ihre Eltern war oft nicht gegeben. Teilweise wurden notwendige Hilfen aus diesem Grund erst gar nicht beantragt.

       Ein Arbeiten im System des Hilfeempfängers war für die Schulbegleiter*innen aufgrund fehlender Befugnis, Zeitkontingente und Qualifikation nicht möglich.

       Die individualistische Arbeitsweise der Schulbegleiter*innen widersprach der Teamstruktur der Schule.

       Auf schulischer Seite wurde zunehmend deutlich, dass eine höhere Zufriedenheit durch das Gefühl von Zugehörigkeit und Teamerleben, dringend notwendig war.

 

Zusammenfassend zeigten diese Aspekte die Beweggründe sowie die Notwendigkeit einer Veränderung.

 

 

  1. Die Ziele des Angebots

Aufgrund der beschriebenen Veränderungsbedarfe wurde anstelle der bisherigen 1:1  Schulbegleitungen das Inklusionsangebot JIB als neues, pädagogisches und professionelles System zur Umsetzung der Inklusion an der Städtischen Gesamtschule Aachen-Brand entwickelt.

Hierbei konnte der Träger auf die positiven Erfahrungen aus dem Poolprojekt JIM (Jugendhilfe fördert Inklusion an der Maria-Montessori-Grundschule) zurückgreifen.

Ziel ist die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe aller Schüler*innen der Städtischen Gesamtschule Aachen-Brand an der schulischen Bildung durch die Teilnahme am Regelunterricht. Den Kindern und Familien wird schrittweise mehr Verantwortung übertragen, sodass die eigenständige Bewältigung des Schulalltages gelingen kann.

Für die Familien und Schüler*innen stellt das Angebot der Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand ein niedrigschwelliges Unterstützungsangebot dar. Dies wird durch die systemische Arbeit ermöglicht, da keine kontinuierliche 1:1 Begleitung des Kindes stattfindet, sondern alle Schüler*innen der jeweiligen Klassen in den Blick genommen werden. Für das einzelne Kind wird diesbezüglich eine Entlastung geschaffen.

 

  1. Die Zielgruppe

Als Zielgruppe sind benannt

  • Schüler*innen, die bis dato und auch zukünftig bei der gesellschaftlichen Teilhabe und schulischen Bildung aufgrund ihrer seelischen Entwicklung beeinträchtigt sind oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dies kann sich beispielsweise durch Schwierigkeiten in der Kontakt- und Beziehungsgestaltung, emotionalen Verunsicherungen oder daraus resultierenden körperlichen Symptomen äußern.
  • deren Eltern bzw. aktuell sorgende Bezugspersonen zur Zusammenarbeit mit dem Angebot bereit sind.

Zusätzlich findet durch die systemische Arbeitsweise eine Unterstützung des gesamten Klassenverbandes im Kontext der Städtischen Gesamtschule Aachen-Brand statt.

 

  1. Die Rahmenbedingungen

Derzeit steht das Angebot in den Jahrgängen 5 - 7 der Städtischen Gesamtschule Aachen-Brand

12 bis 16 Schüler*innen und deren Familien an fünf Tagen pro Woche zur Verfügung. Über die Bewilligung der Hilfe entscheidet der FB 45, Sozialraumteam VI Eingliederungshilfe.

Ein zentraler Aspekt der Zielerreichung ist die Einstellung von pädagogisch qualifiziertem Personal und die fortlaufende Durchführung qualitätssichernder Verfahren.

Das JIB-Team besteht aus acht pädagogischen Fachkräften (entspricht 6,34 VZÄ). Sie verfügen mindestens über einen Studienabschluss als Sozialpädagog*in, Sozialarbeiter*in, Diplom-Pädagog*in
oder eine Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieher*in.

Es finden wöchentlich Teambesprechungen statt. Entsprechend des Standards der Ev. Kinder- und Jugendhilfe Aachen-Brand gGmbH erhält das Team als qualitätssteigernde und -sichernde Maßnahme regelmäßig Supervision, Fachberatung und nimmt an Fortbildungen teil.

 

 

 

  1. Das Angebot

Die evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand als durchführender Anbieter des Angebotes beschreibt die pädagogische Arbeit mit differenzierten, pädagogischen Methoden wie folgt:

 

       Arbeit mit den Schüler*innen:

Im Schulalltag findet die Unterstützung im Unterricht und in den Pausen statt. Die Intensität hängt vom individuellen Bedarf des Kindes ab. Es werden zielgerichtete Beziehungsangebote gemacht. Die Unterstützung findet im Klassenverband, in Kleingruppen und in strukturierten Einzelkontakten statt. Krisensituationen werden begleitet und Zukunftsperspektiven gemeinsam erarbeitet. Dabei steht die Förderung des Sozialverhaltens und des sozialen Lernens im Vordergrund.

 

       Arbeit mit den Eltern beziehungsweise aktuell sorgenden Bezugspersonen:

Von besonderer Bedeutung ist die Zusammenarbeit mit den Eltern oder aktuell sorgenden Bezugspersonen. Es finden regelmäßig verpflichtende Beratungsgespräche statt. Gemeinsam werden sie darin gestärkt, ihre Ressourcen zu erkennen und ermutigt, auch schwierige Themen anzugehen. Dabei ist es den Mitarbeitenden wichtig, einen sicheren Ort anzubieten und wertschätzend in Kontakt zu treten. Die gemeinsam erarbeiteten Handlungsstrategien können durch die Zusammenarbeit auch in den Alltag zu Hause übertragen und dort genutzt werden.

 

       Kooperationen mit der Schule und dem sozialen Bezugssystem:

Die Vernetzung mit allen helfenden Personen innerhalb und außerhalb der Schule ist essentiell zur gemeinsamen, bestmöglichen Unterstützung der Familie. Deshalb ist die Zusammenarbeit mit beispielsweise Lehrkräften, Ärzt*innen, Therapeut*innen und ambulanten Hilfen fester Bestandteil des Angebotes. Die Kooperation findet unter anderem durch die Mitarbeit in schulischen Gremien und vernetzenden Arbeitskreisen statt. Zusätzlich zur Integration der JIB-Mitarbeiter*innen in bereits bestehende Kommunikationsstrukturen, wurden neue geschaffen. Verlässliche Kommunikationsstrukturen dienen der Vernetzung der Arbeit, der Beratung sowie der Abstimmung einer gemeinsamen Arbeitsweise und stellen demnach eine Grundlage des Angebotes dar.

 

  1. Die Erfahrungswerte

Im Rahmen einer ausführlichen Evaluation (insgesamt 91 Seiten) wurden die Rückmeldungen der Schüler*innen und deren Familien, des Jugendamtes sowie die Ergebnisse einer Lehrer*innen-Befragung zusammengetragen. Die Rückmeldungen sind insgesamt sehr positiv, was den Erfolg des Angebotes widerspiegelt.

 

Die Lehrer*innen und Schulsozialarbeiter*innen haben beispielsweise neun Fragen zum Thema Wahrgenommene Unterstützung durch die JIB-Kraft im Schnitt mit einem Wert von gerundet 9 beantwortet, wobei 11 (Skala von „1=gar nicht“ bis „11=sehr stark“) eine sehr stark wahrgenommene Unterstützung impliziert.

 

Exemplarisch für die Rückmeldungen der Klient*innen, stehen die folgenden Zitatauszüge:

 

       „Die JIB-Mitarbeiter reagieren individuell und agieren somit nur, wenn es notwendig ist. Dies findet Frau R. sehr sinnvoll, sodass F. auch die Möglichkeit erhält, alleine zu Recht zu kommen. Sie würde nichts ändern wollen, da F. Vertrauen zu Frau X und Frau Y [JIB-Mitarbeiterinnen] aufgebaut hat und sie, bildlich gesehen, Säulen für ihn darstellen.“ (Mutter, Hilfeplanvorbereitung Herbst 2019)

       „‘Ich bin sehr zufrieden. Es ist viel Entlastung, dass die JIB-Mitarbeiterinnen mit ihm Aufgaben machen und Fahrrad fahren. G. braucht sehr viel Motivation. Er traut sich weniger, je älter er wird. Ich will die Unterstützung weiter annehmen. G. lässt diese ja auch zu. Ich glaube, das ist damit verbunden, dass Frau X und Frau Y [JIB-Mitarbeiterinnen] vertraute Personen sind’." (Mutter, Hilfeplanvorbereitung Frühling 2020)

       „K. erzähle zuhause viel von dem JIB-Angebot, ihm würde die Unterstützung gut gefallen. Frau W. gibt weiterhin an, dass sie es sehr gut findet, dass K. Frau Z [JIB-Mitarbeiterin] als Ansprechpartnerin sieht und offen über seine Probleme und Anliegen spricht […]. Insgesamt hat Frau W. die telefonischen Austausche seit der Schulschließung mit JIB als sehr unterstützend empfunden, auch die Anti-Langeweile-Mappen konnten in dieser Zeit genutzt werden und haben ihnen Freude bereitet.“ (Mutter, Hilfeplanvorbereitung Sommer 2020)

       „So wie Frau X [JIB-Mitarbeiterin] da ist, ist es gut. So wie das vorher war [eins zu eins-Schulbegleitung], möchte ich das nicht mehr. Wenn die ganze Zeit ein Erwachsener dabei ist, ist das auch nervig, weil man ja auch mal mit seinen Freunden alleine sein will. Sonst ist es auch schwer Freunde zu haben’." (JIB-Kind, Hilfeplanvorbereitung Herbst 2018)

       „‘Es hilft mir, dass Frau X und Frau Y [JIB-Mitarbeiter*innen] da sind, wenn ich zum Beispiel Streit habe, traurig bin oder Sachen zerreiße. ’ Er könne zum Beispiel nicht immer alleine aus der Situation raus[zu]gehen.“ (JIB-Kind, Hilfeplanvorbereitung Frühling 2019)

       „F. findet es gut, wenn Frau X und Frau Y [JIB-Mitarbeiterinnen] im Unterricht sind, weil er dann entspannter, ruhiger und konzentrierter ist.“ (JIB-Kind, Hilfeplanvorbereitung Herbst 2019)

       „Zu meinen Helfern fällt mir noch ein: ‚dass sie für mich da sind, sie sind für alle da, sie helfen immer jedem. Manchmal sind die zu hilfreich, manchmal sind die zu fragerisch oder zu nervig aber egal ☺ ☺‘" (JIB-Kind, Beteiligungsbogen, Hilfeplanvorbereitung Winter 2020)

       „Zu meinen Helfern fällt mir noch ein: ‚Sie sind nett und helfen mir öfters bei meinen Aggressionen." (JIB-Kind, Beteiligungsbogen Hilfeplanvorbereitung Winter 2020)
 

Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen, dass mit der Durchführung des Inklusionsangebotes JIB als Poollösung folgende Effekte erzielt werden:

 

  • Eine Stigmatisierung des unterstützungsbedürftigen, jungen Menschen wird durch die systemische Arbeitsweise vermieden.
  • Der Bedarf an Unterstützung wird individuell ermittelt und somit passgenau umgesetzt. Damit ist es möglich, Freiräume im Schulalltag Schritt für Schritt zu gestalten, wodurch den Kindern sukzessive mehr Selbstständigkeit und Eigenverantwortung übertragen wird.
  • Auf die Diversität der jungen Menschen wird eingegangen, gleichzeitig erfolgt im Klassenverband ein Lernen von- und ein Umgang miteinander.
  • Durch die systemische Arbeit mit dem Klassensystem, werden beispielsweise auch fallübergreifende Themen und Konflikte bearbeitet. Dadurch wird die Sozialkompetenz der gesamten Klasse gestärkt, was sich unmittelbar positiv auf die Arbeitsatmosphäre auswirkt.
  • Die Niedrigschwelligkeit des Angebots ermöglicht es den Personensorgeberechtigten dieses leichter anzunehmen. Hemmschwellen können überwunden werden.
  • Die aktive, regelmäßige Beratung der Personensorgeberechtigten hat Auswirkungen auf das ganze Familiensystem und sogar auf das soziale Umfeld.
  • Die Kooperation mit dem Helfersystem (Gesundheitssystem, ambulante Hilfen u.a.) schließt Informationslücken und führt zu einer zielgerichteten und ganzheitlichen Unterstützung der Familie.
  • Die multiprofessionelle Zusammenarbeit ermöglicht einen umfassenden Blick auf die Fälle und resultiert in Synergieeffekten.
  • Durch die strukturelle Aufteilung des Personals auf die Klassen und Fälle, ist eine professionelle Vertretung im Krankheitsfall in der Regel möglich. Die Vertretung wird demnach von einer Bezugsperson des Kindes geleistet, sodass die pädagogische Weiterarbeit unmittelbar stattfindet.
  • Kinder mit einem Unterstützungsbedarf werden zeitnah in den professionellen Blick genommen, damit frühzeitig entsprechende Unterstützungsprozesse eingeleitet werden können („Windschattenkinder“).
  • Dadurch werden weitere Hilfen und demnach zusätzliche Kosten eingespart.

 

  1. Die entstehenden Kosten

Die Kosten für die Inklusive Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit einer (drohenden) seelischen Behinderung auf der Grundlage des § 35a SGB VIII an der Städtischen Gesamtschule Aachen-Brand betragen für das Schuljahr 2020/2021 38.570,21 Euro pro Monat. Das bedeutet bei einem Teilnehmerkreis von durchschnittlich 16 Schüler*innen ca. 2.400 Euro pro Kopf.

 

Bedingt durch tarifliche Lohnsteigerungen wird sich die Summe ab dem Schuljahr 2021/2022 auf rund 40.346 Euro pro Monat / 2.522 Euro pro Kopf erhöhen.

Die Deckung erfolgt aus dem Produktsachkonto der Hilfen zur Erziehung.

 

  1. Fazit

Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Gesamtschule Brand - JIB - ist bisher als Pilotprojekt konzipiert und zunächst auf drei Jahre begrenzt.

Das oben beschriebene Angebot hat sich in den zurück liegenden Jahren äußerst positiv sowohl auf den betroffenen Personenkreis wie auch das gesamte Schulsystem ausgewirkt.

 

Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht der Fachverwaltung nunmehr unabdingbar, das Projekt entsprechend zu implementieren und als reguläres Kooperationsprojekt in der Aachener Jugendhilfelandschaft zu etablieren.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

-17.874.900

-17.874.900

-54.008.700

-54.008.700

0

0

Personal-/

Sachaufwand

58.131.800

58.131.800

177.273.500

177.273.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

40.256.900

40.256.900

123.264.800

123.264.800

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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