Kenntnisnahme - FB 45/0071/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Mit Schreiben vom 03.02.2021 beantragte die CDU-Fraktion beim Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zum Thema „Kochtüten sichern Mittagessen für Kinder“ zu fassen:

„Die Verwaltung wird beauftragt, die offenen Ganztagsschulen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe bei der Versorgung bedürftiger Kinder und Jugendlicher mit Nahrungsmitteln in Form von Kochtüten während der Pandemie zu unterstützen.“

 

  1. Kochtüten-Aktionen der freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe

 

Mit Ausbruch der Pandemie und der Schließung der Jugendfreizeiteinrichtungen im Frühjahr 2020 haben die Mitarbeitenden der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit der Unterstützung ihrer Besucher*innen begonnen. Dies auch im Hinblick auf deren Versorgung mit Lebensmitteln.

 

Aufgrund des vorliegenden Antrags wurden die offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen von der Fachabteilung über die Möglichkeit informiert, die im Jahr 2021 entstandenen und noch entstehenden Kosten für Kochtüten separat als Corona bedingte Mehrkosten abzurechnen.

 

Erste Anträge auf Übernahme der Kosten für die Kochtüten liegen vor.

Mit der weiterhin eingeschränkten Kontaktmöglichkeit zu den Besucher*innen werden die Kochtütenaktionen der Kinder- und Jugendeinrichtungen sicherlich fortgesetzt und aufgrund der finanziellen Unterstützung ausgeweitet werden.

Die Höhe des monatlichen Bedarfes ist allerdings nicht abzusehen und wird zurzeit entsprechend ermittelt.

 

  1. Aktueller Sachstand in den offenen Ganztagsschulen und Grundschulen der Stadt Aachen

 

In den Aachener Grundschulen findet aktuell Wechselunterricht statt. Zum Großteil sind die regulären Mensabetriebe und Betreuungssysteme wieder aktiviert worden und eine Essenausgabe vor Ort möglich. Notgruppen sichern zusätzlich zum Präsenzunterricht die Betreuung am Vormittag. Kinder mit bestehenden OGS- Betreuungsverträgen werden zusätzlich zum Präsenzunterricht am Nachmittag betreut.

 

Durch den Beschluss der Bundesregierung zu den Sozialschutzpaketen I, II und III wurde eine Weitergabe von Lebensmitteln und Gutscheinen außerhalb der betreuenden Einrichtungen möglich bzw. wird weiter aufrechterhalten. Bildungs- und teilhabeberechtigte Kinder können somit auch mit Lebensmitteln versorgt werden, wenn sie nicht in der Präsenzbetreuung eingeplant sind.

Die bisherigen Vorgaben, dass die Ausgabe ausschließlich in der Einrichtung stattfinden und zubereitete Speisen beinhalten muss, wurden flexibilisiert. Diese Möglichkeit ist zunächst bis Juni 2021 befristet.

 

Die Grundschulen und freien Träger der Stadt Aachen wurden im Februar 2021 durch den Schulträger, darüber informiert, dass individuelle Konzepte zur Ausgabe von Lebensmitteln und Kochtüten beim Sozialamt der Städteregion beantragt werden können und somit erweiterte BuT-

Leistungen möglich sind. Dies wurde vorab mit dem FB 56/200 und dem Jobcenter abgestimmt.

Aktuell nutzen drei Aachener Grundschulen diese Möglichkeit.

 

  1. Fazit

 

Aus Sicht der Verwaltung sind die aktuellen Maßnahmen gut geeignet, um die Versorgung der Grundschulkinder sicherzustellen. Durch die Flexibilisierung der BuT-Mittel können auch die Kinder erreicht werden, die sich nicht in der Präsenzbetreuung befinden. In besonders kritischen Fällen, bspw. bei einer nicht auszuschließenden Kindeswohlgefährdung, sind individuelle Betreuungsabsprachen zwischen den beteiligten Institutionen möglich und die Kinder können durch die Notbetreuungsgruppen täglich begleitet werden.

 

Die Schulen und betreuenden OGS entscheiden eigenständig über entsprechende Konzeptionen und können sich dazu beim Jobcenter, dem FB/56 und FB 45/400 beraten lassen.

 

Sollten sich weitere Bedarfe ergeben und/oder die Flexibilisierung der BuT-Mittel wegfallen, muss die Versorgungssituation neu bewertet werden und entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Mittel in ausreichender Höhe stehen durch die aktuell eingerichteten Fonds vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung zur Verfügung.

 

Die Fachverwaltung wird in der Sitzung eine Liste eingegangener Anträge zu allen Fonds auslegen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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