Kenntnisnahme - FB 56/0392/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorstellung des 3. Sozialentwicklungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule; FB 52 - Fachbereich Sport; FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Weiterbildung
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27.04.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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27.08.2020
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Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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10.12.2020
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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27.04.2021
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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27.04.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zum Sozialentwicklungsplan zur Kenntnis.
Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen zum Sozialentwicklungsplan zur Kenntnis.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zum Sozialentwicklungsplan zur Kenntnis.
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen zum Sozialentwicklungsplan zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der dritte Sozialentwicklungsplan
Mit dem nun aktuellen Sozialentwicklungsplan liegt nach 2009 und 2015 der dritte Bericht zur sozialen Lage in der Stadt Aachen vor. In bewährter Tradition bietet der Sozialentwicklungsplan kleinräumige Daten und Informationen auf Basis der 60 Lebensräume und bezieht sich dabei auf den Zeitraum 2007 bis 2018. Der Bericht liefert Antworten auf die Frage, wie sich die Bevölkerung Aachens entwickelt hat und welche Unterschiede es dabei zwischen einzelnen städtischen Teilräumen gibt.
Der Sozialentwicklungsplan unterstützt in dieser Weise das fach- und ressortübergreifende Planen in der Verwaltung und hilft dabei, Maßnahmen und Strategien räumlich zu fokussieren und dadurch effizient zu gestalten, in dem die Bedarfe vor Ort transparent gemacht werden. Der kleinräumige Blick des Sozialentwicklungsplans auf Aachen zeigt, wie sich die Stadt aufgrund unterschiedlich ausgestalteter demographischer und sozio-ökonomischer Strukturen ausdifferenziert. Die vielfältigen sozialen Prozesse – z.B. Alterung, Armut, Auswirkungen der Hochschulentwicklung und Zuwanderung – sind in ihrer Ausprägung und Relevanz nicht gleichmäßig über Aachens Stadtteile und die einzelnen Lebensräume verteilt, sondern schlagen sich in besonderer Weise in bestimmten Teilräumen nieder. Der Plan zeigt beispielsweise, wie groß die Unterschiede zwischen den „jungen“, universitätsnahen und den demographisch alternden Lebensräumen sind und aufgrund welcher Faktoren sich Armut in bestimmten städtischen Teilräumen verfestigt, obwohl sich die sozio-ökonomische Lage gesamtstädtisch gesehen im benannten Zeitraum entspannt hat.
Das Alleinstellungsmerkmal des Sozialentwicklungsplans ist sein integrierter Ansatz. Der Plan verknüpft unterschiedliche Perspektiven auf Sozialentwicklung miteinander, führt Erkenntnisse einzelner Fachplanungen zusammen und versucht so, ein komplexes Gesamtbild der sozialen Situation und ihren Ursachen sowie Folgewirkungen zu skizzieren. Diesen Auftrag erfüllt der 3. Sozialentwicklungsplan in besonderer Weise. Im Zuge der Erarbeitung fand eine sehr gute fachübergreifende Zusammenarbeit aller relevanten Fachabteilungen der Stadt Aachen statt. Das Wissen zahlreicher Fachleute ist in das Werk eingeflossen. Der Plan enthält zudem nicht nur Zahlen, sondern auch Forschungsergebnisse aus der Wissenschaft sowie qualitative Einschätzungen zu den Daten. An vielen Stellen im Bericht sind Impulse von Co-Autor*innen integriert.
Aufbau des Sozialentwicklungsplans
Der Sozialentwicklungsplan ist in fünf Kapitel strukturiert. Nach einer allgemeinen Einleitung beschäftigt sich Kapitel 2 mit der demographischen Entwicklung Aachens und blickt auf Altersstrukturen, das Wanderungsgeschehen, die Migration sowie auf die Entwicklung der Haushaltsstrukturen. Als Themenschwerpunkte erfahren hier die demographische Alterung und das Thema der Hochschulentwicklung eine besondere Aufmerksamkeit, weil die demographische Entwicklung Aachens maßgeblich durch diese beiden Themen geprägt wird. Kapitel 3 gibt einen Überblick zur sozio-ökonomischen Entwicklung der Stadt und ihrer Teilräume. Das Thema Armut/Armutsgefährdung in all seinen Facetten wird hier beleuchtet. Über verschiedene Formen von Transferleistungsbezug wird die Armutsgefährdung verschiedener Gruppen diskutiert und der Zusammenhang mit anderen zentralen Themen wie Bildung und Gesundheit hergeleitet.
Im weiteren Verlauf werden die vorangegangenen Ergebnisse zusammengebracht: In Kapitel 4 werden die 60 Lebensräume über ein statistisches Verfahren und unter Berücksichtigung der wichtigsten Indikatoren in fünf Gruppen (Cluster) kategorisiert, was eine übersichtliche und schnelle Einordnung der sozialen Lage in allen Lebensräumen ermöglicht. Kapitel 5 beschäftigt sich aufbauend auf Kapitel 4 mit dem vielseitigen Thema der Segregation, zeigt die Tendenzen in Aachen auf und gibt auf verschiedenen Wegen Hinweise für den Umgang mit verschiedenen Formen von Segregation.
Das Abschlusskapitel 6 bringt die vorangegangenen Erkenntnisse zusammen und präsentiert die wesentlichen Schlaglichter der Analysen. In diesem Kapitel enthält der Sozialentwicklungsplan auch allgemeine Empfehlungen.
Die Rolle des Sozialentwicklungsplans als integriertes Planwerk
Der Sozialentwicklungsplan fungiert in erster Linie als Planungshilfe und nicht als Maßnahmensammlung – dafür ist die thematische Breite des Werkes zu stark ausgeprägt. Es umfasst mit seiner Perspektive der sozialen Stadtentwicklung Erkenntnisse, die für verschiedene Fachbereiche der Verwaltung einen Mehrwert für die vertiefende Analyse darstellen. Das Werk substituiert die einzelnen Fachplanungen damit nicht, sondern unterstützt deren Planungstätigkeiten und liefert Ansatzpunkte für aus der jeweiligen Fachperspektive zu treffende Maßnahmen.
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie werden die zentralen Erkenntnisse in einer mündlichen Präsentation durch den Sozialplaner vorgestellt. Zudem wird der Bericht den Ausschussmitgliedern druckfrisch zur Verfügung gestellt. In der nächsten Sitzung erfolgt dann eine Aussprache, in der der Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration berichtet, welche Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich des FB 56 aus den Ergebnissen abgeleitet werden. Aufgrund einer zeitlichen Dringlichkeit werden zwei Maßnahmen zum Schwerpunkt Demographischer Wandel bereits vorgezogen behandelt (s. Vorlagen 3. Sozialentwicklungsplan: Maßnahmen im Bereich offene Altenhilfe; AFSID 27.08.2020).
Als integriertes Planungswerk wird der Sozialentwicklungsplan zudem in den Ausschüssen „Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft“, „Kinder und Jugend“ und „Sport“ präsentiert. Aufgrund der endenden Ratsperiode ist die Terminierung noch nicht erfolgt.
Der Sozialentwicklungsplan ist ab dem 27.08.2020 herunterladbar unter: http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/gesellschaft_soziales/sozialentwicklung/sozialentwicklungsplan_neu/index.html
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.