Kenntnisnahme - FB 37/0004/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Löschzug Brand der Freiwilligen Feuerwehr Aachen hat sein Feuerwehrgerätehaus in einem städtischen Gebäude am Paul-Küpper-Platz 1 im Stadtteil Aachen-Brand. Neben der Einheit der Freiwilligen Feuerwehr befinden sich auf der gleichen Liegenschaft auch das Bezirksamt Brand und der Baubetriebshof der für den Bezirk Brand zuständigen Mitarbeitenden des Aachener Stadtbetriebes inklusive Unterstellmöglichkeiten für deren Fahrzeuge und Geräte.

Im Jahr 2018 wurde der Brandschutzbedarfsplan, den die Stadt Aachen gemäß § 3 Abs. 3 BHKG NRW unter Beteiligung ihrer Feuerwehr aufzustellen, umzusetzen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben hat, mit Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 17.05.2018 verabschiedet. Im Rahmen der im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen wurde unter anderem auch die bauliche Substanz aller Liegenschaften der Feuerwehr Aachen überprüft. Hierbei wurde eine Vielzahl an Mängeln festgestellt, die umfangreiche bauliche Veränderungen und Handlungsnotwendigkeiten aufzeigen.

Auch die 19 unterschiedlichen Standorte des Aachener Stadtbetriebes erfüllen aktuelle und künftige bauliche Anforderungen nicht oder nur teilweise. Hierzu zählen neben den beengten Platzverhältnissen für Mitarbeitende, Fahrzeuge, Maschinen und Geräte ebenso mangelnde Möglichkeiten, getrennte Umkleide- und Sanitärmöglichkeiten für unterschiedliche Geschlechter vorzuhalten. Auch eignet sich die vorhandene technische Infrastruktur nicht zur Anbindung gegenwärtiger Informations- und Kommunikations-Technologie (IuK) oder einer sicheren und ausreichenden Kapazität für das Aufladen von Elektrofahrzeugen oder elektronisch betriebenen Geräten. Aufgrund ihres Alters sowie der zuvor beschriebenen baulichen Verhältnisse besteht für eine Vielzahl der Betriebshofstandorte ein kurz- bis mittelfristiger Sanierungs- und Umbaubedarf, der insbesondere auch energetische Maßnahmen und erforderliche Maßnahmen zur Arbeitssicherheit einschließt. Jedoch bieten die meisten Standorte allein aus Platzgründen keine ausreichende Ausbaukapazität.

Eine verwaltungsinterne Projektgruppe, der Mitarbeitende des Fachbereichs Feuerwehr und Rettungsdienst, des Aachener Stadtbetriebs sowie des Gebäudemanagements angehören, wurde gebildet, um im Rahmen einer gemeinsamen Flächensuche potenzielle neue Standortoptionen und verfügbare Flächen für die Anforderung der Feuerwehr sowie des Stadtbetriebes zu identifizieren.

 

Dabei werden berücksichtigt

-          die aus dem Brandschutzbedarfsplan resultierenden baulichen Bedarfe der Feuerwehr Aachen und die hieraus abzuleitende Nachfrage hinsichtlich einzelner Baubetriebshofflächen zwecks baulicher Erweiterung,

-          der kurz- bis mittelfristige Sanierungs- und Umbaubedarf einer Vielzahl der Betriebshofstandorte des Aachener Stadtbetriebes sowie

-          die gesamtstädtische Bedarfslage für eine alternative Nutzung der Betriebshofflächen für beispielsweise eine potenzielle Ansiedlung von Gewerbe oder eine Nutzung als Flächen zur Wohnbebauung.

 

Unter Beteiligung eines externen Planungsbüros wird ein Masterplan erarbeitet, der den künftigen Flächenbedarf des Aachener Stadtbetriebes dokumentieren soll und in dem Standortalternativen sowie eine zentralere Baubetriebshoforganisation aufgezeigt werden sollen.

 

Mit Blick auf die aktuelle Situation des Feuerwehrgerätehauses in Aachen-Brand  wurde dokumentiert (S. 72 Brandschutzbedarfsplan Stadt Aachen), dass „festgestellt werden kann, dass im Feuerwehrhaus des Löschzugs Brand die Anforderungen der DIN 14092 und UVV (DGUV Information 205-008) in wesentlichen Teilen nicht eingehalten werden“. Im Wesentlichen beziehen sich die beschriebenen Mängel auf den Arbeits- und Unfallschutz, die im Kontext stehen mit den zu kleinen Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge, den zu kleinen Räumlichkeiten für die Umkleide der Feuerwehrangehörigen und der fehlenden Trennung zwischen Fahrzeughalle und Umkleidebereichen.

Weiterhin wird seit dem Jahr 2019 ein Einsatzfahrzeug des Löschzugs Brand, welches keinen Platz im vorhandenen Gerätehaus findet, übergangsweise in der nahegelegenen Unterkunft der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) untergestellt. Diese Unterstellmöglichkeit ist jedoch aufgrund geplanter baulicher Veränderungen auf der THW-Liegenschaft zeitlich befristet und steht voraussichtlich im ersten Quartal 2021 nicht mehr zur Verfügung. Eine bauliche Ertüchtigung und Umstrukturierung des Gerätehauses zur Beseitigung der Mängel ist in den bestehenden Räumlichkeiten nicht möglich. Die Schaffung eines geeigneten Stellplatzes und die notwendige Erweiterung des Gerätehauses (Anbau eines Umkleidegebäudes) sind auf der zur Verfügung stehenden Liegenschaft unter Beibehaltung der bisherigen Nutzungen technisch und wirtschaftlich nicht möglich. Aufgrund dessen wurde durch das Gebäudemanagement im Jahr 2018/2019 auch eine Analyse der Gebäudesubstanz des Baubetriebshofs hinsichtlich einer potenziellen Nutzung als Feuerwehrgerätehaus durchgeführt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die vorhandene Liegenschaft und teilweise auch die bestehenden Gebäude grundsätzlich sehr gut für eine Erweiterung und Ertüchtigung des Feuerwehr-Standortes geeignet sind. Zudem wurden parallel auch Interimsmaßnahmen zur Schaffung eines Stellplatzes für das besagte Einsatzfahrzeug und die Errichtung einer Umkleidemöglichkeit für die Übergangszeit diskutiert. Neben planungsrechtlichen Hemmnissen und sehr hohen Investitionen im sechsstelligen Bereich würden diese Übergangsmaßnahmen jedoch große Einschränkungen in den Betriebsabläufen des Stadtbetriebes und der Freiwilligen Feuerwehr bedingen. Unter Berücksichtigung der beschriebene Umstände (u.a. große Mängel im bestehenden Gerätehaus, fehlender Stellplatz für ein Einsatzfahrzeug, hohe Investitionen und zugleich betriebliche Einschränkungen für eine Übergangslösung) wurde in enger Abstimmung mit dem Aachener Stadtbetrieb und unter Beteiligung des Bezirksamtes Brand eine schneller zu realisierende Lösungsoption erarbeitet. Vor dem Hintergrund der gesamtstädtischen Ausgangslage, den Handlungsnotwendigkeiten der Feuerwehr sowie dem Ziel einer zentraleren Baubetriebshofstruktur könnte der Baubetriebshof Brand ganzheitlich durch die Feuerwehr genutzt werden. In diesem Zusammenhang wird geprüft, unter welchen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen eine Unterbringung der Beschäftigten der Bezirkskolonne des Stadtbetriebes am Hauptstandort Madrider Ring bzw. Freunder Weg möglich erscheint.

Mit der Ertüchtigung und Erweiterung des Gerätehauses unter Einbeziehung der Baubetriebshoffläche in Brand würden die Mitarbeitenden des Stadtbetriebes, die im Revier Brand eingesetzt sind, durch eine gemeinsame Nutzung der betroffenen Räumlichkeiten auch weiterhin im Rahmen ihrer Arbeitstätigkeit im Bezirk Aachen-Brand eine Möglichkeit zur Nutzung sanitärer Einrichtungen und von Sozialräumen erhalten. Dem Aachener Stadtbetrieb ist wichtig, dass auch bei einer räumlichen Verlagerung der Kolonne weiterhin eine enge und verantwortungsbewusste Bindung zum Stadtteil Brand erhalten bleibt, um für die Bürgerinnen und Bürger die gewohnt gute Dienstleistungsqualität auch künftig zu erhalten und im Bedarfsfall zu steigern.

Welche konkreten baulichen Maßnahmen am jetzigen Bauhof im Rahmen einer beschriebenen Umnutzung zwingend erforderlich werden und welche Finanzmittel dafür zur Verfügung gestellt werden müssen, wird derzeit durch Planungen des Eigenbetriebes Gebäudemanagement der Stadt Aachen untersucht.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

Produkt 021501 Brandbekämpfung – investive Auswirkungen

 

Maßnahme: Erweiterung Gerätehaus FF Brand:

Ermächtigungsübertragung aus 2020 i.H. von 25.000 € - Planungskosten –

 

Maßnahme: Unterstand Löschfahrzeug FF Brand

Haushaltsansatz 2021: 10.000 €

 

Die Anmeldung konkreter investiver Mittel für weitere Baumaßnahmen wird unter Beachtung der Vorschriften des § 13 KomHVO sowie der Richtlinien der Leistungsphasen 2 und 3 nach § 34 HOAI erfolgen

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

x

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

X           nicht bekannt

 

 

Loading...