Entscheidungsvorlage - FB 45/0076/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt sie, den Planungsauftrag gemäß der Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI zu den vorgeschlagenen Um-/ Erweiterungsbaumaßnahmen in Auftrag zu geben.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung mit einer konkreten Prüfung der Umsetzbarkeit der Einrichtung eines weiteren Zugs am Anne-Frank-Gymnasium durch Rückgriff auf Räumlichkeiten der Heinrich-Heine-Gesamtschule unter Berücksichtigung einer 4 bis 5-Zügigkeit der Gesamtschule.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Schulausschusssitzung vom 20.08.2020/Beschlusslage

 

Mit der Vorlage „Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen im Rahmen der Umstellung der städtischen Gymnasien von G 8 auf G 9“ (FB45/0776/WP17) in der Sitzung des Schulausschusses am 20.08.2020 ist die Verwaltung beauftragt worden, den Planungsauftrag gemäß Leistungsphase 0 zu den in der Ausschusssitzung vorgeschlagenen Um-/ Erweiterungsbaumaßnahmen an dem Inda-Gymnasium, dem Rhein-Maas-Gymnasium sowie dem Couven-Gymnasium in Auftrag zu geben.

Des Weiteren ist sie damit beauftragt worden, das Einrichten eines weiteren Zuges an einem anderen Gymnasium sowie die Möglichkeit, die Mensa des Gymnasiums St. Leonhard aufzustocken, zu prüfen.

 

  1. Erfolgte Arbeitsprozesse in der Leistungsphase 0

 

Zu dem Umsetzen des oben erläuterten Auftrages hat die Verwaltung das städtische Gebäudemanagement (E 26) am 22.09.2020  mit der Planung der Leistungsphase 0 zu den oben genannten Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen beauftragt.

 

Innerhalb der Leistungsphase 0 entwickelte das E 26 mehrere Vorschläge zu den Um-/Erweiterungsbaumaßnahmen an den vier genannten Gymnasien mit unterschiedlichen Umfängen sowie ersten Kostenrahmen zu den Baumaßnahmen (siehe Anlage).

Die Vorschläge sind mit den jeweiligen Schulleitungen erörtert und zum Teil bereits an die entsprechenden Nutzerwünsche der Schulleitungen angepasst worden.

Des Weiteren ist zwischen dem FB 45 und dem E 26 ein grober Zeitplan für jede einzelne Maßnahme erstellt worden.

 

Die Verwaltung wurde durch den Ausschussbeschluss vom 20.08.2020 beauftragt, jeweils „die notwendigen Haushaltsmittel für das Beauftragen der sich daran anschließenden Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI frühestmöglich mit einzuplanen.“

Der einzuplanende Kostenrahmen bezüglich der einzelnen Maßnahmen wird im Weiteren bei der Darstellung der einzelnen Ergebnisse genannt.

 

Im Haushaltsplan 2021 sind, wie bereits oben dargestellt, 1.000.000 Euro als investive Auszahlung für Planungszwecke der strukturell größeren baulichen Maßnahmen von G8 auf G9 eingeplant. Ab 2022 sind für das Umsetzen der Maßnahmen insgesamt 4.248.800 Euro aus Zuschussmitteln des Belastungsausgleiches hinterlegt worden. Es sei darauf hingewiesen, dass über die aktuelle Haushaltsplanung hinaus für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 weitere Fördermittel im Rahmen des Belastungsausgleichs in ähnlicher Höhe zu erwarten sind.

 

  1. Derzeitiger Planungsstand

 

3.1   Couven-Gymnasium

Um zusätzliche Klassenräume in dem Bestandsgebäude des Couven-Gymnasiums zu schaffen, wird vorgeschlagen, dass der sog. „D-Trakt“ erweitert wird.

Dieser ist aufgrund des damaligen Faktors 0,8 für Abstandsflächen im 1. und 2. Obergeschoss reduziert ausgebaut worden. Als Abstandsfläche wird im deutschen Bauordnungsrecht die Fläche vor Bauwerken bezeichnet, die von Bebauung freizuhalten ist. Aufgrund der geänderten Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen gilt derzeit ein Abstandsfaktor von 0,4, so dass baurechtlich die Möglichkeit besteht, die Geschosse entsprechend zu erweitern.

Durch den Ausbau der Geschosse würde im 1. Obergeschoss ein weiterer Klassenraum sowie im 2. Obergeschoss vier Klassenräume und ein kleinerer Differenzierungsraum gewonnen werden. Die notwendigen weiteren fünf Klassenräume für die Wiedereinführung von G9 könnten daher durch diese Baumaßnahme in der Schule geschaffen werden.

 

Seitens der Verwaltung sind bereits Gespräche mit der Schulleitung erfolgt. Die Schulleitung stimmt den bisherigen Planungen zu.

Der seitens des E 26 ermittelte derzeitige Kostenrahmen bezüglich der Gesamt-Projektsumme beträgt 4.590.000 €. Die Kosten der Betriebsausstattung (beispielsweise Möbiliar und Whiteboard) werden seitens E 26 auf 55.000 € geschätzt.

 

3.2   Inda-Gymnasium

Am Inda-Gymnasium wird seitens der Verwaltung empfohlen einen zweigeschossigen Erweiterungsbau zwischen dem sog. „Trakt zwei“ und der Turnhalle zu errichten.

Gemäß dem erfolgten Auftrag an  E 26 sollte der Anbau in drei Varianten (dreigeschossig, zweigeschossig und zweigeschossig mit der Möglichkeit der Aufstockung) geplant werden.

 

Grundsätzlich sind sämtliche Varianten bau- sowie planungsrechtlich möglich. Ab einer Dreigeschossigkeit bzw. ab  einer dreistöckigen Nutzung würde jedoch ein zweiter kostenintensiver Rettungsweg benötigt. Das Gebäudemanagement wies im Rahmen der Planung auf die Möglichkeit hin den Anbau bei Bedarf auch seitlich erweitern zu können.

Bezüglich der unterschiedlichen Varianten haben bereits mehrere Vor-Ort-Gespräche mit der Schulleitung stattgefunden. Zunächst sprach sich der Schulleiter für einen zweigeschossigen Bau mit dreigeschossiger Nutzung aus. Angedacht war, eine Dachterrasse auf dem Anbau zu errichten, die für AG´s oder als ein „grünes Klassenzimmer“ genutzt werden könnte. Im Rahmen eines Termins wurde dargelegt, welche Mehrkosten der zweite Rettungsweg verursachen würde. Darüber hinaus birgt das Schaffen eines separaten Zugangs über eine solche Treppe die Gefahr des unerlaubten Eindringens in das Gebäude. Der Schulleiter teilte daher in seiner im Anschluss erfolgten Stellungnahme mit, dass die Schule die spätere, mögliche seitliche Verlängerungsoption statt des 2. Obergeschosses mitträgt.

Die Verwaltung spricht sich daher für einen zweigeschossigen Anbau mit der Möglichkeit der späteren, seitlichen Erweiterung aus.

 

Derzeit unklar ist die genaue Verortung des Erweiterungsbaus. Seitens des E 26 wurde die Erweiterung mit einem Gelenk (überdachte Verbindung) geplant, da die separate Ausführung und spätere Anknüpfung von Vorteil im Bauablauf wäre. Durch die nachträgliche Anbindung kann der Erweiterungsbau unabhängig, mit minimierten Störungen des Schulbetriebes im Bestand und weitgehendem Verzicht auf Interimslösungen errichtet werden.  Der Eingriff in den Bestand würde sich folglich auf das Errichten des Gelenks als Anbindung zwischen Alt- und Neubau reduzieren. Gemäß den Aussagen von E 26 wäre der Unterschied zwischen dem Neubau und dem Bestandsgebäude zudem auch bei gleicher Fassadengestaltung immer erkennbar. Die Schulleitung hält einen direkten Anschluss an den Bestand jedoch für praktikabler und optisch ansprechender. Daher kann die Schulleitung dem Gelenk keinen Vorteil abgewinnen. Eine diesbezügliche favorisierte Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. Es wurde sich darauf verständigt, nach der Entscheidung des Ausschusses mit den externen Architekten konkreter in die Planung einzusteigen und dabei die Frage nach der Anordnung des Gebäudeteils vertiefend zu erörtern.

 

Der derzeit ermittelte Kostenrahmen für einen zweistöckigen Anbau mit Gelenk beträgt 5.421.000 €. Sollte die Baumaßnahme ohne Gelenk erfolgen, würde der derzeitige Kostenrahmen 5.298.000 € betragen. Der Kostenvorteil für diese Variante wird sich jedoch durch Interimsmaßnahmen und Eingriffe in den Bestand weitgehend egalisieren. Für beide Varianten wird die Betriebsausstattung seitens E 26 auf 72.000 € geschätzt.

 

3.3   Rhein-Maas-Gymnasium

Die Verwaltung schlägt vor, den Verwaltungstrakt des Rhein-Maas-Gymnasiums um ein Geschoss aufzustocken.

Zudem sind in dem Rhein-Maas-Gymnasium die naturwissenschaftlichen Räume, welche derzeit im Erdgeschoss des aufzustockenden Trakts liegen, sanierungsbedürftig, da dort Asbest entfernt und neuer Estrich verlegt werden muss. Daher haben die Schulleitung, E 26 sowie FB 45 diesbezüglich geplant, die naturwissenschaftlichen Räume in den neu aufgestockten Trakt zu integrieren, sodass diese nach den heute gängigen Standards im Zuge der Erweiterung dieses Gebäudeteils errichtet werden. Die derzeitigen Räume im Erdgeschoss würden dann in Klassenräume umgewandelt werden.

Der seitens des E 26 ermittelte Kostenrahmen bezüglich der Gesamt-Projektsumme beträgt 11.675.000 €. Die Kosten der Betriebsausstattung werden seitens E 26 auf 225.000 € geschätzt.

 

Es wird derzeit noch geprüft, ob die Baumaßnahme im Rahmen eines Modulbaues erfolgen kann. Dies würde einen erhöhten Planungsaufwand im Vorfeld bedeuten. Jedoch wäre die Ausführung deutlich schneller und würde den Schulbetrieb daher für einen kürzeren Zeitraum beeinträchtigen. Ob ein Modulbau möglich ist, muss in den Leistungsphasen 1 bis 3 abschließend geprüft werden.

 

3.4   St. Leonhard Gymnasium

An dem St. Leonhard Gymnasium spricht sich die Verwaltung für den Abriss und Neubau des gebäudeabschließenden Anbaus aus den 1970er Jahren aus.

Grundsätzlich ist das Grundstück bereits sehr eng bebaut, sodass ein Erweitern schwierig ist. Die einzige freie Fläche stellt derzeit der Schulhof dar. Dieser muss jedoch unter anderem aus pädagogischen Gründen für die Schülerinnen und Schüler (SuS) in seiner Größe erhalten bleiben.

Das Hauptgebäude des St. Leonhard Gymnasiums steht unter Denkmalschutz, sodass auch hier Umbaumaßnahmen sowie das Aufstocken nicht möglich sind.

 

Geprüft werden sollte laut dem Beschluss des Ausschusses ein mögliches Aufstocken der Mensa. Von dieser wird seitens der Verwaltung abgeraten. Bei dem Bau handelt es sich um ein preisgekröntes Architektenwerk. Bei einer Umbaumaßnahme müsste der Architekt aufgrund seines Urheberrechtes beteiligt werden. Dieser hat schon signalisiert, dass er sich gegen eine Aufstockung ausspricht, sodass es hier zu langwierigen juristischen Auseinandersetzungen kommen könnte.

 

Darüber hinaus ist durch die Höhe des Mensa-Gebäudes die planungsrechtliche Höhe ausgereizt. Eine Erweiterung wäre höchstens im Bereich des ersten / zweiten Obergeschosses als Ergänzung denkbar. Dieses würde jedoch in die Entwurfskonzeption sehr stark eingreifen.

 

Die einzige bauliche Möglichkeit, mehrere Klassenräume neu zu schaffen, liegt daher in einem Neubau an Stelle des jetzigen Anbaus. Dieser steht nicht unter Denkmalschutz und weist derzeit eine schlechte statische Struktur auf. Wenn der Anbau abgerissen werden würde, könnten vier bis fünf neue Klassenräume gewonnen werden, sodass die Dreizügigkeit im Rahmen der Wiedereinführung von G9 erhalten bleiben könnte. Gleichzeitig könnte das Gebäude energetisch verbessert werden. In der Zukunft müsste kein kostenintensives Sanierungsprogramm durchgeführt werden und es könnte ein bisher nicht vorhandener Aufzug eingebaut werden.

Die Pläne sind bereits mit der Schulleitung besprochen worden und stießen dort auf Zustimmung.

 

Der derzeit ermittelte Kostenrahmen bezüglich dieser Baumaßnahme beträgt 5.248.000 €. In dieser Summe sind die seitens E 26 geschätzten Kosten der Betriebsausstattung in Höhe von 235.000 € noch nicht enthalten.

 

3.5   Alternative Maßnahme zur Schaffung eines weiteren Zuges

Nach den erfolgten Prüfungen durch E 26 zeichnet sich ab, dass eine Erhöhung der Zügigkeit am Gymnasium St. Leonhard aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht möglich ist. Vielmehr bedarf es der beschriebenen, umfangreichen baulichen Maßnahmen, um die Dreizügigkeit auch bei der Wiedereinführung von G9 zu erhalten. Um die in der Verwaltungsvorlage vom 20.08.2020 beschriebenen 31 Züge für die prognostizierten leicht steigenden Schülerzahlen vorhalten zu können, ist daher eine weitere Maßnahme an einem der anderen Gymnasien zu prüfen.

 

Der Vorlage aus August des letzten Jahres ist zu entnehmen, dass von Seiten der Verwaltung bauliche Erweiterungsmöglichkeiten am Geschwister-Scholl-Gymnasium und ggfls. am Einhard-Gymnasium gesehen werden, durch die jeweils an beiden Gymnasien das Erhöhen um einen bzw. eineinhalb Zügen möglich wäre.

In Abhängigkeit der weiteren Entwicklung am Schulzentrum Laurensberg besteht darüber hinaus für das Anne-Frank-Gymnasium die Möglichkeit, im Bestandsgebäude die Zügigkeit zu erhöhen.

 

Aus den bisherigen Schülerzahlen in den Eingangsklassen an den Gymnasien lässt sich aktuell noch keine Steigerung der Schülerzahlen ableiten. Inwiefern in den Folgejahren der prognostizierte leichte Anstieg erfolgt bleibt abzuwarten.

Die Erweiterung um einen Zug am Geschwister-Scholl-Gymnasium sowie am Einhard Gymnasium sind beide mit umfangreichen und damit zeit- und kostenintensiven baulichen Maßnahmen verbunden.

Am Anne-Frank-Gymnasium würde sich – ausgehend von den Raumkapazitäten im Schulzentrum Laurensberg – ein weiterer Zug nach aktuellem Stand voraussichtlich über die Nutzung eines Teils der vorhandenen Räumlichkeiten der Heinrich-Heine-Gesamtschule relativ einfach und in der Folge eher kurzfristig und gleichzeitig ohne ein hohes Investitionsvolumen, umsetzen lassen.

 

Im Schulzentrum Laurensberg werden aktuell das Anne-Frank-Gymnasium mit 3 Zügen sowie die Heinrich-Heine-Gesamtschule mit 4 Zügen betrieben. Ursprünglich war die Heinrich-Heine-Gesamtschule als 6-zügige Schule geplant und ausgelegt. Das Planungsbüro ‚Biregio‘ hat in seiner Analyse zur Umstellung der städt. Gymnasien von G8 zu G9 vorgeschlagen, 9 Klassenräume aus dem Bestand der Heinrich-Heine-Gesamtschule zum Anne-Frank-Gymnasium zu verlagern, so dass das Gymnasium um einen Zug erweitert werden könnte.  Das entsprechende Gutachten wurde in der Sitzung des Schulausschusses am 02.07.2019 (Vorlage  FB 45/0631/WP17) vorgestellt.

Nach einer ersten Einschätzung auf Grundlage der im Gutachten von ‚Biregio‘ benannten Bedarfe und unter Hinzunahme des Bestandsverzeichnisses des Schulzentrums erscheint es im Bestand möglich, das Anne-Frank-Gymnasium 4-zügig zu führen, während die Heinrich-Heine Gesamtschule weiterhin 4 Züge beibehalten und im Bedarfsfall auch einen 5. Zug einrichten könnte.

Die konkreten Raumbedarfe und -verteilungen der beiden Schulen wären im Folgenden von Seiten der Verwaltung im Kontakt mit den Schulleitungen sowie ggfs. unter Einbezug des Gebäudemanagements zu prüfen.

 

Auf Grundlage der vorliegenden Informationen und unter Berücksichtigung der vorgenannten Argumente wird daher von Seiten der Verwaltung die Schaffung eines weiteren Zuges am Anne-Frank-Gymnasium präferiert.

 

  1. Ausblick

Sollte der Ausschuss den Vorschlägen der Verwaltung zustimmen, werden im nächsten Schritt die Leistungsphasen 1 bis 3 gemäß HOAI für die Baumaßnahmen beauftragt. Zunächst werden dafür im Rahmen eines Vergabeverfahrens Objektplaner ausgeschrieben. Sobald externe Planer beauftragt worden sind, führen diese im Rahmen der Leistungsphasen 1 bis 3 eine Grundlagenermittlung, eine Vorplanung sowie eine Entwurfsplanung mit Kostenberechnung durch. Die Ergebnisse dieser Leistungsphasen und der zeitliche Ablauf der einzelnen Vorhaben würden dem Ausschuss im Anschluss präsentiert werden.  

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

1)      5-030104-900-00100-991-2, 68110000

2)      5-030104-900-00100-991-2, 78150000

3)      5-030104-900-00100-991-3, 78650000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1)0

0

4.248.800

4.248.800

0

0

Auszahlungen

2)0

3)1.000.00

0

1.000.000

4.248.800

0

4.248.800

0

5.248.800

28.521.000*

Ergebnis

-1.000.000

-1.000.000

-4.248.800

-4.248.800

-5.248.800

-28.521.000*

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

1)      4-030104-982-8, 52910000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)400.000

400.000

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-400.000

-400.000

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

2021: Planungsmittel bei PSP 5-030104-900-00100-991-3, 78650000. Nach Einschätzung des Gebäudemanagements sind die Mittel für den anstehenden Planungs- und Untersuchungsaufwand durch externe Firmen sowie den Vergabeprozess im Rahmen der zu beauftragenden Leistungsphasen 1 bis 3 ausreichend.

 

2022 ff: Fördermittel bei PSP 5-030104-900-00100-991-2, 68110000 und 78150000

 

*Der seitens des Gebäudemanagements ermittelte grobe Kostenrahmen für sämtliche, unter 3.1 – 3.4 beschriebene Maßnahmen beträgt rd. 27.521.000 € (davon entfallen rd. 587.000 € auf die Betriebsausstattung, die durch FB 45 erfolgt) zzgl. der Planungsmittel in Höhe von 1.000.000 €. Er wird nach Abschluss der Leistungsphase 3 HOAI konkretisiert und zur Ansatzplanung im Haushalt angemeldet.  Vorab erfolgt eine Hinterlegung in der § 13-Liste.


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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