Kenntnisnahme - FB 45/0067/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

  1. Der  Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, Team Jugendpflege, fördert die Angebote zur Prävention von Gewalt und Rassismus gem. §11 und §14 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII).

 

Im Jahr 2019 wurde das Budget in Höhe von 126.000 Euro voll ausgeschöpft.

Es  konnten damit ca. 180 Projekte für etwa 4.800 Teilnehmer durchgeführt werden. Die Ausgaben pro Teilnehmer lagen durchschnittlich bei rund 26 Euro.

 

Im Jahr 2020 wurden die Fördermittel insgesamt erhöht und in Höhe von 118.962,20 Euro bewilligt und ausgezahlt, zusätzlich wurden 10.000 Euro als Eigenanteil für das Landesprogramm bereitgestellt und entsprechend verausgabt. 

In 2021 stehen insgesamt Mittel aus dem Fonds gegen Gewalt und Rassismus (100.000 Euro) und für die übergreifenden Maßnahmen zur Gewaltprävention (31.600 Euro) in Höhe von 131.600 Euro bereit.

 

Laut Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses  vom 19.06.2012 und des Schulausschusses vom 21.06.2012 besteht die Möglichkeit, auf die Mittel des Jugendfonds in Höhe von 15.300 Euro zurück zu greifen.

 

Somit stehen 146.900 Euro für gewaltpräventive Maßnahmen zur Verfügung.

 

  1. Das Landesprogramm
     

2020 nahm FB 45 wie in den Vorjahren am Landesprogramm Wertevermittlung, Demokratiebildung

und Prävention sexualisierter Gewalt in der und durch die Jugendhilfe“ teil.

Über das Landesprogramm wurden Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte auch direkte Maßnahmen mit jungen geflüchteten und nicht geflüchteten Menschen zur Wertevermittlung durch Wertedialog, Demokratiebildung und Prävention sexualisierter Gewalt angeboten.

Das Aachener Programm umfasste 16 unterschiedliche Angebote, die von insgesamt 68 Klassen / Gruppen  in Anspruch genommen werden konnten.

Zu den Angeboten gehörten unter anderem Sprachprojekte, Theaterworkshops und sexualpädagogische Workshops.

 

So wurde 2020 zum Beispiel von der Pfarre St. Donatus der „ ECHT KLASSE! Mitmach-Präventions-Parcours“, angeboten und für das ganze Jahr von Grundschulen in Aachen gebucht.

Der Durchführungsplan konnte wegen der zeitweisen Schulschließungen und Einschränkungen beim Schulbesuch nicht eingehalten werden, verpasste Maßnahmen werden in diesem Jahr nachgeholt, da der Parcours wieder für das Landesprogramm 2021 vorgeschlagen wurde.

 

Die Förderung durch den LVR betrug ca. 91.000 Euro und macht 80 % der Gesamtkosten aus.

 

Der Eigenanteil der Stadt liegt bei 20% der Kosten. Zur Deckung des Angebotes wurden 10.000 Euro aus Mitteln des Jugendfonds für den Bereich der direkten Maßnahmen jungen Menschen zur Verfügung gestellt.

 

  1. Angebote durch und mit kommunaler Förderung
     

Die Möglichkeit, Zuschüsse für gewaltpräventive Projekte aus den o.g. Mitteln zu erhalten, ist zunehmend bekannter geworden. Mittlerweile gehen von fast allen Aachener Schulen und mehreren Jugendfreizeiteinrichtungen Anträge ein. Die beantragten Zuschüsse beziehen sich auf die unterschiedlichsten Angebote, die durch die bedarfsgerechte und passgenaue Auswahl der Projekte als große Bereicherung für die jeweilige Klasse/Gruppe oder ganze Schule/Einrichtung angesehen werden.

Die Zuschüsse zur Gewaltprävention eröffnen den jeweiligen Institutionen oft neue Möglichkeiten außerhalb des gewohnten Rahmens eine Auseinandersetzung sich dem Thema Gewalt zu widmen.

 

Im Jahr 2020 wurden gesamtstädtisch etwa 160 geplante Projekte mit ca. 5.000 teilnehmenden jungen Menschen bewilligt. Ein Auszug der benannten Projekte ist als Anlage beigefügt.

 

Corona-bedingt konnten viele Maßnahmen leider nicht wie geplant stattfinden.

Der Bedarf wurde aber von den antragstellenden Einrichtungen /Schulen als hoch eingestuft. Dementsprechend zeigten alle Beteiligten ein hohes Maß an Flexibilität und Kreativität, um Angebote, Durchführung und Zeitplanung den jeweiligen Bedingungen der Coronaschutzverordnung anzupassen.

FB 45 berücksichtigt die besonderen Anforderungen der Schulen und Jugendeinrichtungen in dieser schwierigen Zeit mit einem großzügigeren Durchführungsrahmen.

 

3.1   Begleitprogramm „Aachener Friedenslauf“
 

Neben den einzelnen Maßnahmen, die die Schulen selbst beantragen, bieten das Netzwerk Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus und Pax Christi gemeinsam das Begleitprogramm zum Aachener Friedenslauf an. Hier standen den Aachener Schulen insgesamt 63 Workshops zu zwölf verschiedenen Projekten mit dem Thema „Frieden“ kostenfrei zur Verfügung.

Das Begleitprogramm zum Aachener Friedenslauf wird ebenfalls aus Mitteln des Fonds gegen Gewalt und Rassismus gefördert.

 

3.2   „Demokratie leben“

 

Wie bereits in den letzten Jahren führte die VHS das Bundesprogramm „Demokratie leben“ durch.

Hierfür wurden aus Mitteln zur Gewaltprävention 6.040 Euro für verschiedene Workshops über den historischen und den aktuellen Rechtsextremismus  zur Verfügung gestellt. Diese Mittel sind in den Eigenanteil der Stadt für das Bundesprogramm „Demokratie leben“ eingeflossen.

 

 

 

  1. Fazit

 

Die zur Verfügung stehenden Mittel werden in der Regel voll ausgeschöpft.

Die in diesem Jahr erfolgte Erhöhung des Fördermittelbetrages ist sehr zu begrüßen.

Die Zuschüsse für 2020 konnten vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie durch die Antrag stellenden Träger  nicht vollständig verausgabt werden, jedoch bleibt abzuwarten, in welcher Höhe Rückforderungen zu stellen sein werden.

Die städtischen Zuschüsse zur Förderung gewaltpräventiver Projekte sind aus Sicht der Fachverwaltung unverzichtbar, da die meisten Projekte nur mit dieser finanziellen Unterstützung angeboten und durchgeführt werden können.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

PSP-Element: 4-060202-915-2, Sachkonto: 53180000-4530

Fonds gegen Gewalt und Rassismus

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element: 4-060201-925-7, Sachkonto: 53390000-4530

Übergreifende Maßnahmen zur Gewaltprävention

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

31.600

31.600

94.800

94.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

PSP-Element: 4-060201-914-4, Sachkonto: 53180000-4530

Jugendfonds

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

15.300

15.300

45.900

45.900

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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