Entscheidungsvorlage - FB 45/0070/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder – und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2021/ 2022 auszubauen.

 

  1. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Er beschließt, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf an Grundschulen und Förderschulen Primar im Ganztag für das Schuljahr 2021/ 2022 auszubauen.


 

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

 

In Aachen gibt es im laufenden Schuljahr 2020/2021 insgesamt 5.671 Ganztagsplätze an 34 Grund-und zwei Förderschulen Primar. Bei einer Schülerzahl von 7.439 entspricht dies einer Versorgungsquote von 76,23 % für den Offenen Ganztag.

Betrachtet man den Ausbau von Ganztagsplätzen an Grundschulen und Förderschulen Primar, die Angebote in „Schule von acht bis eins“ und den Gebundenen Ganztag der Domsingschule mit 170 Plätzen im Zusammenhang, werden in Aachen im Anschluss an den Vormittagsunterricht bei einer Schülerzahl von 7.663 und 6.602 Betreuungsplätzen 86,15% der Kinder betreut und gebildet. Damit sind Betreuung, Erziehung und Bildung von Grundschulkindern über den Vormittag hinaus in Aachen der Regelfall.

In der Vorlage „Sozialraumorientierte Planung von Ganztagsplätzen für Kinder in Grundschulen und Förderschulen Primar in der Stadt Aachen vom Schuljahr 2018/2019 bis zum Schuljahr 2022/2023“ (FB45/0422/WP17), die in der gemeinsamen Sitzung von Kinder – und Jugendausschuss und Schulausschuss am 17.10.2017 vorgelegt wurde, legen die von den Schulleitungen geschätzten Bedarfe an Ganztagsplätzen bis 2022/2023 nahe, dass in nahezu allen Sozialräumen der Stadt Aachen eine Ausbauquote von 80% bis 100% erforderlich sein wird.

 

1.1   OGS Warteliste

 

Durch den stetigen Ausbau von Ganztagsplätzen gelingt es weitgehend, dem Bedarf an verlässlicher Betreuung, Bildung und Erziehung gerecht zu werden. Es gibt lediglich noch an zwei Grundschulen Wartelisten.

  • An der GGS Montessori-Schule Mataréstraße gibt es für das Schuljahr 2021/2022 eine Warteliste mit 40 Kindern, die einen OGS - Platz benötigen. Grund für die Vielzahl der Kinder auf der Warteliste ist, dass die Schule für das Schuljahr 2021/2022 sehr hohe Anmeldezahlen hat und 309 Schülerinnen und Schüler aufnehmen wird. Von diesen 309 Kindern können 27 Kinder das Angebot “Schule von acht bis eins“ nutzen. 22 Kinder haben keinen Bedarf an einem Ganztagsplatz. Für 260 Kinder haben die Eltern den Bedarf an einem Ganztagsplatz angemeldet, 193 Ganztagsplätze werden vergeben, ausgewählt nach Dringlichkeit, wie z.B. Berufstätigkeit beider Elternteile, Geschwisterkinder oder sozialen Gründen.
  • GGS Am Höfling hat zwar eine Warteliste, aber mit den Angeboten in „Schule von acht bis eins“ und der „Kinderinsel“ (Individuelles Betreuungssetting) können besondere Betreuungsengpässe aufgefangen werden. Voraussichtlich stehen fünf bis sieben Kinder tatsächlich auf der Warteliste.
  • Die in der KGS Düppelstraße in 2020/2021 bestehende Warteliste von 20 Kindern konnte komplett abgebaut werden. Im Schuljahr 2021/2022 können alle Kinder, für die ein Bedarf angemeldet wurde, einen Ganztagsplatz erhalten.

 

  • Sämtliche anderen Grundschulen haben lediglich eine geringfügige bzw. gar keine Warteliste. In den Förderschulen Primar konnten die Kinder, die einen Bedarf angemeldet haben, einen Ganztagsplatz erhalten.

 

1.2   Angebot der „Schule von acht bis eins“

 

Folgende Grundschulen unterbreiten in dem laufenden Schuljahr das Angebot der „Schule von acht bis eins“, ohne dass sie eine Grundschule im Ganztag sind:

Schule

„Schule von acht bis eins“ 2020/2021

Gruppen                        Plätze

Schülerzahl

2020/2021

KGS Karl-Kuck-Schule

4

100 (+ 47)*

207

KGS Kornelimünster

5

125 (+ 38)*

199

Summe

9

225(+ 85)*

406

*die Zahl in Klammern bedeutet Plätze über die öffentliche Förderung hinaus

An diesen Grundschulen bietet das Angebot „Schule von acht bis eins“ teilweise Betreuungszeiträume bis 16.00 Uhr an. Eltern, die dieses Angebot in Anspruch nehmen, schätzen die angebotene Betreuungsform wegen der Möglichkeit, die Betreuungstage flexibel zu nutzen.

Die beiden Grundschulen bieten über die öffentliche Förderung hinaus, finanziert aus Mitteln über die Elternschaft, weitere 85 Plätze an. Daraus erklärt sich die hohe Gesamtzahl an Plätzen in „Schule von acht bis eins“. Insgesamt besuchen 310 Kinder der beiden Schulen die „Schule von acht bis eins“.

 

1.3   Grundschulen mit den Angeboten „Schule von acht bis eins“ und Grundschule im Ganztag

 

An 13 Grundschulen gibt es das Angebot „Schule von acht bis eins“ und gleichzeitig Ganztagsplätze.

 

Schule

„Schule von acht bis eins“ 2020/2021

Ganztagsgruppen/ - plätze

2020/2021

Plätze in „Schule von acht bis eins“ und Ganztagsplätze

2020/2021

Schülerzahl

2020/2021

Gruppen

Plätze

Gruppen

Plätze

Plätze

GGS Am Haarbach

2

39

8,5

198

237

262

GGS Am Höfling

2

50

7

151

201

289

GGS Brander Feld

1

23

6

144

167

212

KGS Höfchensweg

3

53

6,5

157

210

248

GGS Laurensberg

3

52

8

205

257

300

GGS Oberforstbach

2

29

5

124

153

165

GGS Richterich

1

13

7,5

187

200

226

GGS Walheim

1

13

5

127

140

153

KGS Am Römerhof

2

40

9

220

260

276

KGS Am Fischmarkt**

1

28

5

124

152

176

Montessori-Schule

Eilendorf

2

35

6,5

137

172

196

Montessori-Schule Mataréstraße**

1

23

8,5

192

215

284

Montessori-Schule Reumontstraße

3

53

7,5

168

221

239

Summe

24

451

90

2134

2585

3.026

** Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

An den Schulen mit „Schule von acht bis eins“, die gleichzeitig Grundschule im Ganztag sind, nehmen die Eltern das Angebot der „Schule von acht bis eins“ gezielt in Anspruch. Die Betreuungszeit geht bis längstens 14.00 Uhr.

Im Angebot „Schule von acht bis eins“ werden insgesamt 761 Kinder im Anschluss an den Vormittagsunterricht betreut.

Insgesamt werden bei den Schulen mit dem Angebot „Schule von acht bis eins“ und bei den Schulen mit beiden Angeboten bei 3.432 Schüler*innen und 2.859 Kindern, welche die Angebote wahrnehmen, 84,35 % der Kinder nach dem Unterricht in der Schule gebildet und betreut.

In der GGS Brander Feld und der KGS Am Römerhof wurden im Zusammenhang mit dem Ausbau der Ganztagsplätze jeweils eine Gruppe „Schule von acht bis eins“ abgebaut.

 

  1. Ergebnis der Bedarfsermittlung für Ganztagsplätze in Grundschulen und Förderschulen Primar für das Schuljahr 2021/ 2022

 

Dieser unterscheidet sich in:

  • Ganztagsplätzen an Förderschulen Primar
  • Regelganztagsplätzen
  • Brennpunkt- Ganztagsplätzen

 

2.1   Förderschulen Primar

 

Für die Peter - Härtling - Schule mit dem Förderschwerpunkt „Emotionale und soziale Entwicklung“ und die Schule am Rödgerbach mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“ besteht folgender Bedarf an Ganztagsplätzen im Schuljahr 2021/2022:

 

 

 

Förderschule Primar

Ganztagsplätze

Schuljahr 2021/2022

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2021/2022

Schule am Rödgerbach

35

3

Peter- Härtling- Schule

36

3

Summe

71

6

 

Für das Schuljahr 2021/2022 besteht für 71 Kinder an Förderschulen Primar ein Bedarf an Ganztagsplätzen. Die Peter - Härtling - Schule benötigt voraussichtlich eine halbe Gruppe zusätzlich.

 

 

2.2   Regelgrundschulen

 

2.2.1 Steigender Bedarf

14 Grundschulen haben einen steigenden Bedarf an Ganztagsplätzen.

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2021/2022

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2021/2022

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2021/2022

auf- oder abgerundet

ohne spUb*        mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2020/2021

Ganztagsgruppen

EGS Annaschule**

124

15

5

1,5

+ 0,5 ohne spUb

GGS Am Haarbach*

201

9

8

1

+ 0,5 ohne spUb

GGS Brander Feld

160

0

6,5

0

+ 0,5 ohne spUb

GGS Gerlachschule

170

0

7

0

+0,5 ohne spUb

GGS Laurensberg

211

0

8,5

0

+ 0,5 ohne spUb

GGS Oberforstbach

143

0

5,5

0

+ 0,5 ohne spUb

GGS Walheim

135

0

5,5

0

+ 0,5 ohne spUB

KGS Auf der Hörn

160

0

6,5

0

+ 1,0 ohne spUb

KGS Bildchen * **

65

21

2,5

2

+ 0,5 ohne spUB

KGS Höfchensweg

174

0

7

0

+ 0,5 ohne spUb

KGS Luisenstraße*  **

119

21

5

2

+ 0,5 ohne spUb

KGS*

Michaelsbergstraße

169

21

7

2

+ 0,5 ohne spUb

MGS Montessori- Schule Eilendorf*

119

21

5

2

+ 0,5 ohne spUb

MGS Montessori- Schule Reumontstraße*

162

16

6,5

1,5

+0,5 ohne spUb

Summe

2.112

124

85,5

12

+ 7.5 ohne spUb

 

 

*„Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

**Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

 

Die EGS Annaschule bildet zwei Eingangsklassen, sodass im neuen Schuljahr zusätzlich      

eine halbe OGS-Gruppe benötigt wird.

Die KGS Auf der Hörn bildet zwei Eingangsklassen. Da lediglich ein viertes Schuljahr die Schule verlässt, wird eine zusätzliche OGS - Gruppe benötigt.

Die anderen Grundschulen benötigen jeweils eine halbe zusätzliche OGS Gruppe.

Insgesamt erklärt sich so der zusätzliche Bedarf von 7,5 OGS - Gruppen für das kommende

Schuljahr.

 

An vielen Ganztagsschulen wird dem steigenden Bedarf durch das Anschaffen von flexiblen

Möbelsystemen zu einer multifunktionalen Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten Rechnung getragen. In nahezu allen Ganztagschulen hat sich die Zusammenarbeit zwischen den pädagogischen Teams des Vormittags und denen des Nachmittags so entwickelt, dass die Klassenräume multifunktional genutzt werden, insbesondere in den Lernzeiten. Ziel der multifunktionalen Nutzung der Klassenräume und der Räume, die für den Nachmittag geschaffen wurden, ist es, die Räume zu „Räumen der Kinder“ zu entwickeln, in denen sie sich den ganzen Tag im Rahmen der ganzheitlichen Bildung, Erziehung und Betreuung beheimatet und wohlfühlen.

Grundlegend sind hier eine gemeinsame pädagogische Konzeption und die Haltung, dass der offene Ganztag von sämtlichen Beteiligten ganzheitlich betrachtet und gelebt wird.

 

2.2.2 Gleichbleibender Bedarf

An folgenden 20 Grundschulen hat sich der Bedarf nicht oder lediglich geringfügig verändert:

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2021/2022

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2021/2022

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2021/2022

auf- oder abgerundet

ohne spUb*          mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2020/2021

Ganztagsgruppen

GGS Am Höfling*

135

16

5,5

1,5

=

GGS Am Lousberg*

203

10

8

1

=

GGS Brühlstraße*

159

13

6,5

1

=

GGS Driescher Hof * **

160

21

6,5

2

=

GGS Gut Kullen * **

160

22

6,5

2

=

GGS Richterich

187

0

7,5

0

=

GGS Schönforst * **

98

21

4

2

=

GGS

Vaalserquartier *

169

15

7

1,5

=

KGS Am Fischmarkt**

126

0

5

0

=

KGS Am Römerhof

223

0

9

0

=

KGS Beeckstraße * **

79

15

3

1,5

=

KGS Birkstraße

203

0

8

0

=

KGS Düppelstraße * **

175

21

7

2

=

KGS Feldstraße * **

101

16

4

1,5

=

KGS Forster Linde **

201

0

8

0

=

KGS Hanbruch*

177

15

7

1,5

=

KGS Marktschule Brand *

203

9

8

1

=

KGS Passstraße

175

15

7

1,5

=

KGS Verlautenheide

150

0

6

0

=

Montessori- Schule Mataréstraße**

178

15

7

1,5

=

Summe

3262

224

130,5

21,5

=

*„Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

**Grundschule mit Brennpunktganztagsplätzen und erhöhter Förderung

1.2.3         Sinkender Bedarf

An folgender Grundschule sinkt der Bedarf am Ganztagsplätzen.

Schule

Ganztags-plätze

Schuljahr 2021/2022

ohne spUb*

Ganztags-plätze

Schuljahr 2021/2022

mit spUb*

Ganztagsgruppen

Schuljahr 2021/2022

auf- oder abgerundet

ohne spUb*          mit spUb*

Veränderungen

zum Schuljahr

2020/2021

Ganztagsgruppen

KGS Horbach

53

0

2

0

-          0,5 ohne spUb

 

An der KGS Horbach sinkt der Bedarf an OGS Plätzen um eine halbe Gruppe aufgrund geringer Schülerzahlen.

 

 

2.2.3 Gesamtbedarf an Ganztagsplätzen in den Regelgrundschulen

Gesamtbedarf

 

Ganztagsplätze

Schuljahr 2021/2022

ohne spUb*

 

Ganztagsplätze Schuljahr 2021/2022

 mit spUb*

 

 

Ganztagsgruppen-Schuljahr

2021/2022

 

ohne

spUb*

mit

spUb*

Summe steigender Bedarf

2.112

124

85,5

12

Summe gleichbleibender Bedarf

3262

224

130,5

21.5

Summe sinkender Bedarf

53

0

2

0

 Summe

5.427

348

218

33.5

*„Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf“

 

 

Für das Schuljahr 2021/2022 sind 5.775 Ganztagsplätze an Regelgrundschulen gegenüber derer 5.607 im Schuljahr 2020/2021 erforderlich.

Bezugnehmend auf die angemeldeten Kinder zum Stichtag, dem 15.10.2020, handelt es sich um einen Zuwachs von 168 Ganztagsplätzen.

 

2.2.4 Ganztagsplätze für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen.

Zum Stichtag, dem 15.10.2018, gab es 348 Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen. Im Schuljahr 2021/2022 werden weiterhin 348 Plätze mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf an Regelgrundschulen benötigt.

Mit der Schulaufsicht wurde abgestimmt, dass die Zahl der geförderten OGS - Plätze und Gruppen für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unverändert bleibt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  1. Resümee

Verbunden mit dem kontinuierlich wachsenden Bedarf an Ganztagsplätzen, ist auch für das Schuljahr 2021/2022 ist ein Ausbau erforderlich.

 

Vorschlag der Verwaltung

  • FB 45 schlägt vor, die Ganztagsplätze entsprechend dem ermittelten Bedarf für das Schuljahr 2021/2022 auszubauen. Im Haushaltplan 2021 ff sind hierfür bei folgenden Positionen ausreichende Mittel nachfolgend dargestellt:

 

PSP-Element

Kostenart

Bezeichnung PSP-Element

Bezeichnung Kostenart

HhJahr

2021

HhJahr

2022

4-030101-807-8

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

12.498.100 €

13.326.300 €

4-030106-907-2

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

413.800 €

424.100 €

 

 

 

Gesamt

12.911.900 €

13.750.400 €

PSP-Element

Kostenart

Bezeichnung

PSP-Element

Bezeichnung Kostenart

HhJahr

2023

HhJahr

2024

4-030101-807-8

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

13.661.600 €

14.002.100 €

4-030106-907-2

53180000

OGS

Besondere Verw- und Betriebsaufwendungen

434.700 €

445.600 €

 

Gesamt

14.096.300 €

14.447.700 €

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1)      4-030101-807-8,SK 53180000

2)      4-030106-907-2,SK 53180000

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021*

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 12.498.100

2) 413.800

12.498.100

413.800

40.990.000

1.304.400

40.990.000

1.304.400

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-12.911.900

-12.911.900

-42.294.400

-42.294.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

*Die Ansätze entsprechen der 2. Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf 2021ff.

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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