Kenntnisnahme - FB 36/0052/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Antrag Nr. 115/WP17 der Fraktion Die Grünen in der Bezirksvertretung Aachen-Brand vom 06.03.2020 gilt als behandelt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung wurde auf Antrag der Fraktion Die Grünen durch die Bezirksvertretung beauftragt, das  Biotop fertig zu stellen und die Aufenthaltsqualität und Sicherheit zu erhöhen.

 

Bei dem sogenannten „Feuchtbiotop“ handelt es sich um kein natürliches Biotop, daher fällt es auch nicht in den Aufgabenbereich der Unteren Naturschutzbehörde. Es ist bei der Herstellung der öffentlichen Grünfläche Brander Wall vor vielen Jahren als Mulde angelegt worden. Erfreulicher Weise haben sich hier Feuchtbiotop ähnliche Strukturen entwickelt.

 

Die Feuchtbiotopfläche am Brander Wall wurde im Februar 2021 gemeinsam vom Fachbereich Klima und Umwelt und dem Aachener Stadtbetrieb begutachtet. Der Bereich weist eine kleine flache Wasserfläche auf, in der sich Sumpfpflanzen angesiedelt haben. Die Fläche wird stark von Sträuchern vornehmlich von rotem Hartriegel, Brombeeren und einigen Bäumen umgrenzt. Das Areal bietet so gute Nistmöglichkeiten für Vögel. Auch wenn die eigentliche Fläche relativ klein ist, besteht auf Grund der sumpfähnlichen Strukturen die Möglichkeit einer biologisch vielfältigen Entwicklung.

 

Durch die umgrenzenden Sträucher droht die Wasserfläche zuzuwachsen und letztendlich zu verlanden. Eine gut erhaltene blaue Bank aus Stahl bietet bereits heute eine Aufenthaltsmöglichkeit. Der Fußraum der Bank ist jedoch nach Regenfällen sehr matschig. Sie kann nur über einen schmalen Pfad und einen kleinen Wall erreicht werden.

 

Der Aachener Stadtbetrieb wird in Kürze unter der Bank Splittmaterial aufbringen, um der Vernässung im Fußbereich entgegen zu wirken. Der Pfad wird ebenfalls mit Splittmaterial versehen und etwas egalisiert, so dass die Bank besser zu erreichen ist. Im Herbst ist vorgesehen, den Brombeeraufwuchs im Umfeld  herunter zu schlegeln und einzelne Sträucher im und direkt am Tümpel behutsam zu entfernen.

Ansonsten ist eine weitere natürliche Entwicklung in dem Bereich erwünscht.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

Gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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