Entscheidungsvorlage - FB 02/0028/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zum Ausbau des ‘Schenk lokal‘-Karten-Konzepts zur Punktesammel-App voranzutreiben und regelmäßig über den Fortgang der Angelegenheit zu berichten.

 


 

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Erläuterungen

Punktesammelsystem für Stadt und Einzelhandel  (CDU Ratsantrag 061/18 vom 03.02.2021)

Die als Brandbeschleuniger wirkende Corona-Pandemie legt wie unter einem Brennglas die bereits seit geraumer Zeit bestehenden Schwächen des stationären Handels und den Attraktivitätsrückgang der Innenstädte offen. Auch die Gastronomie leidet hierdurch unter der zurückgehenden Besucherfrequenz, die durch die pandemiebedingten Lockdown-Maßnahmen eine weitere deutliche Einschränkung verzeichnet.

 

Um schon jetzt den sicherlich unvermeidbaren Entwicklungen im späteren Jahresverlauf mit drohenden  Geschäftsschließungen und zunehmendem Leerstand entgegen zu wirken, liegt es im Gemeinwohlinteresse, besondere  Maßnahmen zur Belebung des Aachener Einzelhandels für die Zeit nach dem Lockdown zu treffen. Hierbei können – neben den zu erwartenden und ggf. durch einen städtischen Fonds unterstützten Sonderaktionen des Handels und der Gastronomie selbst – allgemeine Kaufanreize für  Kundinnen und Kunden einerseits ein probates Mittel zur Umsatzstärkung, andererseits auch zur Identifizierung mit Aachen als Einkaufsstadt sein.

 

In Anlehnung an bereits in anderen Städten erfolgreich initiierten sog. Loyality-Systemen prüft die Verwaltung auf Vorschlag der Politik die Möglichkeit, städtische Betriebe bzw. der Stadt angeschlossene Unternehmen in ein Punktesammelsystem einzubinden. (Punkte-)Gutschriften auf Entgelte für die von ihnen angebotenen Leistungen wie ÖPNV, Parken, Museums- und Theaterbesuche, Schwimmbad- oder Carolus-Thermen-Aufenthalte sowie Energieversorgung u.a. können einen Anreiz schaffen, die hiermit erwirtschafteten (Punkte-)Guthaben zur Wahrnehmung entsprechend zu entwickelnder Angebote des Aachener Einzelhandels sowie der örtlichen Gastronomie einzusetzen. Um die Aachener Händler und Gastronomen als Partner zu gewinnen und eine  möglichst  hohe  Akzeptanz  der  Gutschriften  zu  schaffen, empfiehlt die Verwaltung – auch aus Zeitersparnis-Gründen – das bereits mit ‘Einkaufen in Aachen‘ kooperierende Geschenkkartensystem ‘Schenk lokal Aachen‘ (Kooperation von ‘Einkaufen in Aachen‘ mit ‘Schenk lokal Köln‘) auszubauen. Eine entsprechende Prüfung hat ergeben, dass dies technisch umsetzbar wäre. Hierbei würde eine Weiterentwicklung geplant, die eine App zum Ergebnis hat, die sowohl personalisiert als auch datenschutzrechtlich konform auf dem ‘Schenk lokal‘-Konzept aufsetzt bzw. mit ihm kooperiert. Das Ergebnis könnte dann eine lokale (oder gar regionale) App á la PAYBACK sein. Da es für ‘Schenk lokal‘ in Aachen aktuell bereits 88 Akzeptanzstellen gibt, hält die Verwaltung es für sinnvoll, hierauf auf- und die Möglichkeiten auszubauen.

 

Wie die Fa. QDEGA Loyality Solutions, die die aktuell im Umlauf befindliche ‘Schenk lokal‘-Karte entwickelt hat, nach einer ersten Anfrage mitteilt, liegen die Pläne für einen entsprechenden “Ausbau“ bereits in ihrer Schublade – von daher wird nun seitens der Verwaltung geprüft, ob und inwieweit eine entsprechende Umsetzung tatsächlich erfolgen könnte. 

 

Ein wichtiger Faktor – wenn nicht sogar der wichtigere – ist aber, wie die oben genannten Dienstleister eingebunden werden und die Gutschriften entstehen bzw. finanziert werden. Die Politik muss hier die entscheidenden Gespräche und Beschlüsse begleiten, damit die vg. Unternehmen bereit sind, auf

– wenn auch marginale – Einkünfte-Anteile zugunsten der Gutschrift zu verzichten und zudem ggf. die eigenen Bezahlsysteme so umzustellen, damit z.B. Gutschriften per App eingescannt werden können.

Ebenso müssen der Aachener Einzelhandel und die Gastronomie von dem Mehrwert, den sie hierdurch erzielen können, überzeugt werden. Hierzu wird es wichtig sein, ein problemloses Verfahren zum Abwickeln/Abrufen der eingelösten Gutschriften anbieten zu können.

Seitens der Politik wurden im Haushalt 2021 150.000 € für Beratung, App-Entwicklung, Werbung und Erstattungsleistungen veranschlagt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

 

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

150.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

150.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

X

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

Vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

Nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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