Entscheidungsvorlage - FB 02/0032/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit. Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Förderrichtlinien weiter auszuarbeiten, eine kleine Jury zu bilden, mit der Umsetzung zu beginnen und über den eingerichteten Fonds breit zu informieren. Der Ausschuss ist zudem in seiner nächsten Sitzung über das Konzept und den Sachstand zu unterrichten.
 

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Erläuterungen

Fonds zur Belebung des lokalen Einzelhandels  (CDU Ratsantrag 054/18 vom 03.02.2021)

Die mehrfach notwendig gewordenen Lockdown-Phasen und die damit verbundenen Geschäftsschließungen belasten die Innenstädte und besonders Handel und Gastronomie. Viele Einzelhändler*innen, Gastronom*innen, Dienstleister*innen und Handwerker*innen stehen vor einer existenziellen Krise. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat bereits im Januar dieses Jahres die Notwendigkeit dargestellt, dass die Kommunen in die Lage versetzt werden sollten, die Innenstädte und Ortskerne zu erhalten, weiterzuentwickeln und dem Handel und den Bürgerinnen und Bürgern so ein attraktives Umfeld zu bieten. Hierzu wurde ein Innenstadt- und Ortskernfonds vorgeschlagen, der mit zusätzlichen Mitteln aus einer neu zu schaffenden Abgabe für die großen Onlinehändler zu speisen sein sollte.

 

Ein lokaler Fonds für Aachen sollte Gruppierungen und Akteursgemeinschaften in die Lage versetzen, lokal-spezifische Marketingmodelle zu entwickeln und schnell umzusetzen, neue Aufmerksamkeit für die Innenstadt und die Stadtteilzentren zu erzeugen und hilfreiche Image-Maßnahmen zur Darstellung Aachens als Einkaufsstadt zu ermöglichen. Hier lässt sich auch auf bereits vorhandene Strukturen, sowohl digital als auch analog, aufbauen.

 

Zur Koordination der diversen organisierten Straßen-, Werbe- und Interessengemeinschaften soll in Kooperation mit dem Märkte- und Aktionskreis City (MAC), dem Einzelhandels- und Dienstleistungsverband (EHDV) und auch der Kreishandwerkerschaft sowie Vertretern der Stadtbezirke und Ortsteile mit hohem Handel-Anteil (wie z.B. Burtscheid)  über mögliche konzertierte Aktionen für die gesamte Stadt gesprochen und entsprechende, schnell umsetzbare Konzepte entwickelt werden. Da sich bereits mit dem ersten ‘Soft-Lockdown‘ im November 2020 gezeigt hat, dass der Handel ohne Gastronomie nicht (mehr) funktioniert, sollte auch der Hotel- und Gaststättenverband (DeHoGa) eingebunden werden.

 

Im Hinblick auf die Vielzahl der eingereichten Ratsanträge in Verbindung mit den gleichzeitig begrenzten Personalressourcen sowie dem politischen Wunsch folgend, einen Fonds mit Förderrichtlinien aufzulegen, entwickelt die Verwaltung aktuell ein niederschwelliges, unbürokratisches Verfahren; auf Realisierbarkeit und Praktikabilität wird dabei großer Wert gelegt.

Hierbei wird berücksichtigt werden, einen Zugang für Interessen-, Straßen- und Werbegemeinschaften, Verbände, Netzwerke und Akteur*innengruppen aus Handel, Handwerk, Gastronomie und Gewerbe zu gewährleisten. Die Verfügbarkeit wird sowohl für die Innenstadt als auch für die Stadtteile sichergestellt. Um eine gewisse Breitenwirkung erzielen zu können, ist geplant, je Aktion eine Obergrenze bei z.B. 10.000 € festzulegen. Die Entscheidung über die Verteilung der Fördermittel erfolgt durch eine kleine, kurzfristig – analog oder digital – tagende Jury, deren Zusammensetzung im Hinblick auf mögliche Interessenkonflikte, z.B. wegen eigener Antragspläne, noch genau auszuwählen ist; hier könnte ebenfalls eine direkte Beteiligung des Ausschusses durch Entsenden des Vorsitzenden oder seines Stellvertreters sichergestellt werden.

Die Verwaltung wird sodann durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit die Wahrnehmbarkeit und öffentliche Wirkung des Fonds, insbesondere die positive Wirkung für eine Mehrzahl von Gewerbetreibenden, sicherstellen.   

 

Das durch den Fonds finanzierte und auf nachhaltige Effekte ausgelegte Maßnahmenpaket soll es ermöglichen, nach Abebben der Pandemie sowohl die City als auch die Ortsteilzentren wieder dauerhaft attraktiv zu machen und den Bürgerinnen und Bürgern ein gutes Einkaufserlebnis zu ermöglichen. Zur Förderung entsprechender Maßnahmen nach dem Lockdown wurden seitens der Politik 200.000 € in den Haushalt 2021 eingestellt.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

200.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

200.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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