Entscheidungsvorlage - FB 02/0034/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen zur Konzeptentwicklung für eine Lieferung von im Aachener Einzelhandel erworbenen Waren zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, über die weitere Entwicklung zu unterrichten. 
 

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Erläuterungen

Lieferung nach Hause organisieren (Ratsantrag CDU 060/18 vom 03.02.2021)

Mit dem vg. Ratsantrag wird die Verwaltung zur Erarbeitung eines Konzeptes, nach dem im Aachener Einzelhandel erworbene Waren nach Hause geliefert werden können. Dies soll, insbesondere beim Kauf größerer Waren oder Warenmengen, einen weiteren Anreiz bieten, den stationären Handel wieder mehr zu frequentieren und einen mitentscheidenden Vorteil des Online-Handels – die Lieferung bis zur Haustür – zu adaptieren.

 

Vor dem Hintergrund der sich ändernden Mobilität und der gewünschten Verringerung des emittierenden Verkehrs wird die vorgeschlagene Anrechnung von Parktickets seitens der Verwaltung kritisch gesehen. Das Lieferkonzept sollte eher Menschen, die auf alternativen Wegen zum motorisierten Individualverkehr – z.B. mittels ÖPNV oder per Rad – in die Stadt kommen, die Möglichkeit eingeräumt werden, sprichwörtlich “unbelastet“ von Ihren Einkäufen sowohl weiter zu bummeln als auch anschließend den Heimweg anzutreten.

 

Um die zeitnahe Lieferung der im Aachener Einzelhandel erworbenen Waren anzubieten und umzusetzen, sind auch bereits im Projekt ‘Hybrider Einzelhandel‘ Maßnahmen konzeptionell vorgesehen. Im Smart City-Förderantrag werden zudem – u.a. im Teilprojekt ‘Oecher Trans‘ – digitalisierte City-Logistiklösungen verfolgt. Nicht zuletzt wird die Verwaltung bei der Erarbeitung des geforderten Konzeptes auf die Resultate der ‘smart emma‘-Projektstudie sowie das derzeit laufende Projekt ‘SULEICA‘, in dem das Ziel der Anpassung, Weiterentwicklung und Erprobung automatisierter elektrischer Leichtfahrzeuge für eine smarte urbane Innenstadtlogistik in Aachen verfolgt wird, zurückgreifen können.

 

Unabhängig von der mobil-technischen Umsetzung bedarf es der Aufnahme eines Stimmungsbildes im Aachener Einzelhandel, ob und inwieweit sowohl die Unternehmen als auch die Kunden die mit der Lieferung verbundenen Kosten – ggf. jeweilig anteilig – zu übernehmen bereit sind. Hierzu wird die Verwaltung auch auf ggf. bereits bestehende Erfahrungs- und/oder Umfragewerte eingehen. In Zusammenarbeit mit dem FB 61, der im Bereich der emissionsfreien City-Logistik ebenfalls entsprechende Entwicklungen bearbeitet, wird zu prüfen sein, ob oder wie die von ersten Lieferdiensten eingerichteten Micro-Hubs und die mit Lastenfahrrädern gestartete Zustellung von Paketen in der Innenstadt auch mit eingebunden werden können.

 

Angesichts der umfangreichen Herausforderungen im Themenfeld Innenstadt & Handel werden die Fragen nach der richtigen Umsetzungsstrategie und der Kostenübernahme zeitnah erörtert werden. Für Konzeptentwicklung, Werbung und mögliche Kostenbeteiligungen wurden seitens der Politik bereits 150.000 € in den Haushalt 2021 eingestellt. Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung wird fortlaufend zum aktuellen Stand der Konzeptentwicklung unterrichtet werden.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

150.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

150.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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