Entscheidungsvorlage - FB 02/0043/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Ratsantrag der SPD-Fraktion (Nr. 016/18) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die strategischen und inhaltlichen Interessen der Stadt Aachen in den regionalen Gremien, insbesondere im städteregionalen Gewerbeflächenpool einzubringen. Er stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die benannten Personen in die Organe des Gewerbeflächenpools zu entsenden, um die operative Vertretung der Stadt Aachen sicher zu stellen und die konkrete Arbeitsaufnahme des Pools zu ermöglichen.


 

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Erläuterungen

Erarbeitung einer Strategie für regionale Wirtschaftsförderung und interkommunale Entwicklungsflächen (Ratsantrag - SPD AT15/20 /  Nr. 016/18)

Mit dem Ratsantrag Nr. 016/18 der SPD Fraktion wurde die Verwaltung damit beauftragt, eine Strategie zu interkommunalen Entwicklungsflächen zu erarbeiten bzw. im zuständigen Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung vorzustellen.

 

Eine ausreichende, zeit- und nachfragegerechte Versorgung mit Gewerbeflächen ist Voraussetzung einer erfolgreichen und nachhaltigen kommunalen Wirtschaftsentwicklung. Angesichts der Endlichkeit der Ressource Boden und damit verbundenen Nutzungskonkurrenzen zwischen Freiraum und Siedlungsraum einerseits und innerhalb des Siedlungsraums zwischen Stadtfunktionen wie Wohnen, Gewerbe, Verkehr und Erholung etc. andererseits, kommt dem Dreiklang aus Flächenneuausweisung, Revitalisierung und interkommunaler Zusammenarbeit in der kommunalen Flächenstrategie eine besondere Bedeutung zu.

 

Der ökonomische Strukturwandel in Richtung einer stärkeren Dienstleistungs- und Wissensökonomie bringt darüber hinaus neue digitale Produktions- und vernetzte Logistikkonzepte (Stichwort: Industrie 4.0) mit sich und hat vielerorts zu betrieblichen Neuinvestitionen geführt. Befördert wird dies durch die derzeitige Niedrigzinsphase, die einerseits unternehmerische Investitionen in eigene Gebäudeinfrastrukturen ermöglichen, andererseits aber auch neue Anlagemodelle der Immobilienwirtschaft beflügeln.

Traditionelle emissionsstarke Industrien, die bislang Gewerbe- und Industriestandorte prägten, werden dagegen zunehmend aufgegeben und hinterlassen ein großes Angebot an Brach- und mindergenutzten Gewerbeflächen, mit weitreichenden Fragestellungen für die Wirtschaftsförderung, die Stadtplanung und Standortentwicklung.

Angesichts der Flächenknappheit für Neuansiedlungen und Erweiterungen, hat der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa (ehemals Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten) im April 2015 die AGIT mbH mit der Ermittlung des zukünftigen Gewerbeflächenbedarfs in der Stadt Aachen beauftragt. Ziel dieser Expertise war es, auf Basis von zwei nachfrageorientierten Prognosemodellen den zukünftigen Gewerbeflächenbedarf bis 2030 zu ermitteln und diesen den verfügbaren Gewerbeflächenreserven im FNP auf Basis des Gewerbeflächen-Monitorings gegenüberzustellen.

 

Im Ergebnis attestiert die Studie auf Basis der Trendfortschreibung der Gewerbeflächennachfrage der letzten 12 Jahre einen Bedarf von rd. 73 ha gewerbliche Baufläche bis 2030. In den jeweiligen Extremszenarien schwankt dieser Wert zwischen 47 ha bei einer andauernden Rezession und 108 ha bei einem andauernden Boom auf dem Gewerbeflächenmarkt. Zuletzt stieg die Nachfrage deutlich, so dass 70 % (bzw. 38,15 ha) der erfassten 124 Grundstücke seit dem Jahre 2009 veräußert wurden. Auf Basis der durch das Deutsche Institut für Urbanistik (DIFU) entwickelten trendbasierten standort-spezifischen Gewerbe- und Industrieflächenprognose (TBS-GIFPRO) kommt das Gutachten mit Hilfe verschiedener Quoten und Kennziffern rechnerisch sogar auf einen Flächenbedarf von 111 ha.

 

Flächenneuausweisung

Im Hinblick auf das Thema Gewerbeflächen weist der bei der Bezirksregierung zur Genehmigung vorliegende FNP2030 748 ha gewerbliche Baufläche (davon 75 ha Reservefläche) aus, wobei der derzeit noch geltende FNP (von 1980) 830 ha (davon 120 ha Reservefläche) ausgeht. In der Summe aus Reduzierungen, Flächenumwidmungen und Neuausweisungen sind somit insgesamt 82 ha (davon 45 ha Reservefläche) nicht mehr als klassische gewerbliche Baufläche nutzbar. Allerdings sind ein Teil der Gewerbeflächen (Haaren, Forst, Laurensberg, Prager Ring) in Mischgebietsflächen umgewandelt und parallel die sog. GE-Ausweisungen um Verkehrsflächen reduziert worden. Reduzierungen erfolgen insbesondere in Bereichen der bisherig mittelfristig verfügbaren Vorsorgefläche (Brand Nord, Schleckheim) zugunsten des Freiraums bzw. der Landwirtschaft. Im Bereich des ehemaligen Güterbahnhofs West erfolgt u.a. eine Ausweisung als Sondergebiet Hochschule zugunsten des RWTH Aachen Campus. Weitere Umwidmungen erfolgen zugunsten von Wohnbauflächen (Brand).

 

Die o.g. Gegenüberstellung der zukünftige Gewerbeflächenreserven (45 ha) mit dem prognostizierten Bedarf von ca. 110 ha ist ein für Kommunen typisches Baulandparadoxon und veranschaulicht u.a. auch den Bedarf neue Gewerbeflächen auszuweisen. Die Realisierung der im FNP benannten Flächen (z.B. Verlautenheide) ist daher von zentraler Bedeutung.

In der Summe kann festgehalten werden, dass alleine durch die Überarbeitung des FNP und der damit verbundenen Neuausweisung der Bedarf an Gewerbeflächen in der Stadt Aachen nicht gedeckt werden kann, weswegen im Dreiklang der Gewerbeflächenstrategie der Brachflächenentwicklung und Revitalisierung eine besondere Bedeutung zukommt.

 

Das o.g. Prognosemodell zeigt aufgrund von Unternehmensschrumpfungen, Betriebsaufgaben und Verlagerungen 60 ha als zu revitalisierende, wieder nutzbare Brachflächen aus. Diese Brachflächen sind sehr viel stärker als bisher in den Blick zu nehmen. Erste Schritte in diese Richtung zeigen das Potenzial, aber auch, dass weitere Untersuchungen z.B. im Rahmen von geförderten Projekten notwendig sind, um insbesondere durch ein intelligentes Gewerbeflächenmanagement das Ziel der dauerhaften Sicherstellung von nutzbaren Gewerbeflächen zu gewährleisten.

 

Hilfreich bei der angestrebten Revitalisierung ist, dass sich derzeit Standortfaktoren und Standortangebote sehr viel stärker ausdifferenzieren. Nach Jahrzehnten der (inter-)nationalen Auslagerung von Produktionsstandorten, die überwiegend die suburbanen Räume adressierte, erscheint aufgrund der Megatrends Digitalisierung, Individualisierung, Urbanisierung und demographischer Wandel, eine zunehmende Reintegration der Produktion in die Städte möglich. Die Entwicklung bringt weitreichende Implikationen für Innovationssysteme, Arbeitsmärkte und insbesondere Flächennutzungen für urbane Regionen mit sich, die mit Fläche 4.0 (analog zu Industrie 4.0) oder urbane Produktion umschrieben werden. Indem neue Produktionsverfahren wie z.B. 3D-Druck, die kundennahe, individuelle Fertigung vor Ort ermöglichen, können gleichzeitig Wünsche der städtischen Bevölkerung nach mehr wohnortnahen Arbeitsplätzen bedient, Zielvorgaben beim Flächensparen erfüllt, aber auch eine ausreichende, zeit- und nachfragegerechte Versorgung mit Gewerbeflächen für Unternehmen sichergestellt werden. Die Veränderung der Arbeitswelten bieten folglich nicht nur Anlass für Entflechtung und Trennung zwischen Gewerbe und empfindlicher Wohn und Freiraumnutzungen, sondern auch Chancen für neue städtische Mischnutzungen.

 

Eine wesentliche Basis für die nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung liegt folglich u.a. auch in der Analyse der Gewerbeflächen und der damit verbundenen Identifizierung von minder-, ungenutzten und brachliegenden Flächen. Ein im Dezernat Wirtschaftsförderung, Soziales und Wohnen durch den Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa erstellter Revitalisierungskatalog gewerblicher Bauflächen für die Stadt Aachen, hat 19 Flächen mit insgesamt 68,7 ha potenziell nutzbarer Flächen identifiziert.

Besonders die Mobilisierung dieser im Revitalisierungskatalog festgestellten bzw. neuen Potenzialflächen muss einzelfallbezogen nach gesamtstädtischen Interessen und lokalen Rahmenbedingungen vorangetrieben werden. Darüber hinaus sollte mit aktiver und strategischer Flächenpolitik agiert werden. Hierzu zählt das gesamtstädtische Flächenmanagement, welches wichtige Entwicklungsflächen erfasst sowie priorisiert, ggf. ankauft, nutzungsoptimiert entwickelt und vermarktet, um das benannte Flächenportfolio an verfügbaren Gewerbefläche nachhaltig zu gewährleisten.

Das Vorgehen einer Revitalisierung zur Identifizierung gewerblicher Bauflächen wurde im Rahmen der Standort- und Marktanalyse zu Gewerbeflächen in Aachen Nord durch die beauftragte Arbeitsgemeinschaft KadaWittfeld Architekten / WZL beleuchtet. Anknüpfungspunkt war hier für zukünftige Revitalisierungen innovative Produktionsmethoden und Nutzungsmodelle, und stellte in einem ersten Schritt neben den Potenzialen der Flächen in Aachen Nord auch mögliche Nutzungsszenarien auf. In den Folgejahren gelang es dem FB 02 durch eine breit angelegte Projektlandschaft in dem benannten Gebiet und konzentriertem Standortmarketing vorhandene Potenziale zu heben. Hierzu zählen neben der Ansiedlung des digitalHUB Aachen auch die Entwicklungen des Campus Jahrhunderthalle, des ehemaligen ‘Starfish‘-Geländes ‘Liebig‘ und die Weiterentwicklung des Technologiezentrum Aachen zu einem ‘Urban Village‘. Damit verfolgt der FB 02 in Aachen Nord insbesondere die Strategie, dass dort Platz für jede Phase der Unternehmen entsteht. Hier sollen und können bereits jetzt Gründer*innen und Startups ebenso Flächen zur Verfügung gestellt werden, als auch für bereits etablierte und in Wachstum befindliche Unternehmen, ohne dass eine Verdrängung alt eingesessener Unternehmen stattfindet. Hierzu hat der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa ein eigenes Standortmanagement aufgebaut, welches in Zusammenarbeit mit den verschiedenen Stakeholdern die Entwicklungen vor Ort vorantreibt und vernetzt, um neben den klassischen Fragen der Gewerbeflächenentwicklung in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachbereichen der Stadtverwaltung auch u.a. die Themen Nachhaltigkeit, Städtebau und Coorporate Social Responsibilty (CSR) in der Gesamtentwicklung zu berücksichtigen. Dabei stellt das Nutzungs- und Vermarktungskonzept, welches im Auftrag der Stadt Aachen von der CIMA Beratung + Management GmbH erarbeitet wurde, die Basis für die Arbeit des Standortmanagements Aachen Nord dar.

Betrachtet man eben diesen Standort weiter, kann erkannt werden, dass sich die Krefelder Straße zu einem modernen Büro- und Dienstleistungsstandort stetig weiterentwickelt, welcher für die Adressbildung an dieser Stelle einen großen Mehrwehrt bietet. Jedoch sind auch in Aachen Nord weitere Potenzialflächen vorhanden, welche durch die herausfordernden Eigentümerstrukturen ebenso geprägt sind, wie auch durch Minder- oder Nichtnutzung. In Aachen Nord bietet sich derzeit ein Potenzial von über 390.000 m² nicht bzw. mindergenutzter Fläche, das ist so viel wie an keiner anderen Stelle im Aachener Stadtgebiet.

Hierzu zählt neben den konkreten Flächen des ehemaligen Kaiserbrunnengeländes auch und insbesondere die Flächen entlang des Grünen Wegs, an welchem diese Gesamtentwicklung noch nicht angekommen ist. Hier gilt es, diese Potenziale zu heben, um die bereits vorhandene gute Entwicklung des Standortes Aachen Nord zum Zukunftsraum und den dadurch gewonnenen Schwung zu nutzen und stringent weiter zu verfolgen.

Neben den Flächen in Aachen Nord wurde weiterhin und nicht zuletzt auch durch die Schließungsabsicht von Continental der Standort Rothe Erde in den Fokus der strategischen Betrachtung des FB 02 gerückt.

Neben der Entwicklung der ca. 80 ha großen städtischen Flächen Eisenbahnweg/Madrider Ring, welche sich aktuell im Bebauungsplanverfahren findet und etwa ab Anfang 2022 für Unternehmen zur Verfügung stehen soll, hat auch dieser Standort weitere Flächenpotenziale zu bieten, welche zurzeit minder- oder nichtgenutzt werden. Vor dem Hintergrund der Gesamtentwicklung bei Continental und der Eigentümerstruktur dieser Flächen ist es hier besonders wichtig, diese Flächen durch ein proaktives Gewerbeflächenmanagement und -marketing auch weiterhin für produzierende Unternehmen zur Verfügung zu stellen und in Nutzung zu bringen.

 

Hierbei steht auch im Fokus, den Standort zu einem modernen und urbanen Industriestandort der Zukunft zu formen. Durch stadtverträgliche Industriezweige und die Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft sollen hier Arbeitsplätze sowie eine notwendige (digitale) Infrastruktur geschaffen bzw. gesichert werden.

Dabei könnte dieser Standort auch gleichzeitig dadurch gestärkt werden, dass der für die Region Aachen diskutierte Internetknoten und in direkter Umgebung Rechenzentren dort angesiedelt werden. Dies würde zu einer gewissen Neuausrichtung des Standortes führen, da vor Ort in Folge der Ansiedlung ein digitaler Gewerbepark mit neuen Arbeitsplatzpotenzialen entstehen könnte. Gleichzeitig wäre hierdurch auch gewährleistet, dass nicht nur die digitale Infrastruktur für einen zukunftsträchtigen und digitalen Gewerbepark mit einer hohen Arbeitsplatzdichte zur Verfügung stehen würde, sondern hierdurch auch ein weiteres wichtiges Standbein für aktuelle (wissenschaftliche) Entwicklungen gegeben wäre. Insbesondere durch Netzwerke, wie z.B. die Hochschulen, dem digitalHUB, Unternehmen und Startups in Aachen werden die Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz und des Quantencomputing nicht nur auf Software- sondern auch auf Hardwareebene maßgeblich vorangetrieben und teilweise in sehr groß angelegten und vom Bund in Millionenhöhe geförderten Projekten mitgestaltet und sorgen damit für eine noch größere Aufmerksamkeit von ansiedlungswilligen Unternehmen für den Standort Aachen.

 

Der dritte Teil der Gewerbeflächenstrategie wird durch die interkommunale Zusammenarbeit und damit durch den Gewerbeflächenpool der StädteRegion Aachen gebildet. Dieser kann als ein mittel- bzw. langfristiges Instrument angesehen werden, um den Gewerbeflächenbedarf in Aachen zu bedienen.

 

Zur aktiven Gestaltung des Strukturwandels sowie als Reaktion auf die aktuell bereits bestehenden Flächenengpässe in einzelnen Kommunen der StädteRegion Aachen haben sich die beteiligten regionsangehörigen Kommunen (Stadt Aachen, Stadt Eschweiler, Stadt Herzogenrath, Gemeinde Roetgen, Stadt Stolberg, Stadt Würselen) dazu entschlossen, einen gemeinsamen Gewerbeflächenpool zu schaffen, der eine zeitnahe koordinierte und abgestimmte Planung, Erschließung und Vermarktung von Gewerbeflächen ermöglichen soll. Dazu wurde von allen beteiligten Kommunen in 2020 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) unterzeichnet, welche am 06.05.2020 im Rat der Stadt Aachen beraten und beschlossen wurde.

 

Der weitere Verfahrensprozess gliedert sich in drei Schwerpunkte. Erstens hat die Stadt Eschweiler eine entsprechende Regionalplanänderung beantragt. Ziel ist die diesbezügliche Genehmigung noch vor dem Start der vollständigen Neuaufstellung des Regionalplans zu erhalten. Würde dieser Schritt nicht erfolgen oder wäre nicht erfolgreich, so müsste die Neuaufstellung abgewartet werden und es käme zu mehrjährigen Verzögerungen bei der Bereitstellung neuer Gewerbeflächen.

Zweitens werden Fördergelder für die Entwicklung der Gewerbeflächen (Erwerb, Gutachten, Erschließung u.ä.) im Kontext des Strukturwandels Rheinisches Revier beantragt. Diese sind erforderlich, da die am Gewerbeflächenpool beteiligten Kommunen, die Gesamtkosten allein nicht tragen können.

Drittens wird aktuell die Strukturbildung des Gewerbeflächenpools fokussiert, um ihn inhaltlich und operativ arbeitsfähig zu machen. Die 2020 geschlossene ÖRV definiert zwar die gemeinsamen Ziele und Aufgaben der Vertragspartner sowie die Organe des Gewerbeflächenpools, lässt aber weitere wichtige Punkte offen. Um arbeits- und handlungsfähig zu sein, ist zur Konkretisierung der ÖRV eine Geschäftsordnung (GO) notwendig, in welcher die formalen und organisatorischen Prozesse und Organe innerhalb des Pooles (§§ 3-6 der ÖRV) operationalisiert werden. Ein Entwurf der Geschäftsordnung wird aktuell durch die StädteRegion Aachen und die AGIT vorbereitet. Sie soll möglichst zeitnah in der Mitgliederversammlung des Gewerbeflächenpools beraten werden.

 

Die Funktionen der jeweiligen Organe, die gemäß der beschlossenen ÖRV eingerichtet werden, werden zum weiteren Verständnis nachfolgend kurz erläutert (siehe ergänzende Abbildung 1).

 

Geschäftsstelle: Organisation und Vorbereitung der Tätigkeiten des Pools. Bereitet Entscheidungen zur Vergabe von dem Pool zugeordneten Liegenschaften vor.

 

Beirat: Berät operativ die von der Geschäftsstelle vorbereiteten, einzelnen Grundstücksverkäufe und das Marketing.

 

Mitgliederversammlung: Berät grundlegende Aspekte und entscheidet in den Fällen, in denen im Beirat kein Einvernehmen hergestellt werden kann.

Abbildung 1:

 

 

Um die Arbeitsfähigkeit der genannten Organe zu gewährleisten, werden Vertreter*innen der StädteRegion, der AGIT mbH sowie der kommunalen Verwaltungen entsendet.

 

Gemäß der Regelung in der ÖRV übertragen die Poolmitglieder ihre Aufgabe zur Vorbereitung von Entscheidungen zur Vergabe (Vermietung und Verkauf) von dem Pool zugeordneten Liegenschaften auf die Geschäftsstelle. Die Geschäftsstelle bestehend aus jeweils einer/einem Vertreter*in der StädteRegion und der AGIT mbH sowie einer/einem Vertreter*in der beteiligten Kommunen. Die/der Vertreter*in der beteiligten Kommunen wird in einem rollierenden Verfahren festgelegt. Hierzu ist folgende Reihenfolge vorgesehen (Abbildung 2):

Der Beirat setzt sich aus dem Geschäftsführer der AGIT, einer/einem Vertreter*in der Städteregion sowie jeweils einer/einem Vertreter*in jeder beteiligten Kommune zusammen und hat zur Aufgabe, die Geschäftsstelle zu beraten und die von der Geschäftsstelle vorzubereitenden Entscheidungen zur Vergabe von dem Pool zugeordneten Liegenschaften zu prüfen. Im Beirat soll in der Gewerbeflächenvermarktung versiertes Personal mit der entsprechenden fachlichen Kompetenz vertreten sein. Deswegen ist vorgesehen, die Fachbereichsleitung 02 ‘Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalisierung und Europa‘ in den Beirat zu entsenden, welche durch die Abteilungsleitung FB 02/100 ‘Unternehmensförderung‘ vertreten wird.

 

Gem. der ÖRV gehören der Mitgliederversammlung, welche das höchste beschlussfassende Organ des Gewerbeflächenpools darstellt, jeweils die/der (Ober-)Bürgermeister*in/Städteregionsrat oder ein Mitglied des Verwaltungsvorstandes der beteiligten Kommunen an. Es ist beabsichtigt, Herrn Beigeordneten Prof. Dr. Manfred Sicking in seiner Funktion als Dezernent für ‘Wohnen, Soziales und Wirtschaftsförderung‘ mit dieser Aufgabe zu betrauen.

 

Die Haltung der Stadt Aachen war in der Vergangenheit davon geprägt, sich nur sehr reduziert am Aufbau, an der Umsetzung und der Steuerung des Gewerbeflächenpools zu beteiligen. Zunächst war lediglich vorgesehen, sog. Kontingente im Bereich des Gewerbeflächenbedarfs an Nachbarkommunen zu übertragen. So hat die Stadt Aachen insgesamt 73 ha Gewerbeflächenentwicklungspotenzial für Entwicklungen in Eschweiler, Herzogenrath und Würselen abgetreten, da entsprechende Flächenpotenziale in Aachen nicht mehr bestehen. Damit stellt die Stadt Aachen das größte Bedarfsflächenkontingent, um den gemeinsamen Gewerbeflächenpool zu ermöglichen.

 

Im weiteren Verlauf der Gespräche zur Entwicklung des Pools hat sich die Stadt Aachen schließlich doch bereit erklärt, an den Gremien des Gewerbeflächenpools zu partizipieren. Dies sollte jedoch nicht auf eine bloße formale Teilnahme begrenzt sein. Für die Stadt Aachen ist von entscheidender Bedeutung, den Pool aktiv und inhaltlich mitzugestalten, um diesen zu einem interkommunalen Erfolgsmodell werden zu lassen und nicht zuletzt positive Effekte für die Stadt Aachen zu generieren. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten und neue Arbeitsplätze zu generieren, ist gewerbliche Entwicklungsfläche zwingend erforderlich.

 

So sieht der FB 02 gute Möglichkeiten, die Entwicklungen in den Nachbarkommunen zu nutzen, um die Flächenangebote interkommunal für Unternehmen in Aachen auszuweiten und gleichzeitig eine enge räumliche Anbindung an die Stadt Aachen zu gewährleisten. Wie auch in der Vorlage ‘Sachstandsbericht zur Verfügbarkeit von Gewerbeflächen‘ (TOP 7) bereits dargestellt, ist die Nachfrage von mittleren und größeren Produktionsunternehmen ungebrochen hoch. In dieser Situation, welche gleichzeitig auch für Handwerksunternehmen gilt und gepaart ist mit dem Wunsch der Unternehmen, selbst Flächen anzukaufen und in einen Standort zu investieren, bieten die geplanten Flächen in Eschweiler, Herzogenrath und Würselen durch ihre räumliche Nähe zu Aachen und schnelle Erreichbarkeit über die Autobahnen A44 und A4, beste Möglichkeiten, die Bedarfe der Unternehmen zu decken und parallel einen positiven Effekt auf die Stadt Aachen zu gewährleisten.

 

Einen essentiellen Beitrag zur Etablierung des Pools kann die Stadt Aachen ebenfalls auf Basis der dichten Kooperations- und Netzwerkstrukturen mit Wirtschaft und Wissenschaft leisten. Traditionell bestehen bei FB 02 vielfältige Kontakte in die Hochschullandschaft und wird ein intensiver Innovationstransfer betrieben, der in den letzten Jahren zunehmend von Unternehmen, aber auch wissenschaftlichen Einrichtungen nachgefragt wird.

 

Natürlich sind auch eigene Interessen der Stadt Aachen zu berücksichtigen und im Pool zu vertreten. Viele Unternehmen benötigen die viel beschworenen kurzen Wege in die Aachener Forschungs- und Innovationslandschaft hinein. Zahlreiche Firmen, insbesondere auch Startups sind auf Urbanität und Experimentiermöglichkeiten im urbanen Umfeld angewiesen, um etwa die Akzeptanz neuer Technologien zu erproben und auch neue Fachkräfte mit dem Argument der Attraktivität des Oberzentrums zu gewinnen. Hierfür stehen auch in Aachen selbst Flächen zur Verfügung bzw. werden durch die Revitalisierung alter Industrieflächen etwa in Aachen-Nord oder -Rothe Erde an den Markt gebracht. Von einem starken Oberzentrum profitiert die gesamte Region. Ansiedlungskonkurrenzen gilt es daher zu vermeiden. Dies kann durch einen offenen und transparenten Austausch in den Strukturen des Gewerbeflächenpools gewährleistet werden.

 

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung wird regelmäßig über die weitere operative Entwicklung des Gewerbeflächenpools unterrichtet. Bei grundsätzlichen strategischen Fragestellungen wird er federführend in die Entscheidung einbezogen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

 

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

Groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

Negativ

nicht eindeutig

 

 

 

x

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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