Kenntnisnahme - FB 56/0055/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Pflegebedarfsplanung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Pflegebedarfsplanung der StädteRegion hat im Dezember 2020 die aktuellen Prognosen zur Situation in der vollstationären Pflege in der Region herausgebracht (Zeitraum 2021-2023). Wie schon in den vergangenen Jahren macht sich innerhalb der StädteRegion ein Mehrbedarf an Plätzen in Pflegeheimen bemerkbar. 

 

Auch für die Stadt Aachen wird für Ende des Jahres 2023 ein deutlicher Mehrbedarf an Plätzen in der vollstationären Pflege prognostiziert. Die StädteRegion plant in zwei sogenannten Szenarien/Berechnungsvarianten. In beiden ist von einem deutlichen Mehrbedarf auszugehen. Dieser liegt bis 2023 je nach Szenario bei 86 bzw. 134 Plätzen. Die Gründe für den prognostizierten Mehrbedarf gehen unter anderem auf neue Bevölkerungsprognosen und den Wegfall bestehender Plätze im Zusammenhang mit dem Ablauf der Übergangsregelungen im Bereich der Einzelzimmerquote im Jahr 2023 zurück. Der fortschreitende Demographische Wandel macht damit ein erneutes Handeln in der Stadt Aachen notwendig. 

 

Die Prognosen berücksichtigen dabei sogar die sich derzeit in Planung befindlichen 183 Plätze in Aachen. Bereits in den vorangegangenen Pflegebedarfsplanungen der letzten Jahre wurde in Aachen ein Mehrbedarf prognostiziert. Die städtische Verwaltung hat in Kooperation mit der StädteRegion seinerzeit darauf reagiert und Einrichtungen ausgeschrieben. Vor dem Hintergrund der Flächenknappheit in Aachen ist die Errichtung großflächiger Pflegeheime allerdings eine große Herausforderung. Derzeit werden in Richterich und Eilendorf zwei vollstationäre Pflegeeinrichtungen geplant/gebaut. Hier sollen insgesamt 160 Plätze entstehen. Vorbereitet wird auch eine Erweiterung einer Einrichtung in Aachen.

 

In Abstimmung und Kooperation mit der StädteRegion und einigen Nachbarkommunen hat die Verwaltung eine Lösungsstrategie für den aktuellen, prognostizierten Mehrbedarf an Plätzen entwickelt. Die StädteRegion empfiehlt grundsätzlich eine Orientierung an dem Szenario der „Kapazitätsvariante“, das von einem Bedarf von 134 Plätzen Ende 2023 ausgeht. Die Deckung des Fehlbedarfs wird über eine Kombination aus einer kommunalen und interkommunalen Lösung angestrebt. Dabei wird das folgende Verfahren ausgeführt:

-          Für die Stadt Aachen wird eine Einrichtung mit 90 Plätzen ausgeschrieben.

-          Die restlichen 44 Plätze werden zur Bedarfsausschreibung in einer interkommunalen Lösung an Herzogenrath (24 Plätze) und Würselen (20 Plätze) abgegeben, damit dort in Kombination mit dem jeweils eigenen Bedarf ebenfalls Einrichtungen ausgeschrieben werden können.

 

Aus Verwaltungssicht bietet diese Strategie einen zukunftsweisenden und effektiven Umgang mit dem Aachener Mehrbedarf. Die letzten Ausschreibungsverfahren in der vollstationären Pflege in Aachen haben deutlich gezeigt, dass die Realisierung größerer Bauvorhaben in der Pflege aufgrund der Flächenknappheit und anderer Infrastrukturbedarfe eine große Herausforderung darstellt und zum Teil erfolglos blieb. Es braucht für die Zukunft neuer Ansätze und einer regionalen Perspektive auf das Thema, sodass eine Kombination aus eigener Ausschreibung und interkommunalen Kooperationen an dieser Stelle sinnvoll ist.

 

Zum anderen haben im Frühjahr 2019 im Sinne interkommunaler Kooperationen in diesem Themenfeld auch schon sehr zielführende Gespräche mit der Stadt Herzogenrath stattgefunden. Die konkreten Überlegungen in Herzogenrath zur möglichen Ausweisung neuer Pflegeplätze lassen sich gut als interkommunales Projekt zur Bedarfsdeckung konzipieren. Die Kooperation mit Würselen und Herzogenrath ist geographisch gesehen sinnvoll, da beide Kommunen unmittelbar an Aachen grenzen und hier ein gemeinsamer Bedarf gedeckt werden kann.  Gleichzeitig – und dies ist sowohl der Sozialplanung der Stadt Aachen als auch der StädteRegion Aachen bewusst – können nicht alle Bedarfe in der Stadt Aachen interkommunal gedeckt werden, da eine gewisse Versorgung vor Ort unabdingbar ist.

 

Das beschriebene Vorgehen wurde mit der Verwaltung der StädteRegion abgestimmt und dort entsprechend in die politischen Beratungen eingebracht. Der Städteregionstag hat – nach Beratung in der Konferenz Alter und Pflege – in seiner Sitzung am 19.03.2021 beschlossen, in der beschriebenen Form vorzugehen. Die Einrichtung für Aachen wird nun ausgeschrieben.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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