Entscheidungsvorlage - FB 56/0056/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Sozialentwicklungsplan um ein Konzept „Demographische Alterung“  für die alternden Quartiere zu erweitern.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In ihrem Ratsantrag vom 18.02.2021 beauftragt die SPD-Fraktion die Verwaltung mit der Erstellung eines ressortübergreifenden und strategischen Demographiekonzepts im Sinne eines Planwerkes für die Gesamtstadt Aachen und die einzelnen Quartiere.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine planerische und konzeptionelle Schärfung des Themas „Demographie“ bzw. konkreter formuliert des Themas „demographischer Alterungsprozess“ grundsätzlich gewinnbringend und aussichtsreich. Der Demographische Wandel wird die Stadt und ihre Bezirke in den nächsten Jahren weiter prägen. Für das Vorhaben gibt es bereits sehr gute konzeptionelle Grundlagen, auf die aufgebaut werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, das beantragte Konzept in bestehende Planungsprozesse zu verankern, damit es in integrierter Form  erschlossen und erarbeitet werden kann.

 

Bereits seit 2013 erarbeitet der FB 02 und die hier verankerte Statistikstelle regelmäßig ein Demographiemonitoring, das Kennzahlen und Informationen zur demographischen Situation, Bevölkerungsverteilung und Bevölkerungsstruktur für die Stadt Aachen als auch kleinräumig auf der Ebene der statistischen Bezirke liefert. Als weiteres Instrument wird die Statistikstelle zeitnah eine erste Bevölkerungsprognose erstellen. Diese wird ausgehend von verschiedenen Szenarien auf der gesamtstädtischen Ebene auch Einblicke in zu erwartende Bevölkerungsentwicklungen und Veränderungen der Bevölkerungsstruktur auf der kleinräumigen Ebene verschiedener Stadtteile / Stadträume geben.

 

Im Fachbereich 56, zu dem die Sozial- sowie Altenplanung und die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ gehören, wurde die planerische Herausforderung des demographischen Wandels früh erkannt. Es existiert bereits eine sehr gute Planungs- und Analysegrundlage für das Thema „Demographie“. Im Sozialentwicklungsplan ist das Thema schon seit 2007 verankert. Der aktuelle, dritte Sozialentwicklungsplan aus 2020 hat den demographischen Alterungsprozess zum Schwerpunktthema gemacht. Er enthält dabei mehr als nur Zahlen zum Thema. Ein separates Kapitel beschäftigt sich mit den Folgen des Alterungsprozesses und erschließt Handlungsfelder. Hier besteht ein guter Anknüpfungspunkt für das Demographiekonzept. Des Weiteren erstellt die Leitstelle „Älter werden in Aachen“ im FB 56 jährlich eine Broschüre zu allen Angeboten rund um Pflege, Beratung und Begegnung, differenziert nach den 14 Sozialräumen der Stadt. Damit liegt auch bereits eine dezidierte und kleinräumige Angebotsstruktur, die im Konzept verlangt wird, vor.  Außerdem ist auch mit einer großen Schnittstelle zum derzeit in Erarbeitung stehenden Handlungskonzept Wohnen zu rechnen, das ebenfalls im FB 56 erstellt wird.

 

Aus Sicht der Verwaltung sollte das Demographiekonzept im Rahmen der Sozialentwicklungsplanung erarbeitet werden und ein ergänzendes, additives Konzeptpapier zum 3. Sozialentwicklungsplan darstellen. Ein weiteres separates Planwerk – neben den vielen Planwerken der Stadt – erhöht  die Komplexität der Planungsprozesse und macht neue Abstimmungsstrukturen erforderlich. Eine Einbettung in den Sozialentwicklungsplan ermöglicht es, die hier etablierten Netzwerke und Kooperationen zu nutzen. Unter dem Dach des Sozialentwicklungsplans ist daher ein Konzept „Demographische Alterung“ anzustreben. 

 

Die Erarbeitung des Konzepts sollte einen räumlichen Fokus bzw. Schwerpunkt aufweisen, damit eine Erarbeitung im laufenden Verwaltungsprozess möglich ist und auch konkrete Handlungsfelder benannt werden können.  Angedacht ist auf Basis des 3. Sozialentwicklungsplans und des Demographiemonitorings eine kompakte Übersicht zum demographischen Alterungsprozess in der Gesamtstadt zu geben und im Folgeschritt die alternden Quartiere der Stadt genauer zu analysieren. Eine Fokussierung der Quartiere ist nicht nur inhaltlich zu begründen, sie trägt auch dazu bei, den großen planerischen Aufwand, der hier nötig ist, auf die notwendigen Handlungsräume zu fokussieren und letztlich schneller zum Ergebnis zu kommen. Zum Vergleich: Eine Analyse des Alterungsprozesses in der Innenstadt oder in jungen, dynamischen Quartieren ergibt im ersten Schritt wenig Sinn und sollte nachrangig, eventuell in einem zweiten Schritt erfolgen, weil hier eigentlich andere Planungsprozesse wichtig sind (z.B. Thema Hochschulentwicklung).

 

Damit würde das Konzept „Demographische Alterung“ folgende Schritte umfassen:

  • Aufbereitung zentraler Erkenntnisse und Handlungsfelder für die Gesamtstadt Aachen mit Bezug auf den demographischen Alterungsprozess (Daten, Fakten, Visionen und Handlungsfelder)
  • Ableiten von Schwerpunkt-Räumen (Alternde Quartiere mit besonderen Bedarfen; diese sind im 3. Sozialentwicklungsplan bereits definiert; siehe Grafik im Anhang)
  • Dezidierte Analyse der Schwerpunkträume hinsichtlich besonderer Bedarfe, der vorhandenen Angebotsstruktur und der Handlungsfelder für die Zukunft.
  • Eventuell: Ableiten einer  quartiersübergreifenden Strategie für das Thema „Demographische Alterung“.

 

Aufgrund zahlreicher anderer Planungsprozesse im Fachbereich 56 können im Jahr 2021 vorbereitende Überlegungen und Gespräche geführt werden. Die Ausgestaltung des Papiers kann erst im Jahr 2022 erfolgen.  


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...