Kenntnisnahme - FB 56/0012/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Leitstelle „Menschen mit Behinderungen“ informiert im Folgenden über ihre im laufenden Jahr erstellten Veröffentlichungen:

 

  1. Stadtplan für Menschen mit Behinderungen

Der in 2010 erstmals erschienene Stadtplan für Menschen mit Behinderungen ist in 2019 in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen komplett überarbeitet worden.

Der Stadtplan bildet den Innenstadtbereich Aachen und den inneren Bereich Burtscheid ab und enthält Informationen zu Bodenbelägen und Steigungen. Des Weiteren informiert der Stadtplan über die Behindertentoiletten und Behindertenparkplätze und zu Sehenswürdigkeiten, Veranstaltungsorten und öffentlichen Gebäuden.

Der Stadtplan ist bei der Leitstelle Menschen mit Behinderungen, dem Bürgerservice in den Verwaltungsgebäuden Katschhof und Hackländerstraße, dem Tourist-Service und dem Haus des Gastes Burtscheid erhältlich.

 

  1. Checkliste Barrierefreie Veranstaltungen

Im Bereich von Veranstaltungen im Stadtgebiet Aachen beklagen Menschen mit Behinderungen und die Arbeitsgemeinschaft Behindertenhilfe häufig, dass diese nicht barrierefrei ausgestaltet sind.

 

Um Menschen mit Behinderungen eine wie von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten, sollen Veranstaltungen so gestaltet werden, dass sie von allen Bürger*innen - uneingeschränkt eventueller Beeinträchtigungen - besucht werden können und unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen in gleicher Weise erlebbar sind. Wesentliche Voraussetzung hierfür ist eine möglichst weitgehende Vermeidung von Barrieren.

 

Die von der Leitstelle Menschen mit Behinderungen erstellte Checkliste Barrierefreie Veranstaltungen soll dazu beitragen, Veranstalter*innen, Vereine und Verantwortliche für barrierefreie Veranstaltungen zu sensibilisieren und als Hilfestellung bei der Planung von Veranstaltungen dienen.

 

Die Checkliste beinhaltet allgemeine Hinweise und Informationen zur Barrierefreiheit und gibt konkrete Empfehlungen zur barrierefreien Erreichbarkeit des Veranstaltungsortes und Ausstattung des Veranstaltungsraumes sowie zu wünschenswerten Serviceleistungen. Dies ist häufig mit einfachen und kostengünstigen Mitteln zu erreichen.

Barrierefrei erreichbare Veranstaltungsorte und ausgestaltete Veranstaltungen nnen entsprechend beworben werden und erreichen damit ein vielfältiges Klientel.

 

Die Checkliste wurde dem Kulturbetrieb, dem Eurogress und der VHS zur Planung zur Verfügung gestellt. Als PDF-Dokument ist sie unter www.aachen.de/behinderungen hinterlegt. Druckexemplare sind bei der Leitstelle Menschen mit Behinderungen erhältlich.

  1. Flyer „Zum Leben gehört Hören“

Menschen mit Hörbehinderungen haben besondere Unterstützungsbedarfe und benötigen besondere Hilfen zur Teilhabe am öffentlichen Leben. Hierzu gehören induktive Höranlagen und mobile FM-Anlagen, die Störgeräusche aus dem Umfeld ausblenden und ein möglichst störungsfreies Hören gewährleisten. Die Anlagen leisten einen wichtigen Beitrag beim Abbau von Kommunikationsbarrieren und ermöglichen Menschen mit Hörbehinderungen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

 

In Zusammenarbeit mit dem Hörgeschädigten-Zentrum Aachen (HGZ) hat die Leitstelle Menschen mit Behinderungen den Flyer „Zum Leben gehört Hören“ entwickelt und herausgebracht.

 

Mit diesem Flyer möchte die Leitstelle Menschen mit Behinderungen über das Thema Höreinschränkungen und über vorhandene induktive Höranlagen in Aachen informieren.

 

Der Flyer ist bei der Leitstelle Menschen mit Behinderungen, im Hörgeschädigten-Zentrum Aachen, bei den Standorten des Bürgerservice, im Tourist Service, der VHS und den drei Standorten der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabe Beratung (EUTB) in Aachen erhältlich. Als PDF-Dokument ist er unter www.aachen.de/behinderungen hinterlegt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz

/ die Klimafolgenanpassung

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

 

mittel

 

groß

 

nicht ermittelbar

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz

keine

x

positiv

 

negativ

 

nicht eindeutig

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)

( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

 

überwiegend

(50-99%)

 

teilweise

(1-49%)

 

nicht

 

nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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