Kenntnisnahme - FB 56/0058/WP18

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
 


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Aktuelle Lage

Stand 31.03.2021 sind insgesamt 1.804 geflüchtete Menschen städtisch untergebracht. Ausweislich der Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg vom 04.04.2021 beträgt die aktuelle Aufnahmequote der Stadt Aachen 89,04 %. Dies entspricht einer Aufnahmeverpflichtung von 67 Personen.

 

Zugewiesen wurden im Jahr 2020 115 Personen; insgesamt wurden im Flüchtlingsbereich 345 Menschen untergebracht. Im Vergleich zum Vorjahr (Aufnahmen insgesamt im Jahr 2019: 599 Personen) ist die Anzahl der insgesamt aufgenommenen Personen im Jahr 2020 um mehr als 40 % zurückgegangen. Am 31.12.2019 waren 1857 Menschen untergebracht und damit genau 100 Personen mehr als zum 31.12.2020 (1757 Menschen).

 

2. Prognose

Bei der Haushaltsplanung 2021 wurde eine Prognose von 25 Personen zusätzlich aufzunehmender Menschen pro Monat zugrunde gelegt.  Diese Prognose beruht auf der Analyse eigener Werte (Entwicklung des vergangenen Zeitraums) und berücksichtigt landes- und bundesweite Fallzahlentwicklungen. Sie wird kontinuierlich an die tatsächlichen Entwicklungen angepasst. Ob und inwieweit aufgrund der Corona-Pandemie auch im Jahr 2021 eine verringerte Anzahl von Menschen unterzubringen ist, kann nicht eingeschätzt werden.

 

3. Kapazitäten

Zur Unterbringung von  Flüchtlingen sind mit Stand 31.03.2021 insgesamt 2.300 Plätze verfügbar. Hiervon sind 698 Plätze befristet und 1.602 Plätze unbefristet nutzbar. Die vorhandenen Plätze befinden sich in folgenden Kategorien:

- 215 Wohnungen         720 Plätze

- 16 Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen    708 Plätze

- 10 Einrichtungen mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und sanitären

  Anlagen              872 Plätze

 

4. Sachstand zum sogenannten 1000er Konzept

Bereits seit 2014 besteht der politische Auftrag, dauerhaft 1.000 Plätze zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzuhalten (Ratsbeschluss vom 02.07.2014). Um unabhängig von Entscheidungen Dritter (Eigentümer, Investoren) zu sein und auch flexibel über Nutzungsmöglichkeiten von Leerständen entscheiden zu können, sollten sich diese 1.000 Plätze im städtischen Eigentum befinden und darüber hinaus unbefristet zur Verfügung stehen.

Das Konzept ist hinsichtlich der Soll-Plätze in den drei Kategorien Einzelwohnungen, Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen und Gemeinschaftseinrichtungen nahezu umgesetzt. Die Vorgabe, nicht mehr als 50 Plätze dauerhaft an einem Standort vorzuhalten, kann noch nicht eingehalten werden. Auch die gleichmäßige Verteilung der Plätze im Stadtgebiet ist noch zu optimieren.

Im Einzelnen stehen folgende Kapazitäten zur Verfügung:

 

 

4.1 Kategorie Einzelwohnungen

Soll 20 % = 200 Plätze

Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 209    Abweichung + 9

 

In dieser Kategorie stehen dauerhafte Plätze in ausreichender Zahl zur Verfügung.

 

4.2 Kategorie Übergangsheime mit abgeschlossenen Wohnungen

Soll 50 % = 500 Plätze

Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 135

Engelbertstr. 8-10     50

Hansmannstr. 30-32     45

Sigmundstr. 26      22

Vaalser Str. 332     18

(Das Objekt Lintertstr. 29 wird aufgrund entsprechender Bedarfe zukünftig als Übergangsheim im Wohnungslosenbereich genutzt und steht nicht mehr zur Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung.)

 

RL-Flü Wohnungen  327

(die insgesamt acht geförderten Objekte befinden sich zwar nicht im städtischen Bestand, sind aber mit der Zielrichtung gefördert worden, langfristig zur Unterbringung von Flüchtlingen angemietet zu werden)

         = 462 Plätze     Abweichung – 38

 

In dieser Kategorie wird noch ein weiteres, städtisches Objekt zur dauerhaften Nutzung benötigt. Vorstellbar wäre aus Sicht des FB 56 bei der geplanten Sanierung bzw. dem geplanten Neubau am Standort Seffenter Weg 60-74 eine entsprechende Einrichtung vorzusehen.

 

4.3 Kategorie Gemeinschaftseinrichtungen

Soll 30 % = 300 Plätze

Bereits vorhandene Plätze (städtisch, unbefristet): 305    

 

Beginenstr. 15  120 

Tempelhofer Str. 4-6 160

Vaalser Str. 417   25       Abweichung + 5

  

In dieser Kategorie ist eine angemessene Anzahl dauerhafter Plätze vorhanden. Allerdings sieht das vom Rat verabschiedete Konzept vor, dauerhaft nicht mehr als 50 Personen an einem Standort unterzubringen.

Bezüglich des 160 Plätze umfassenden Objekts Tempelhofer Str. 4-6, das gezielt für die Unterbringung von Flüchtlingen gekauft wurde, liegt inzwischen die unbefristete Baugenehmigung vor. Dieses Gebäude ist von seiner Lage und seiner Struktur gut als Aufnahmeunterkunft geeignet. Zudem hat dieser Standort den Vorteil, dass schnell eine große Anzahl von Menschen untergebracht werden könnte. Dies könnte auch im Fall eines anderweitigen notfallmäßigen Unterbringungsbedarfs hilfreich sein.

 

Das Objekt Beginenstr. 15 übersteigt mit insgesamt 120 Plätzen ebenfalls die konzeptionellen Vorgaben. Die besondere Innenstadtlage macht das Haus zudem für zahlreiche andere Nutzungen, insbesondere Wohnnutzung, attraktiv. Aufgegeben werden kann das Objekt jedoch nur, wenn im Gegenzug mindestens zwei andere und damit kleinere Standorte für die Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten werden.

 

5. Betreuung der Einrichtungen

Die Stadt Aachen stellt grundsätzlich die Betreuungsleistungen in städtischen Übergangsheimen durch eigenes städtisches Personal sicher.

 

Die soziale Betreuung der geflüchteten Menschen erfolgt durch städtische Sozialarbeiter*innen, die Objektbetreuung erfolgt durch die städtischen Hausmeister. Neben der Aufrechterhaltung der Ordnung im Haus und Sicherstellung eines reibungslosen Verlaufs bei der Aufnahme und bei Auszügen von Bewohnern hängt der soziale Frieden im Haus unmittelbar von der Handlungsweise der verantwortlichen Akteure ab. Der adäquate und deeskalierende Umgang mit Bewohner*innen, Anwohner*innen und Besucher*innen ist maßgeblich.

 

Die städtischen Mitarbeiter*innen sind im werktäglichen Tagesdienst tätig. In derzeit acht städtischen Übergangsheimen sind zusätzlich zum städtischen Personal externe Betreuungsleistungen zur Erfüllung der Anforderungen aus den jeweiligen Baugenehmigungen erforderlich, in der Regel im Rahmen einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung. Über diese bauordnungsrechtlich geforderten Kräfte hinaus ergibt sich in geringem Umfang weiterer externer Personalbedarf aus sozialfachlicher Notwendigkeit.

 

Um den Anforderungen einer angemessenen Betreuung und Versorgung der geflüchteten Menschen gerecht werden zu können, wurden die Betreuungsleistungen 2017 erstmalig europaweit ausgeschrieben. Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) erhielt als günstigster Anbieter den Zuschlag. Der mit dem DRK geschlossene Rahmenvertrag über diese Betreuungsleitungen endet zum 31.08.2021.

Die externen Betreuungsleistungen werden derzeit europaweit ausgeschrieben mit der Zielvorgabe, zum 01.09.2021 einen neuen Rahmenvertrag über Betreuungsleistungen in städtischen Übergangsheimen der Stadt Aachen mit einem externen Dienstleister abzuschließen. Eine verlässliche Prognose über zu erwartende Zuweisungen geflüchteter Menschen ist, bedingt durch verschiedene, auch außenpolitische Faktoren, schwer möglich, so dass auch das Auftragsvolumen nicht abschließend bestimmbar ist.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Loading...