Entscheidungsvorlage - FB 61/0119/WP18-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

 Darüber hinaus empfiehlt sie dem Planungsausschuss, gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Bürger sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.

Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 991 - Franzstraße / Ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 991 – Franzstraße / Ehemalige Schule -

hier:   Tischvorlage zur Korrektur der Anlagen 3 und 4 zum Aufstellungs- und  Offenlagebeschluss

 

Den Anlagen 3 und 4 der Vorlage FB 61/0073/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss liegt versehentlich eine veraltete Fassung des Rechtsplanentwurfes zugrunde.

 

Mit dieser ergänzenden Tischvorlage  wird die aktuelle Fassung des Rechtsplanentwurfs als Grundlage für die Beschlussfassung zur Aufstellung und Offenlage vorgelegt. Diese Fassung stimmt mit den Erläuterungen der Vorlage FB 61/0073/WP18 zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss und allen Anlagen, wie dem Entwurf der Schriftlichen Festsetzungen, dem Entwurf der Begründung, den Abwägungsvorschlägen zur Öffentlichkeitsbeteiligung und dem Vorhaben- und Durchführungsplan überein.

Die Anlagen 3 und 4 sind in der korrigierten Fassung beigefügt, alle übrigen Anlagen bleiben unverändert.

 

Die Verwaltung empfiehlt, für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 991 – Franzstraße / ehemalige Schule - in der mit der ergänzenden Tischvorlage FB 61/0073/WP18-1 vorgelegten Fassung den Aufstellungsbeschluss zu fassen und den Bebauungsplanentwurf Fassung öffentlich auszulegen.

 

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Anlagen

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