Entscheidungsvorlage - FB 61/0114/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 919 -Eupener Straße, An den Wurmquellen-hier: Aktualisierung des Aufstellungsbeschlusses A173
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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05.05.2021
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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06.05.2021
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
- Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
- Erhalt der Kaltluftbahn Talkessel
den Aufstellungsbeschluss A 173 für den Bebauungsplan Nr. 919 -Eupener Straße, An den Wurmquellen- für den Planbereich zwischen der Eupener Straße, dem Grindelweg, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung 'An den Wurmquellen' und dem Zweiweiherweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu ändern und den Beschluss vom 10.03.2005 damit zu aktualisieren.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
- Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
- Erhalt der Kaltluftbahn Talkessel
den Aufstellungsbeschluss A 173 für den Bebauungsplan Nr. 919 -Eupener Straße, An den Wurmquellen- für den Planbereich zwischen der Eupener Straße, dem Grindelweg, den rückwärtigen Grundstücksgrenzen der Bebauung 'An den Wurmquellen' und dem Zweiweiherweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu ändern und damit den Beschluss vom 10.03.2005 zu aktualisieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 919 -Eupemer Straße, An den Wurmquellen-
hier: Aktualisierung des Aufstellungsbeschluss A173
- Ziel und Zweck der Planung
Das Plangebiet ist Teil des Rahmenkonzeptes -Aachener Südviertel-, das im Jahr 2005 vom Planungsausschuss beschlossen wurde (Vorlage A 61/0100/WP15). Die Verwaltung war beauftragt, ein Rahmenkonzept für eine geordnete und städtebaulich wünschenswerte Siedlungsentwicklung für Wohnbauten im Aachener Süden zu erarbeiten. Es wurden nachfolgende grundsätzliche städtebauliche und naturräumliche Kriterien zum Erhalt oder zur teilweisen Nachverdichtung von einzelnen Siedlungsbereichen erarbeitet:
1. Der Wohngebietscharakter ist zu erhalten.
2. Der Charakter eines aufgelockert bebauten Einfamilienhausgebietes ist zu erhalten.
3. Die ungeordnete Nachverdichtung ist zu verhindern.
4. Die Grünstrukturen sollen erhalten werden.
5. Frischluftschneisen sollen bei der Bebauung berücksichtigt werden.
Diese Kriterien dienten zum einen als Entscheidungsgrundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen und werden zum anderen zur Entscheidung über Vorhaben nach §34 BauGB herangezogen.
In gleicher Sitzung des Planungsausschusses wurde für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 534 - An den Wurmquellen- aus dem Jahr 1966 ein neuer Aufstellungsbeschluss (A173) gefasst (Vorlage A 61/0101/WP15).
Mit diesem Beschluss sollten die Ziele des Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel für dieses Plangebiet angewendet werden. Im Jahr 2005 bestand dringender Handlungsbedarf u. a. für dieses Plangebiet, weil Absichten zu Bebauung von landwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb des Plangebietes bestanden. Diese Absichten wurden durch die Grundstückseigentümer bislang nicht weiter verfolgt, so dass das Bebauungsplanverfahren über einen Vorentwurf hinaus zunächst nicht fortgesetzt wurde. In dem Beschlusstext waren die einzelnen städtebaulichen Ziele nicht ausdrücklich genannt worden.
Der Verwaltung liegt nun eine Anfrage zur Bebaubarkeit eines an den bebauten Bereich anschließenden, unbebauten Grundstückes innerhalb des Plangebietes vor.
Der FNP 2030 stellt für das betreffende Grundstück sowie für die westlich, südlich und östlich angrenzenden Bereiche "Fläche für Landwirtschaft" und "Belüftungsbahn Stadtklima" dar.
Der B-Plan Nr. 534 hingegen setzt für das Grundstück eine überbaubare Fläche und eine Verkehrsfläche (die auch das in Rede stehende Grundstück erschließen soll) fest. Das Grundstück wird derzeit als Wiese genutzt und ist bauordnungsrechtlich nicht erschlossen.
Die Ziele des Bebauungsplanes Nr. 534, die vor über 50 Jahren definiert worden sind, stimmen nicht mehr mit den aktuellen Zielen für diesen Bereich überein.
Zukünftig sind keine Überbaubarkeit und auch keine öffentliche Verkehrsfläche mehr vorgesehen.
Um einen potentiellen Bauantrag oder ein Bauvoranfrage für das betroffenen oder weitere unbebaute Grundstücke im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 534 rechtssicher zurückstellen zu können, soll der Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2005 aktualisiert werden. Darüber hinaus soll in einem gesonderten Verfahren der Bebauungsplan Nr. 534 aufgehoben werden.
- Klimanotstand
Das Plangebiet liegt innerhalb einer im FNP 2030 als „Belüftungsbahn Stadtklima“ dargestellten Fläche. Die Umsetzung der Ziele des Aufstellungsbeschlusses dient der Sicherung dieser Belüftungsbahn und trägt damit zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels bei.
- Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den Aufstellungsbeschluss A173 wie in der Vorlage beschrieben zu ändern und mit den neuen städtebaulichen Zielen
- Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
- Erhalt der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken
- Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung
- Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
- Erhalt der Kaltluftbahn Talkessel
zu aktualisieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| x |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
| x |
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| vollständig |
|
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| überwiegend (50% - 99%) |
|
|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
|
(wie Dokument)
|
2,2 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
6,4 MB
|
|||
3
|
(wie Dokument)
|
270,5 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
2,4 MB
|