Kenntnisnahme - FB 01/0086/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis. Der Ratsantrag gilt damit als erledigt.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Schreiben vom 21.01.2021 beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Aachen, dass die Verwaltung gemeinsam mit der StädteRegion und in Zusammenarbeit mit regionalen Drittanbietern (z.B. Taxi-und Busunternehmen) einen kostenlosen Fahrservice für Seniorinnen und Senioren sowie mobilitätseingeschränkte Menschen zu dem Corona-Impfzentrum in der Eissporthalle und zurück organisiert. In der Begründung heißt es (Zitat):

In Kürze beginnt in  dem Corona-Impfzentrum in der Aachener Eissporthalle das Impfen der Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren. Viele Personen dieser Altersgruppe sind jedoch nicht in der Lage, eigenständig das Impfzentrum auszusuchen, weshalb ein organisierter kostenloser Transport sinnvoll wäre und die Impfbereitschaft erhöhen würde. Die Stadt Berlin bietet daher beispielsweise Menschen ab 80 Jahren an, kostenlos mit dem Taxi in ein Corona-Impfzentrum und zurück zu fahren. Der Fahrservice soll per Telefon bestellt werden können, um das Angebot möglichst niederschwellig zu gestalten.“

 

Am  12.02.2021 wurde die Thematik in eine Videokonferenz des Kommunennetzwerks NRW unter Federführung der Staatskanzlei NRW besprochen, an der ca. 60 weitere Kommunen aus NRW teilgenommen haben, in diesem Kontext hat die Stadt Aachen zusätzlich den direkten Austausch mit anderen Kommunen innerhalb der Stadtregion Aachen gesucht. Hierbei zeigte sich folgendes Bild:

Innerhalb der Städteregion wurden unterschiedliche voneinander unabhängige Hilfsangebote

gemacht, bei denen auf ehrenamtliche Strukturen zurückgegriffen wurde. Ausnahme hiervon bildete die Stadt Alsdorf ohne eigenes Angebot. Ein Hilfebedarf zeigte sich insbesondere in solchen Kommunen, in denen weite Wege zu den Impfzentren zurück zu legen sind. Auf Landesebene wurde zum genannten Zeitpunkt in entscheidenden Fragen hinsichtlich der Subsidiarität, Kostenträgerschaft und Dezentralisierung von Impfzentren eine Stellungnahme des hierzu angefragten NRW-Gesundheitsministeriums zunächst in Aussicht gestellt, später jedoch nicht eingeholt, da sich hierfür kein Bedarf mehr erkennen ließ.

 

Parallel zu diesem interkommunalen Vergleich hat die Verwaltung die Aachener Bedarfssituation erhoben und geprüft, ob durch die bereits bestehenden Hilfs- und Kooperationsstrukturen der Bedarf bereits gedeckt werden kann. Hierzu wurde Kontakt mit der  Corona-Nachbarschaftshilfe“ aufgenommen, die in Kooperation mit dem Krisenstab von Stadt und StädteRegion Aachen im April 2020 aufgebaut wurde, um konkrete Unterstützungsangebote, insbesondere für vulnerable Bevölkerungsgruppen, anzubieten. Die Abfrage hat ergeben, dass seit Bestehen der Hotline (die zu Beginn der Pandemie über umfangreiche Marketingmaßnahmen, Websites und niederschwellige Aktionen des städtischen Quartiersmanagements bekannt gemacht wurde) nur wenige Anfragen eingegangen sind, die sich auf Fahrdienste bezogen, deren Ursprung oft nicht in direktem Zusammenhang mit der Pandemiesituation zu sehen waren. Diese Einzelfälle wurden basisorientiert durch die Freiwilligenzentren bearbeitet und entsprechende Dienste umgehend organisiert. Aktuell zeigt sich, dass bei der Hotline nahezu kein Bedarf mehr formuliert wird. Was sicherlich auch mit dem Impf-Fortschritt und der nun anlaufenden Impfmöglichkeit in den Hausarztpraxen zusammen hängt. Zudem ist die An- und Abfahrt zu Impfterminen zwischenzeitlich kostenlos über den Nahverkehr möglich. In den Einladungen der 79jährigen, die aktuell versandt werden, wird auf dieses Angebot hingewiesen.

Zudem wurde die Thematik in den Krisenstab eingebracht. Dabei wurden folgende Aspekte beleuchtet:

 Gesundheitlich eingeschränkte Personen können nach den Bestimmungen des § 60 SBG V auf Taxi- oder Krankentransport zurückgreifen

 Subsidiaritätsprinzip

 Konkurrenz ehrenamtlicher Angebote, die offensiv angeboten werden, zu Taxi- und Krankentransporten

 Nachweis der Bedürftigkeit, Vermeidung von Mitnahmeeffekten

 Kosten- und Haftungsfragen

 

Auf Basis dieser Erkenntnisse hält die Verwaltung das bestehende System als auskömmlich.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme r den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme r die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

 

 

 

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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