Entscheidungsvorlage - FB 61/0076/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:

 

3.  Roermonder Straße, Haltestelle “Schönauer Friede" stadtauswärts

 

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen zu beschließen:

 

1.  Monschauer Straße, Haltestelle „Siegel“ stadtauswärts

2.  Kornelimünsterweg, Haltestelle „Fuchserde“ stadtauswärts

 

 

Der Mobilitätsausschuss beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts, die Erneuerung der Fahrbahnen an folgenden Bushaltestellen  durchzuführen:

 

1.  Monschauer Straße, Haltestelle „Siegel“ stadtauswärts

2.  Kornelimünsterweg, Haltestelle „Fuchserde“ stadtauswärts

3.  Roermonder Straße, Haltestelle “Schönauer Friede

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Erneuerung von Bushaltestellen 2021

 

1.  Monschauer Straße, Haltestelle „Siegel“ stadtauswärts

2.  Kornelimünsterweg, Haltestelle „Fuchserde“ stadtauswärts

3.  Roermonder Straße, Haltestelle “Schönauer Friede" stadtauswärts

 

Die vorgenannten Bushaltestellen haben zurzeit in den Halte- bzw. Fahrbereichen der Busse Oberflächen aus Verbund-Betonpflaster (Siegel), Natursteinpflaster (Fuchserde) und Asphalt (Schönauer Friede). Diese Bereiche weisen erhebliche Schäden in Form von stark ausgefahrenen Spurrinnen und Verformungen auf, verursacht durch die hohen Radlasten und die extrem großen Schubbeanspruchungen bei Brems- und Anfahrvorgängen des Busverkehrs.

 

Zur Erneuerung der Busfahrbahnen ist daher beabsichtigt, diese Bereiche mit Fließbeton zu befestigen, um eine erhöhte Tragfähigkeit zu erreichen und gleichzeitig Spurrinnen und Fahrbahnverformungen längerfristig zu unterbinden. In den Anschlussbereichen seitlich der neu herzustellenden Betonflächen wird, wo erforderlich, die vorhandene Asphaltdecke ergänzt bzw. angepasst.

 

Die Bauzeit für die 3 Busfahrbahnen einschließlich der erforderlichen Abbindezeiten für den Beton beträgt ca. 40 Arbeitstage. Es ist geplant, die Bauarbeiten im Sommer/ Herbst  2021 durchzuführen und noch vor der Winterperiode abzuschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Umbaukosten für die aufgeführten Bushaltestellen und Busspuren im Stadtgebiet Aachen belaufen sich auf 98.000,00 €. Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1  “ Erneuerung Bushaltestellen -J-“ stehen, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021, entsprechende Haushaltsmittel in Höhe von 100.000 € zur Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung.

 

Die vorgenannten Maßnahmen unterliegen nicht der Beitragspflicht gemäß § 8 KAG NW in Verbindung mit der städtischen Beitragssatzung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-800-00400-300-1 – Erneuerung von Bushaltestellen –J-

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

Ergebnis

100.000

100.000

300.000

300.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

X

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

X

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 X

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

X nicht

O           nicht bekannt

 

 

 

Erläuterung zur  Klimarelevanz

Die geplanten Maßnahmen zur Erneuerung der Oberflächen in den Bushaltestellen in Bezug auf die Klimarelevanz sind als geringfügig negativ zu betrachten.

Aufgrund der Bautätigkeiten und dem Einbau teilweise neuer Materialien entstehen beispielsweise unvermeidbare CO2 - Emissionen.

Eine Abmilderung erfolgt durch die Teilverwendung von Recyclingmaterialien als Tragschicht. Nach Möglichkeit soll die vorhandene Frostschutzschicht als Tragschicht erhalten bleiben.

Insgesamt wird auf eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ausführung der Maßnahme geachtet.

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