Entscheidungsvorlage - FB 61/0121/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Unterstützende Kampagne zur Mobilitätswende;hier: Antrag der Fraktionen Grüne, Linke und Zukunft vom 09.12.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt die Durchführung einer breitenwirksamen Kampagne zur Kommunikation und Erklärung der Mobilitätswende in Aachen im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung. Bestehende und geplante Kampagnenarbeit im Bereich Mobilität/Mobilitätswende soll in der Konzeption berücksichtigt und eine bestmögliche Synergie hergestellt werden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Kampagnenarbeit zur Kommunikation der Mobilitätswende
Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) knüpft die Stadt Aachen an die im Jahr 2014 erarbeitete Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in zwei Zeithorizonten, von 1990 bis 2020 um 40 % und von 1990 bis 2030 um 50 %, an. Einen wichtigen Teilaspekt stellen dabei die Emissionen im Bereich Verkehr dar. Das Vorantreiben der Mobilitätswende in Aachen steht somit in direkter Verbindung zum Klimaschutz. Das Herantragen der Mobilitätswende an die Bürger*innen sowie die Aktivierung für einen eigenen Beitrag ist dabei von großer Bedeutung. Entsprechend stark verankert ist das Thema Kommunikation der Mobilitätswende seitens der Verwaltung. Eine diesbezügliche Kampagnenarbeit ist als laufende Daueraufgabe im Rahmen des IKSK vorgesehen und als weitreichende Ergänzung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit zur emissionsfreien Mobilität des bis 2022 laufenden Projektes #AachenMooVe!3 – Mobilitätsmanagement positioniert.
Bezugnehmend auf Ratsantrag 23/2020 der Fraktionen GRÜNE, ZUKUNFT und LINKE vom 9. Dezember 2020, stehen die Erklärung und Kommunikation der Mobilitätswende in der Stadtgesellschaft sowie die Aktivierung der Bürger*innen für einen Umstieg von einer individuellen Pkw-Nutzung hin zu emissionsärmeren Mobilitätsangeboten über entsprechende Anreizmaßnahmen im Fokus. Darüber hinaus sollen bereits bestehende, verwaltungsseitige Prozesse zur Ansprache und Beteiligung von Bürger*innen im Rahmen der Verkehrswende und entsprechender städtischer Umbaumaßnahmen Berücksichtigung finden. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt kann der Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur (FB61) auf einige, erfolgreich durchgeführte Informations- und Beteiligungsveranstaltungen zu verschiedenen
(Um-)Baumaßnahmen (aufgrund der aktuellen pandemischen Situation maßgeblich in digitaler Form) zurückschauen. Als ein gelungenes Beispiel wird die Jahresveranstaltung zum Radentscheid in Aachen betrachtet.
1. Einleitung
Am 19. Juni 2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Klimanotstand beschlossen und gleichzeitig der Auftrag erteilt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) zu erarbeiten. Der Verkehrssektor muss in Aachen, angesichts einer Zunahme der durch den Verkehr verursachten CO2-Emissionen seit 1990 um 19%, zur Einhaltung der formulierten Klimaziele einen besonderen Beitrag leisten. Dazu orientiert sich Aachen an den Zielen und Maßnahmen von EU, Bund und Land. Von Verwaltung und Politik wurde ein umfangreicher Maßnahmenkatalog im IKSK erarbeitet und beschlossen, dessen Realisierung nun ansteht. Dazu wurde im Handlungsfeld „Reduktion Pkw-Aufkommen im Regionalverkehr“ eine „Kampagne und Förderprogramm Mobilitätswende“ (Nr. 4.2.3) verankert, für deren Durchführung im aktuellen Haushalt Finanzmittel vorgesehen sind.
2. Kampagnenarbeit
Für eine professionelle und langfristig erfolgreiche Kampagnenarbeit zur Mobilitätswende in Aachen sollen externe Dienstleister*innen im Bereich Kommunikation/Marketing beauftragt werden. Eine an den Bedürfnissen und Einstellungen von Zielgruppen ausgerichtete Kampagnenarbeit setzt ein tiefgreifendes Verständnis der beabsichtigten Ziele, Zielgruppen sowie Instrumente voraus. Dazu sollen in einem Workshopformat, strategische Ziele und zentrale Bausteine für eine Kampagnenarbeit zur Kommunikation der Mobilitätswende in Aachen erarbeitet werden. Die Ergebnisse bilden die Basis für eine darauffolgende Ausschreibung und Vergabe an eine geeignete Kommunikationsagentur. Ein Auftrag für den vorbereitenden Workshop soll kurzfristig noch im 2. Quartal 2021 vergeben werden. Eine Ausschreibung für die Begleitung der Kampagnenarbeit ist für Herbst 2021 geplant.
Mit dem Förderprojekt #AachenMooVe!3 – Mobilitätsmanagement, hier die Maßnahme „Kampagne für emissionsfreie Mobilität“, stehen weitere personelle und finanzielle (insgesamt 150.000€, davon 93.000€ Sachausgaben und 57.000€ Dienstleistungen) Kapazitäten zur Kommunikation von Teilaspekten der Mobilitätswende zur Verfügung. Ziel der Verwaltung ist, eine bestmögliche Synergie zwischen der teilthematisch orientierten #AachenMooVe!-Kampagne und der übergeordneten IKSK-finanzierten Gesamtkampagne zur Mobilitätswende zu gewährleisten. Über #AachenMooVe! sollen über die bereits etablierte „Dachmarke“ Aachen clever mobil spezifische und praxisorientierte Inhalte kommuniziert werden.
Die fachlich-inhaltliche Federführung soll in beiden Fällen im Fachbereich 61 – Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur verortet sein. Die Kampagnenarbeit erfolgt in enger Abstimmung mit weiteren, städtischen Organisationseinheiten, insbesondere dem Fachbereich 13 – Kommunikation und Stadtmarketing – sowie dem Fachbereich 01 Bürger*innendialog.
3. Finanzierung
Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) stehen für die Maßnahme „Kampagne und Förderprogramm Mobilitätswende“ bis 2024 insgesamt 2.141.000,00€ zur Verfügung (PSP-Element 4-120201-947-3).
Die zusätzlichen, im Rahmen des Förderprojektes #AachenMooVe3 – Mobilitätsmanagement (PSP-Element 4-120201-981-8) insgesamt bereitstehenden Mittel für eine Kampagne für emissionsfreie Mobilität belaufen sich auf 150.000€ (93.000€ Sachausgaben und 57.000€ Dienstleistungen) und müssen zweckgebunden bis Mitte 2022 verausgabt sein.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
PSP-Element 4-120201-947-3 Kampagne+Förderprog. Mob.wende (IKSK) | |||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |||||
Ertrag | 0 | 0 |
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Personal-/ Sachaufwand | 461.000 | 461.000 | 1.680.000 | 1.680.000 |
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Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Ergebnis | 461.000 | 461.000 | 1.680.000 | 1.680.000 |
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+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
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PSP-Element 4-120201-981-8 – Mobilitätsmanagement (KKS) | |||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |||||
Ertrag | 51.700,00 | 51.700,00 | 75.600 | 75.600 |
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| |||||
Personal-/ Sachaufwand | 1.162.881,43* | 1.162.881,43* | 92.600 | 92.600 |
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| |||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 |
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Ergebnis | 1.111.181,43 | 1.111.181,43 | 17.000 | 17.000 |
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| |||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||||||
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 60.100 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 1.102.781,43 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
| X |
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
| X |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
X |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel | X |
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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| teilweise (1% - 49 %) |
| X |
| nicht |
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| nicht bekannt |
Die Maßnahme zielt explizit darauf auf, die Stadtgesellschaft und Besucher*innen Aachens anzusprechen, sich klimafreundlich fortzubewegen. Das ist der Grund, diese Kampagne zu machen. Sie ergänzt die Mobilitätsmaßnahmen der Mobilitätswende. Eine Bezifferung der separaten Effekte dieser Maßnahme ist methodisch sehr schwierig. Das Potenzial ist aber sehr groß: Bei heute 686.000 t CO2-Emissionen aus dem Verkehr der Aachener*innen würden beispielsweise bereits 10 % weniger Flugreisen die jährlichen Emissionen um 10.000 t / a reduzieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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205 kB
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