Entscheidungsvorlage - FB 61/0122/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
„Fahrradflunder“ – Standorte für Fahrradbügel ausprobieren, Gehwege freihalten;Ratsantrag der CDU und SPD Fraktion vom 11.09.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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|
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20.05.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen haben die Verwaltung mit dem in Anlage 1 beigefügten Antrag beauftragt, bei der Überprüfung von möglichen Standorten für Fahrradbügel, die sogenannte „Fahrradflunder“ einzusetzen (Anlage 1).
Sachstand
Insbesondere in der Innenstadt herrscht seit geraumer Zeit ein immer höher werdender Parkdruck für Fahrräder. Mit der Aufnahme der Maßnahme „Fahrradparken“ in den Luftreinhalteplan der Stadt Aachen und dem Bestreben, die Mobilitätswende zu unterstützen ist der Ausbau des Fahrradparkens in den vergangenen Jahren in der Stadt Aachen intensiviert worden .
Durch die Annahme des Radentscheides im November 2019 hat sich die Stadt Aachen dazu verpflichtet, in den kommenden Jahren rund 15.000 neue Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen. Unter anderem sollen je 5.000 Plätze an Fahrradbügeln außerhalb sowie innerhalb des Alleenrings geschaffen werden.
Vorgehensweise
Die sogenannten Fahrradflundern (niederländisch: „Fietsvlonder“), wie sie häufig in den Niederlanden verwendet werden, stellen eine Möglichkeit zur Überprüfung von geeigneten Fahrradabstellplätzen dar. Die Stadt Rotterdam hat die mobilen, preisgekrönten Abstellanlagen entwickelt und gilt seitdem als Modellkommune für den Einsatz der Fahrradflunder.
Es handelt sich bei den Fahrradflundern um eine mobile Abstellplattform, die mit bis zu fünf Fahrradbügeln für bis zu zehn Fahrräder versehen ist (Anlage 2). Versuchsweise wird sie an Orten mit großer Nachfrage platziert. Da die Maße der Fahrradflunder denen eines Parkstandes im Straßenraum entspricht, wird sie vorzugsweise im Bereich von bestehenden Parkständen platziert. Für die Fahrradbügel entfällt ein Parkstand. Gleichzeitig wird der Gehweg von Fahrradbügeln freigehalten. Die Fahrradflunder wird für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel drei Monate) aufgestellt. Innerhalb dieses Zeitraumes wird die Auslastung der Fahrradbügel geprüft. Bei einer hohen Auslastung kann davon ausgegangen werden, dass der Bedarf nach Fahrradbügeln an dieser Stelle vorhanden ist. Bei entsprechender Nachfrage wird die Fahrradflunder abgebaut und feste Fahrradbügel können installiert werden.
Die Maße der Fahrradflunder betragen 5,20 x 2,00 m und entsprechen somit den Abmessungen eines Parkstands. Die Fahrradflunder wiegt circa 600 kg. Das Aufnehmen und Versetzen der Plattform muss demnach mit einem Kran-Lkw geschehen. Für das quartalsweise Versetzen muss ein externer Transportdienstleister beauftragt werden.
Bevor die Plattform versetzt werden kann, muss zudem am nächsten Teststandort der Parkraum freigehalten werden. Auch das muss rechtzeitig im Vorfeld angekündigt werden.
Weiterhin muss Personal zur Überprüfung der Auslastung und zur Umsetzung der Fahrradflunder nach der drei monatigen Testphase, zur Verfügung stehen.
Fazit und Empfehlung
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, ist es erstrebenswert, im Vorfeld einen genauen Zeitplan mit abgestimmten Standorten zu erstellen, sodass alle Beteiligten wissen, wann die Testphase zu Ende ist, zu welchem Zeitpunkt die Plattform versetzt werden muss, wann die Auslastung geprüft wird und wann entschieden wird, ob der Parkraum wirklich umgewandelt wird.
Die Fahrradflundern sind vor allem publikumswirksam. Sie tragen dazu bei zu ermitteln, an welcher Stelle Parkstände durch fest installierte Fahrradbügel ersetzt werden sollten.
Zudem kann die Akzeptanz in Bezug auf die Wegnahme von Parkständen erhöht werden. Die Anwohner*innen oder Besucher*innen sehen die Auslastung der Fahrradbügel und können so leichter akzeptieren, warum der Parkstand zu Gunsten des Fahrradparkens umgewandelt wird.
Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung einer Fahrradflunder zur Überprüfung von möglichen Standorten für Fahrradbügel.
Kosten und Finanzierung
Die Anschaffungskosten einer Fahrradflunder betragen je nach Ausführung und Design rund 4.000,00 €. Hinzu kommen laufende Kosten für Standortwechsel und Montage am gewünschten Ort von rund 400,00 € pro Quartal.
Ausreichende Mittel stehen bei PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1/4-120102-811-7 "Fahrradabstellanlagen" sowie bei PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1/4-120102-986-6 "Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)" zur Verfügung.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
| x |
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PSP-Element 5-120102-800-00700-300-1 Fahrradabstellanlagen | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-811-7 Fahrradabstellanlagen | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021* | Fortgeschriebener Ansatz 2021* | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 62.507,01 | 62.507,01 | 75.000 | 75.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 25.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 37.507,01 €
PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 1.541.016,03** | 1.541.016,03 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 1.541.016,03 | 1.541.016,03 | 2.400.000 | 2.400.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm) | |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2021 | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 172.130,25*** | 172.130,25 | 360.000 | 360.000 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 498.131,70**** | 198.131,70 | 750.000 | 750.000 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 670.261,95 | 670.261,95 | 1.110.000 | 1.110.000 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 800.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 741.016,03 €
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 120.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 52.130,25 €
****Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 250.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020 i.H.v. 248.131,70 €
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
X |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
|
| X |
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
|
|
| X |
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
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|
| vollständig |
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| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| nicht |
| X |
| nicht bekannt |
Klimarelevante Auswirkungen sind nicht zu erwarten, beziehungsweise nicht quantifizierbar.
Zwar kann davon ausgegangen werden, dass durch die Schaffung neuer Fahrradabstellanlagen der Umstieg vom Pkw auf das Rad erleichtert wird, allerdings ist auch dies nicht messbar.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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990 kB
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2
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(wie Dokument)
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115,3 kB
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