Kenntnisnahme - FB 61/0123/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass

Am 04.11.2019 hat der Rat der Stadt Aachen bei einer Enthaltung einstimmig das Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ als zulässig erachtet. Er hat darüber hinaus bei vier Gegenstimmen mehrheitlich in der Sache dem zulässigen Bürgerbegehren „Radentscheid Aachen“ mit seinen in den nächsten acht Jahren umzusetzenden sieben Zielen (s. Anlage 1) entsprochen.

 

Die Verwaltung hat in der Sitzung vom 25.06.2020 über den Umgang mit dem bereits bestehenden und laufend bearbeiteten Projektportfolio berichtet sowie in der Sitzung vom 18.03.2021 über das Arbeitsprogramm des vergangenen Jahres informiert und einen Ausblick auf die anstehenden Arbeiten gegeben.

Zudem wurde seitens der Stadt Aachen ein Tätigkeitsbericht (https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/verkehr_strasse/Verkehrskonzepte/Radverkehr/Radentscheid/Taetigkeitsbericht-2020-Radentscheid_web.pdf) veröffentlicht, der die Entwicklungen im Jahr 2020 zu den einzelnen Zielen detailliert darstellt. Über die Inhalte des Berichts wurde am 19.02.2021 in einer öffentlichen digitalen Veranstaltung im digiHUB informiert und diskutiert (Ziel 7).

 

Mit dem Ratsantrag der Fraktionen Grüne, SPD und Linke vom 09.12.2020 wurde die Verwaltung dazu beauftragt, einen Zeitplan mit konkreten Maßnahmen zur Umsetzung aller Ziele des Radentscheides vorzulegen (s. Anlage 2)

 

 

Zeitplan zur Umsetzung der Ziele des Radentscheides

Im Jahr 2021 – dem zweiten Umsetzungsjahr des Radentscheides – wird eine Vielzahl an Projekten geplant und umgesetzt, die zur Weiterentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur in Aachen beitragen.

Auf konzeptioneller Ebene befindet sich ein Gutachten zum Entwurf eines Radhauptnetzes im Vergabeverfahren. Der Prozess der Konzeption soll über eine Voruntersuchung und akteurübergreifende Workshops zu einem Entwurf für ein Radhauptnetz der Stadt Aachen führen, welches letztendlich noch im Jahr 2021 in die politische Beratung eingebracht werden soll.

Außerdem richtet die Stadt in 2021 ein digitales Mängelmeldeportal speziell für Radverkehrsangelegenheiten ein (Ziel 6). Zur Verbesserung der Informations- und Planungsgrundlagen wird der Bestand an Radverkehrsanlagen derzeit detailliert aufgenommen und digitalisiert.

Mit der Umsetzung erster längerer Straßenabschnitte, die dem Radentscheidstandard entsprechen, wird in diesem Jahr begonnen werden. Dabei werden vor allem Maßnahmen im Rahmen bestehender Förderprojekte, wie zum Beispiel #AachenMooVe! umgesetzt, deren Dringlichkeit aufgrund der begrenzten Laufzeit hoch ist. Weitere Maßnahmen stehen im Zuge von Kanal- oder Straßensanierungsmaßnahmen an. Schließlich werden Projekte prioritär geplant oder umgesetzt, die dem Klimaschutz in Aachen dienen, indem sie zur Reduktion verkehrsbedingter CO2-Emissionen beitragen. Hierbei werden auch bereits in der Vergangenheit geplante Radverkehrsanlagen auf Konformität mit den Zielen des Radentscheides hin geprüft und ggfs. angepasst. Neue oder zu sanierende Radverkehrsanlagen werden rot eingefärbt, um die Erkennbarkeit für Radfahrende zu verbessern (Ziel 4).

Den neuen Beteiligungskriterien folgend und aufgrund der teilweise deutlich veränderten Straßenraumaufteilung im Zuge der Umsetzung des Radentscheids und der hohen Flächenkonkurrenz in den einzelnen Straßen werden seit diesem Jahr frühzeitig (schon vor dem Planungsbeschluss) Bürgerbeteiligungen durchgeführt. Im Rahmen des Abwägungsprozesses soll auch weiterhin das Instrument des Reallabors, bzw. des Verkehrsversuchs angewendet werden.

Zur Verbesserung der Möglichkeiten zum sicheren Abstellen von Fahrrädern und E-Bikes ist in 2021 die Errichtung erster gesicherter Fahrradparkhäuser im öffentlichen Raum beabsichtigt, werden die Planungen für größere Radstationen voran gebracht und das Fahrradfahren im öffentlichen Raum weiter ausgebaut.

Standardisierte, fortlaufende Prozesse werden auch im Umsetzungszeitraum des Radentscheides weitergeführt. So werden bestehende Radfahrstreifen und Schutzstreifen sowie Unfallhäufungsstellen überprüft und hinsichtlich der Verkehrssicherheit verbessert. Außerdem sind weiterhin verschiedene Kampagnen zur Förderung des Fahrradfahrens vorgesehen (Ziel 7).

 

Maßnahmen zu Ziel 1 (Durchgängiges engmaschiges Radwegenetz erstellen: 10 km/Jahr)

Durch den Beschluss des Mobilitätsauschusses vom 12.09.2019 zur Umsetzung eines Rad-Vorrang-Netzes für die Stadt Aachen werden einzelne Rad-Vorrang-Routen sukzessive als Radhauptverbindungen geplant und umgesetzt. Zur Vervollständigung des Radhauptnetzes trägt auch das bereits genannte Gutachten bei. Auf Grundlage dessen kann in den Folgejahren die Planung und Umsetzung weiterer Radhauptverbindungen erfolgen.

 

Der Zeitplan der bisher vorgesehenen Maßnahmen zu Ziel 1 ist in der folgenden Tabelle soweit zum jetzigen Zeitpunkt möglich aufgeführt:

 

Maßnahme

Planungs-beschluss

Ausführungs-beschluss

Bau

Finanzierung

Förderung

RVR Eilendorf

 

 

 

 

 

Querung Von-Coels-Straße

2020

2020

2021

ja

RVRAC1

Bismarckstraße

2021

2021

2022/23

ja

-

Lothringerstraße

1.BA (Roteinfärbung)

2019

2020

2021

ja

RVRAC1

Lothringerstraße

2. BA

2020

2021

2022

ja

#AachenMooVe!

Harscampstraße / Schildstraße

2020

2021

2022/23

ja

ISK

RVR Campus Melaten

 

 

 

 

 

Schinkelstraße

2022

2023

-

-

-

RVR Brand

 

 

 

 

 

versch. Fahrradstraßen

2020

-

2021/22

ja

#AachenMooVe!

Rombachstraße

2021

2021

2022

ja

#AachenMooVe!

Brander Wall

-

2021

2021/22

ja

#AachenMooVe!

Lintertstraße

2021

2021

2022/23

ja

#AachenMooVe!

Krautmühlenweg

2020

2021

2021

ja

#AachenMooVe!

RVR Vaals

 

 

 

 

 

Lochnerstraße

2021

2021

2022

ja

#AachenMooVe!

Welkenrather Straße

2021

2022

-

ja

#AachenMooVe!

Weststraße

2021

2022

-

ja

#AachenMooVe!

RVR Berensberg

 

 

 

 

 

Sandkaulstraße

2021

2022

-

ja

#AachenMooVe!

Krefelder Str. / Rolandstr.

2021

2021/22

-

ja

#AachenMooVe!

RVR Haaren / Verlautenheide

 

 

 

 

 

Gesamte Route

2021/2022

2022/2023

-

ja

ModellprojektRad

RVR Preuswald

 

 

 

 

 

Krakaustraße

2021

2022

2023

-

-

Gesamte Route

2022

2023

-

-

-

RVR Walheim / Kornelimünster

 

 

 

 

 

Gesamte Route

2022

2024

-

Planung

-

Grabenring

 

 

 

 

 

Templergraben

2021

2022

-

ja

#AachenMooVe!

Gesamte Route

Ab 2021

Ab 2022

Ab 2023

-

-

Regionale Radverbindungen

 

 

 

 

 

RSW EUREGIO

2022

Ab 2023

Ab 2024

ja

Landesprogramm

Vennbahnweg (Verbreiterung)

2021

2022

2022

ja

#AachenMooVe!

Vennbahnweg (Beleuchtung)

2021

2022

2022

ja

ModellprojektRad

Alte Vaalser Straße

2021

2021

-

ja

XMOB

Grüner Weg (BTRW Aachen-Jülich)

2021

2021

2023

ja

Landesprogramm

 

Bei Umsetzung aller genannten Projekte entstehen ca. 75 km Radhauptverbindungen (s. Anlage 3).

 

Maßnahmen zu Ziel 2 (Kreuzungen sicher gestalten: 3 große Ampelkreuzungen/Jahr; 15 Einmündungen/Jahr) und Ziel 3 (Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen: 5 km/Jahr)

Die Anforderungen des Radentscheides an die Führung des Radverkehrs an Hauptverkehrsstraßen werden in den Zielen 2 und 3 formuliert. Die Anlage eines baulich getrennten 2,30 m breiten Radweges entsprechend des Ziels 3 erfordert im Regelfall die Umverteilung der zur Verfügung stehenden Flächen des Straßenraums. Erste politische und öffentliche Beratungsprozesse zur Umsetzung „radentscheidkonformer“ Radverkehrsanlagen haben gezeigt, dass unterschiedliche Interessen verschiedener Akteure existieren, was intensive Beratungs- und Beteiligungsarbeit erfordert. Die Prüfung der Eins-zu-Eins-Umsetzbarkeit der Anforderungen des Radentscheides erfolgt daher immer im Einzelfall bei Betrachtung von Alternativmöglichkeiten und unter Berücksichtigung aller Belange.

 

Die Machbarkeit und Sicherheit des gewünschten Kreuzungsdesigns entsprechend des Ziels 2 wird derzeit kontrovers diskutiert; auf Bundesebene hat sich hierzu u.a. der Verband der deutschen Unfallversicherer in die Debatte eingebracht. Zahlreiche Fachgremien diskutieren über die gewünschte Führungsform insbesondere vor dem Hintergrund der bestehenden Regelwerke, Erfahrungen und Sicherheitsbelange. Die Ergebnisse des Diskussionsprozesses fließen in die aktuellen Planungen in Aachen mit ein, die auf jeden Fall sicherere Knotenpunktgestaltungen zur Folge haben soll. Zur Klärung der Möglichkeiten lädt die Verwaltung in Aachen zeitnah zu einem Expertenworkshop ein.

Da die Planung und Umsetzung von Radverkehrsanlagen auf der Strecke in der Regel auch Einfluss auf die Führung an Knoten und Einmündungen haben, werden die Ziele 2 und 3 in der Regel in einem Projekt zusammengefasst, wobei die Umsetzung in verschiedenen Stufen erfolgen kann.

 

Der Zeitplan der bisher vorgesehenen Maßnahmen der Ziele 2 und 3 ist in der folgenden Tabelle - soweit zum jetzigen Zeitpunkt bekannt - aufgeführt:

Maßnahme

Planungs-beschluss

Ausführungs-beschluss

Bau

Finanzierung

Förderung

Adenauerallee

(Lintertstraße ↔ Trierer Straße)

2022

-

-

-

Zushg Maßnahme strassen.nrw

Bastei (Knoten)

2021

2021

2022/23

ja

#AachenMooVe!

Breslauer Straße

(Berliner Ring ↔ Sedanstraße)

2021

2021

2021/22

ja

-

Europaplatz

2021

2021

2022

ja

Aachen Nord

Freunder Landstraße

(Trierer Straße ↔ Ortsausgang)

2021

2022/23

-

Studie

-

Heinrichsallee

(Maxstraße -> Hansemannplatz)

2021

2021/22

2022-

ja

#AachenMooVe!

Heinrichsallee

(Kaiserplatz -> Maxstraße)

2023

-

-

-

-

Heinrichsallee

(Hansemannplatz -> Kaiserplatz)

2024

2025

-

-

-

Hohenstaufenallee

(1. BA, Mozartstr. ↔ Limburger Str.)

2021

2021/22

2022

ja

#AachenMooVe!

Hohenstaufenallee

(2. BA, Limburger Str. ↔ Lütticher Str.)

2022

2022/23

-

ja

-

Jülicher Straße

(Hansemannplatz ↔ Lombardenstr.)

2022/23

-

-

-

-

Jülicher Straße

(Lombardenstr. ↔ Prager Ring)

2022/23

2023

2024

-

-

Junkerstraße

(Königstraße -> Prof-Pirlet-Straße)

2022

2022/23

2023

-

-

Krefelder Str. / Rolandstr.

(Monheimsallee ↔ Soerser Weg)

2021

2021

-

ja

#AachenMooVe!

Krefelder Straße

(Passstraße ↔ Soerser Weg)

2021

2022

-

ja

#AachenMooVe!

Ludwigsallee

(Krefelder Str. –> Lousbergstraße)

2020

2021

2021/22

ja

-

Lütticher Straße 2.BA

(Limburgerstr. ↔ Amsterdamer R.)

2021

2022

2022/23

ja

Landesprogramm

Lütticher Straße 3. BA

(Amsterdamer R. ↔ Brüsseler R.)

2023

2024

-

ja

Landesprogramm

Monheimsallee

(Hansemannplatz ↔ Bastei)

2021

2021

-

ja

#AachenMooVe!

Pontwall

(Wüllnerstraße -> Malteser Straße)

2022

-

-

-

-

Roermonder Straße

(Kackertstr. ↔ Schloss-Rahe-Str.)

2023

-

-

-

-

Roermonder Straße

(Rütscher Str. ↔ Kohlscheider Str)

2022

-

-

-

-

Turmstraße

(Wüllnerstr. ↔ Prof-Pirlet-Str.)

2021

2022

2024

ja

Landesprogramm

Turmstraße

(Prof-Pirlet-Str. – Maastrichter Str.)

2021

2022

2022

-

-

Vaalser Straße

(Halifaxstr. ↔ Schurzelter Str.)

2024

-

-

-

-

Wilhelmstraße

(Kaiserplatz ↔ Normaluhr)

2023

-

-

-

-

 

Außerdem beschäftigt sich die Verwaltung mit der Einrichtung von Radverkehrsanlagen auf folgenden Straßen:

          Alt-Haarener-Straße (Planung beschlossen)

          Campus Band

          Ferberberg

          Grauenhofer Weg

          Kasinostraße

          Lintertstraße

          Münsterstraße

          Pontstraße

          Richtericher Dell, Haupterschließung

          Salierallee

          Schleidener Straße

          Süsterfeldstraße

          Theaterstraße

          Venwegener Straße

          Wüllnerstraße

Bei Umsetzung aller genannten Projekte würden ca. 39 km Radwege an Hauptverkehrsstraße realisiert werden (s. Anlage 3). In diesen Projekten wird auch der Umbau großer Ampelkreuzungen sowie von Einmündungen und Grundstückszufahrten betrachtet.

Der Knoten Bastei wird derzeit als erste große Ampelkreuzung entsprechend der Gestaltungsvorgaben des Radentscheides umgeplant. Die Erkenntnisse dieses aktuellen umfangreichen Planungs- und Abstimmungsprozesses werden exemplarisch für die Gestaltung zukünftiger Ampelkreuzungen genutzt.

 

Projekte zu Ziel 5 (Fahrradstellplätze umfassend ausbauen)

Ziel 5 des Radentscheides fordert, dass Fahrradstellplätze umfassend ausgebaut werden sollen, u.a. an Bahnhaltepunkten und Bushaltestellen.

Im Rahmen des Klimaschutz-Projektes #AachenMoove! wird aktuell ein Konzept zur Errichtung von überdachten und gesicherten Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum erarbeitet. Hinzu kommt die Umsetzung zusätzlicher Fahrradabstellanlagen an ausgewählten städtischen Verwaltungsgebäuden und Schulen. Eine Vorlage dazu wurde am 22.04.2021 dem Mobilitätsausschuss vorgestellt. Eine Ausschreibung steht demnach kurz bevor. Obwohl sich die Standortwahl aufgrund dichter Bebauung und geringer Flächenverfügbarkeit im Innenstadtbereich als herausfordernd darstellt, werden die ersten Fahrradabstellanlagen als Pilot für weitere gesicherte Fahrradabstellanlagen dienen und die Situation des Fahrradparkens an Haltestellen und in Wohngebieten deutlich verbessern.

Die Machbarkeitsprüfung am Bahnhof Schanz wurde Anfang 2021 abgeschlossen, sodass eine Ausschreibung zeitnah stattfinden kann. An diesem Standort können rund 32 Fahrradstellplätze realisiert werden. Auch am Standort Brabantstraße ist die Machbarkeitsprüfung bereits abgeschlossen. An diesem Standort sollen 10 Fahrradstellplätze realisiert werden. Die weiteren Standorte (u.a. Bahnhof Rothe Erde und Bahnhof Schanz) befinden sich aktuell in der Machbarkeitsprüfung. Ein Abschluss der Prüfung wird in diesem Jahr erwartet, sodass mit einer Ausschreibung ebenfalls in diesem Jahr zu rechnen ist.

Die Planung von gesicherten Abstellanlagen an Haltestellen wird laufend im Rahmen der Standortprüfung aus dem Meldeportal „Radbügel für Aachen“ fortgeführt und quartalsweise in den jeweiligen Bezirken vorgestellt. Im letzten Jahr konnten 538 neue Fahrradbügel und somit 1076 neue Fahrradstellplätze im Aachener Stadtgebiet aufgestellt bzw. geplant werden. Eine gleiche Größenordnung wird für das Jahr 2021 erwartet.

Die weitere konzeptionelle Planung von gesicherten Fahrradabstellanlagen, u.a in der Innenstadt, ist Bestandteil eines im vergangenen Jahr beauftragten Gutachtens. Auch hier werden die Bahnhaltepunkte, sowie Bushaltestellen in der Planung mitberücksichtigt. Die Ergebnisse des Gutachtens werden im Sommer 2021 erwartet und anschließend den politischen Gremien vorgestellt. Ziel ist es, noch in diesem Jahr mit einer ersten Umsetzung der Ergebnisse zu beginnen.

Mit dem Neubau der Radstation im Neubauvorhaben „BlueGate“, neben dem Aachener Hauptbahnhof, werden in Zukunft weitere 400 gesicherte Stellplätze entstehen.

Im Jahr 2021 können so neben circa 500 weiteren Fahrradbügeln mindestens 40 Fahrradstellplätze in gesicherten Fahrradparkhäusern errichtet werden.

 

 

Finanzausstattung

Nicht alle in den oben aufgeführten Listen dargestellten Maßnahmen sind derzeit im Haushalt abgebildet. Dies betrifft im Wesentlichen die Maßnahmen, mit deren Planung zu einem späteren Zeitpunkt begonnen wird.

Für zahlreiche Maßnahmen wurden Förderanträge gestellt und bewilligt. Die neuen Förderaufrufe, insbesondere das Bundesprogramm Stadt und Land, das durch weitere Mittel des Landes aufgestockt werden soll, eröffnet weitere Möglichkeiten, die bei den aktuelle Planungen berücksichtigt werden.

 

Insgesamt stehen umfangreich Mittel zum Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur zur Verfügung, die der beiliegenden Tabelle zu entnehmen sind. Aufgeführt sind alle Maßnahmen die teilweise oder ausschließlich zur Herstellung von Radverkehrsinfrastruktur herangezogen werden. Die Radverkehrsanteile in den sog. „Gesamtmaßnahmen“ können erst nach Fertigstellung separat ausgewiesen werden; die hier aufgeführten Gesamtsummen sind zum Teil deutlich höher.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

X

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

X

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

Am 25.06.2020 hat die Verwaltung dem Mobilitätsausschuss im Dokument "Klimaorientierte Mobilitätsszenarien für Aachen" dargelegt, welchen Beitrag der Verkehr zum integrierten Klimaschutzkonzept (IKSK) leisten muss. Das dort erläuterte Szenario „Mobilitätswende“ erfüllt mit -55 % ggü. 1990 das Ziel einer „starken Verbesserung“ bei den CO2-Emissionen lt. Mobilitätsstrategie 2030. Diese Zielindikatoren wurden im Jan. 2020 beschlossen.

Die Umsetzung des Radentscheides ist integraler Bestandteil der Mobilitätsmaßnahmen im IKSK. Da mit dem IKSK die Ziele auch erreicht werden sollen, ist die Umsetzung der Maßnahmen des IKSK im Verkehrsbereich elementar. Für den Radentscheid wurden die Finanzmittel bereits mit der Annahme des Radentscheides in im Haushalt bereitstellt; für andere zentrale Maßnahmen steht diese Bereitstellung noch aus.

 

Das IKSK leitet dabei die CO2-Effekte der Szenarien nicht aus den Maßnahmen her, sondern ist vom zu erreichenden Zielwert her gesteuert: Alle Maßnahmen müssen daher möglichst CO2-optimiert erfolgen.

 

Für den Radentscheid bedeutet das, dass die CO2-Einsparungen dadurch erfolgen, dass Menschen durch die Maßnahmen ihr Verhalten so verändern, dass sie das Fahrrad bzw. ein Pedelec statt einem Verbrennungs-Kfz nutzen. Dazu stellt die subjektiv höher wahrgenommene Sicherheit der neuen Anlagen den entscheidenden Faktor dar, damit diese Verhaltensänderung freiwillig erfolgt. Die Veränderung der subjektiven Einschätzung der Gefahrenlage im Radverkehr ist dabei ein wichtiger Hinweis, der repräsentativ als Teil der Mobilitätsstrategie 2030 erfasst werden soll. Die Veränderung im Verhalten wird durch die beschlossene Teilnahme an der repräsentativen Mobilitätserhebung "Mobilität in Deutschland" erfasst. Zusätzlich wird eine beabsichtigte Zunahme der Radverkehrsnutzung in umgestalteten Straßen durch Vorher- und Nachher-Zählungen beobachtet.

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Anlagen

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