Kenntnisnahme - FB 01/0081/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung der Lintertstraße im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Radvorrangroute (RVR)
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bürgerforum
|
Kenntnisnahme
|
|
|
11.05.2021
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit einem online-Bürgerantrag vom 11.03.2021 bittet die Bürgerinitiative Lintertstraße darum, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung Lintertstraße im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Radvorrangroute (RVR) mit dem Bürgerforum in seiner Sitzung am 13.04.2021 diskutieren zu können.
Die Initiative hat bereits mehrfach die Reduzierung des Durchgangsverkehrs, insbesondere ein Verbot für Lkw über 7,5t, in der Lintertstraße und Maßnahmen zur Lärmreduzierung beantragt, welche bislang nicht berücksichtigt wurden.
Die Lintertstraße ist Teil der Rad-Vorrang-Route Brand. Sie ist die dritte Route des geplanten Rad-Vorrang-Netzes, die umgesetzt werden soll. Siehe auch www.aachen.de/rvr. Zwischen Adenauerallee und Schönforststraße sollen Radverkehrsanlagen ertüchtigt werden.
Die Inititative geht davon aus, dass die bislang planerisch bevorzugte sogenannte „Variante 4“ nicht zu einer Verkehrsberuhigung führen würde, sondern die Verkehrsbelastung näher an die Anwohner*innen heranführt. Parken oder Anhalten wäre demnach nicht mehr möglich, auch wurden notwendige Querungshilfen der Straße nicht eingeplant. Damit die Einrichtung einer RVR in der Lintertstraße nicht ausschließlich zu Lasten der dortigen Anwohner*innen geht, soll nach Auffassung der Initiative die Planungsmaßnahme ebenfalls eine Verkehrsberuhigung der Lintertstraße beinhalten.
Die Initiative schlägt daher folgende Anregungen für die Planung der RVR in der Lintersttraße vor:
- die Parkplätze zwischen den Linden fallen weg und der freiwerdende Boden wird von Anwohnern bewirtschaftet
- der Beidrichtungsradweg wird auf die Straße verlegt
- die Lintertstraße wird stadtauswärts zur Einbahnstraße
- ab der Grundschule Forster Linde, über die Kindertagesstätte bis zum Seniorenwohnheim Lintertstraße 46 soll eine 30er-Zone eingerichtet werden, welche derzeit nur im Bereich der Grundschule besteht
- die Parkplätze auf der südlichen Straßenseite bleiben erhalten
- Einrichtung von Querungshilfen (Zebrastreifen, Ampel) u.a. zum Erreichen der Bushaltestellen.
Die zuständige Fachdienststelle im FB 61 führt konkret dazu aus, das es sich bei der Lintertstraße um eine Städteregionsstraße / Kreisstraße handelt, die eine hohe Verbindungsfunktion und ca. 11.000 Fahrzeuge am Tag aufweist. Eine Anordnung einer Tempo 30-Zone ist daher ihrer Auffassung nicht möglich. Das Durchgangsverbots für Lkw wird von der Verwaltung ebenfalls nicht befürwortet. Auch die Einbahnstraßenvariante, die die Anwohner*innen zwecks Verkehrsberuhigung wünschen, würde zu Verlagerungseffekten in anderen Straßen (z.B. Schopenhauerstraße) führen. Die Umlenkung des fließenden Verkehrs von einer klassifizierten Straße wie der Lintertstraße in eine Wohnstraße wie die Schopenhauerstraße widerspricht den Prinzipien der Verkehrslenkung und wird durch die Fachverwaltung nicht empfohlen.
Die Argumente hinsichtlich Netzfunktion und Verkehrsbelastung der Lintertstraße zeigen, dass die Voraussetzungen für die Ausweisung der Lintertstraße als Fahrradstraße gesamtkonzeptionell nicht vertretbar ermöglicht werden können.
Die zuständige Fachdienststelle FB 61 prüft derzeit die Situation und wird alle Informationen im Rahmen einer Bürger*innenbeteiligung am 21. April mitteilen. In der Bürger*innenbeteiligung wird u.a. ein Abstimmungstool verwendet, womit die Interessierten sowohl Fragen stellen als auch Antworten durch die Fachdienststelle erhalten können. Ziel ist so ein gutes Meinungsbild abbilden zu können, um dies der Politik vorzulegen.
Die antragstellende Initiative wendet sich nun an das Bürgerforum mit den v.g. Anregungen, um bereits im Vorfeld der digitalen Informationsveranstaltung ihre Aspekte zu diskutieren. Das Bürgerforum kommt dem Wunsch der Initiative mit Aufnahme des Bürgerantrages in die Sitzung am 13.04.2021 nach, auch um die geplante digitale Informationsveranstaltung einer höheren Effektivität zuzuführen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
|
| x |
|
| |||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
| |||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Finanzielle Auswikrungen werden im Rahmen des Ausbaus der RVR in der Lintersttraße ermittelt
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
|
|
|
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | mittel | groß | nicht ermittelbar |
x |
|
|
|
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
598,5 kB
|