Anhörung - FB 62/0005/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Benennung von Straßen und Plätzen nach Personen
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Dez. III - FB 62/220
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerforum
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Anhörung/Empfehlung
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13.04.2021
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11.05.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Anregungen des Bürgerantrages bei zukünftigen Benennungen von Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Darüber hinaus empfiehlt das Bürgerforum weiterhin die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland anzuwenden.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Mai diesen Jahres hat ein Aachener Bürger eine Anregung gem. § 24 GO an das Bürgerforum folgenden Inhalts gerichtet:
- Die Stadt solle eine Erhebung durchführen, wie sich die aktuellen Straßennamen hinsichtlich des Geschlechts verteilen und dies veröffentlichen.
- Um eine bessere Identifizierung der anwohnenden Bevölkerung mit den Straßennamen zu erzielen, seien generell Vornamen zu bevorzugen und zumindest bei diesen Vornamenstraßen sollte die Geschlechterverteilung ausgeglichen sein.
- Personen sollten grundsätzlich nicht als Namensgeber für Straßen dienen.
- Straßen sollten niemals grundlos zu Ehren einer bestimmten Person umbenannt werden (Klostergasse zu Johanes-Paul-II.-Straße). Derartiges sollte allenfalls geschehen, wenn die betreffende Person in der Straße gelebt hat.
- Benennung von Bushaltestellen
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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen
Für die Benennung von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen im Sinne von § 3 Abs. 4 und 5 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig (§ 21, Nr. 14, Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 (in der Fassung des sechsten Nachtrages vom 07.03.2018)).
Für die verwaltungstechnische Abwicklung der Benennungen ist der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung zuständig.
Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.
Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage)
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Zum Bürgerantrag:
zu 1. Der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung führte im Sommer 2020 eine einfache Auszählung der Straßennamen u.a. hinsichtlich der Geschlechterverteilung durch.
Das Ergebnis ist im Open Data Portal der Stadt Aachen veröffentlicht:
(http://offenedaten.aachen.de , Stichwort: Straßenamen)
Anzahl der Straßennamen total | 1575 |
Namen mit Ortsbezug Aachen | 828 |
Namen mit Ortsbezug Aus- bzw. Umland | 105 |
Männliche Namensgeber | 306 |
Weibliche Namensgeber | 33 |
Namen nach Familien o.ä. | 12 |
Namen nach Pflanzen | 47 |
Namen nach Tieren | 29 |
Namen mit religiösem Bezug | 78 |
Namen nach Partnerstädten | 5 |
Namen nach Adelsgeschlecht/Volksstamm | 24 |
Unklare Herkunft und andere | 108 |
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Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Geodatenportal der Stadt Aachen (http://geoportal.aachen.de , Straßennamenauskunft) die Erläuterungen zu den Straßennamen, soweit bekannt nachzuschlagen.
zu 2. bis 4. Die Anregungen des Bürgerantrages in diesen Punkten werden größtenteils bereits durch die Empfehlung des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland in der Stadt Aachen berücksichtigt.
zu 5. Für die Benennung von Bushaltestellen ist die ASEAG, in Absprache mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen, zuständig. Die ASEAG ist bemüht, neue Haltestellen nach Kreuzungen bzw. Straßennamen zu benennen. Von einer Umbenennung bestehender Haltestellennamen sieht die ASEAG größtenteils allerdings ab, da dies zu Verwirrungen führen kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| JA | NEIN |
|
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| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folgekosten (alt) | Folgekosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering mittel groß nicht ermittelbar
|
|
| x |
Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine positiv negativ nicht eindeutig
x |
|
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Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
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| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering |
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| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
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| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O vollständig
O überwiegend (50% - 99%)
O teilweise (1% - 49 %)
O nicht
O nicht bekannt
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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392,5 kB
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