Anhörung - FB 62/0005/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, die Anregungen des Bürgerantrages bei zukünftigen Benennungen von Verkehrsflächen zu berücksichtigen. Darüber hinaus empfiehlt das Bürgerforum weiterhin die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland anzuwenden.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Mai diesen Jahres hat ein Aachener Bürger eine Anregung gem. § 24 GO an das Bürgerforum folgenden Inhalts gerichtet:

 

  1. Die Stadt solle eine Erhebung durchführen, wie sich die aktuellen Straßennamen hinsichtlich des Geschlechts verteilen und dies veröffentlichen.
     
  2. Um eine bessere Identifizierung der anwohnenden Bevölkerung mit den Straßennamen zu erzielen, seien generell Vornamen zu bevorzugen und zumindest bei diesen Vornamenstraßen sollte die Geschlechterverteilung ausgeglichen sein.
     
  3. Personen sollten grundsätzlich nicht als Namensgeber für Straßen dienen.
     
  4. Straßen sollten niemals grundlos zu Ehren einer bestimmten Person umbenannt werden (Klostergasse zu Johanes-Paul-II.-Straße). Derartiges sollte allenfalls geschehen, wenn die betreffende Person in der Straße gelebt hat.
     
  5. Benennung von Bushaltestellen

 

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Grundsätzliches zur Benennung von Verkehrsflächen

 

r die Benennung von Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen im Sinne von § 3 Abs. 4 und 5 des Straßen- und Wegegesetzes NRW sind in der Stadt Aachen die Bezirksvertretungen zuständig (§ 21, Nr. 14, Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995 (in der Fassung des sechsten Nachtrages vom 07.03.2018)).

 

r die verwaltungstechnische Abwicklung der Benennungen ist der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung zuständig.

 

Vorschläge zur Benennung können von Bürgerinnen und Bürgern, der Politik und der Verwaltung gemacht werden.

 

Die Empfehlungen des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland findet größtenteils Anwendung. (siehe Anlage)

 

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Zum Bürgerantrag:

 

zu 1. Der Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung führte im Sommer 2020 eine einfache Auszählung der Straßennamen u.a. hinsichtlich der Geschlechterverteilung durch.

Das Ergebnis ist im Open Data Portal der Stadt Aachen veröffentlicht:

(http://offenedaten.aachen.de , Stichwort: Straßenamen)

 

 

Anzahl der Straßennamen total

1575

Namen mit Ortsbezug Aachen

828

Namen mit Ortsbezug Aus- bzw. Umland

105

nnliche Namensgeber

306

Weibliche Namensgeber

33

Namen nach Familien o.ä.

12

Namen nach Pflanzen

47

Namen nach Tieren

29

Namen mit religiösem Bezug

78

Namen nach Partnerstädten

5

Namen nach Adelsgeschlecht/Volksstamm

24

Unklare Herkunft und andere

108

 

 

 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Geodatenportal der Stadt Aachen (http://geoportal.aachen.de , Straßennamenauskunft) die Erläuterungen zu den Straßennamen, soweit bekannt nachzuschlagen.

 

 

zu 2. bis 4. Die Anregungen des Bürgerantrages in diesen Punkten werden größtenteils bereits durch die Empfehlung des Deutschen Städtetages zur Benennung von Verkehrsflächen in Deutschland in der Stadt Aachen berücksichtigt.

 

zu 5.r die Benennung von Bushaltestellen ist die ASEAG, in Absprache mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen der Stadt Aachen, zuständig. Die ASEAG ist bemüht, neue Haltestellen nach Kreuzungen bzw. Straßennamen zu benennen. Von einer Umbenennung bestehender Haltestellennamen sieht die ASEAG größtenteils allerdings ab, da dies zu Verwirrungen führen kann. 


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

x

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

x

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  ber 1% des jährl. Einsparziels)

 

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

 

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Anlagen

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