Entscheidungsvorlage - FB 36/0054/WP18
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfsplanung Park am alten Friedhof in Haaren
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- Frau Roß-Kark
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Entscheidung
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05.05.2021
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Erledigt
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Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Kenntnisnahme
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08.06.2021
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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15.06.2021
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Entwurfsplanung zum Park am Alten Friedhof zur Kenntnis und empfiehlt die Umsetzung und Ausführung für den ersten Bauabschnitt 1a.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt die Entwurfsplanung sowie die Umsetzung und Ausführung für den ersten Bauabschnitt 1a vorbehaltlich der Kenntnisnahme des Kinder- und Jugendausschusses zum Park am alten Friedhof in Haaren.
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Entwurfsplanung zum Park am alten Friedhof zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der „Park am alten Friedhof, auch „Feuerwehrpark“ genannt, ist eine ca. 18.600 qm große öffentliche Grünfläche in der Ortsmitte von Haaren. Südlich wird der Park von der Wurm begrenzt. Der Park ist von der Friedensstraße, einem Fußweg der von der Germanusstraße am Bezirksamt vorbei in den Park führt, von der Laachgasse und von dem bachbegleitenden Benno-Levy-Weg zugänglich. Zukünftig wird der Park durch den Bau einer neuen Brücke über die Wurm zum geplanten Fuß-und Radweg entlang des Baches bis zur Alt-Haarener Straße noch besser in den Stadtteil Haaren eingebunden werden.
Der Park wird im strategischen Freiraumkonzept „Grüne Krone“ als „Juwel", als „grüne Mitte“, im Stadtbezirk Haaren eingestuft. Die hohe Bedeutung liegt darin begründet, dass er aufgrund seiner Größe und Ausstattung vielfältige Nutzungsansprüche erfüllen kann.
Die öffentliche Grünfläche ist sanierungsbedürftig, viele Bereiche stark veraltet und das Nutzungsangebot verbesserungswürdig. Insbesondere der Kinderspielplatz bedarf einer Aufwertung. Der Park am alten Friedhof sowie der angrenzende Bereich der Wurm-Haarbachaue ist ein Planungsbereich für den im Rahmen der 1. Förderstufe des Integrierten Handlungskonzeptes Haaren bereits bewilligte Fördermittel von 1,3 Mio. mit einem Fördersatz von 80 % zur Verfügung stehen.
Der Bereich der Wurm-Haarbachaue war 2017/2018 Teil des kooperativen Werkstattverfahrens zur Ortsmitte Haaren. Eine Entwurfsplanung für den Bereich Park ist bewusst nicht in das kooperative Werkstattverfahren Haaren Ortsmitte integriert worden, da hier besondere Nutzergruppen wie Kinder und Jugendliche, Erwachsene und Senioren in einem separaten Beteiligungsformat gezielt angesprochen werden sollten. Insbesondere bedarf es für die Entwicklung eines Mehrgenerationenparks genauerer zielgerichteter Befragungen der Bürger, was den Themenkomplex des Wettbewerbes in seinem Umfang und Fragestellungen überfrachtet hätte.
Auf Grundlage zweier Parkspaziergänge mit intensiver Bürgerbefragung, sowie dem Einbinden der OT Regenbogen und der angrenzenden Kita hat der FB Umwelt nun einen Entwurf erarbeitet, der zeitnah umgesetzt werden soll. Bei den unterschiedlichen Beteiligungsprozessen wurden Wünsche, Anregungen und Anforderungen an den Park mit Spielplatz gesammelt.
Zu berücksichtigen sind die weiteren Planungen im Übergang zum Park wie die Planung des Fuß- und Radweges entlang der Wurm und die weitere Planung des Baugebietes „Stadthäuser“.
Ziel der Planung ist:
• Verbesserung der Gestaltung der Rand- und Eingangsbereiche
• Verbesserung der Zugänglichkeit zum Wasser
• Aktualisierung der Nutzungen, Mehrgenerationenpark
• Aufwertung der Wege und Aufenthaltsbereiche
Wegesystem:
Das vorhandene Wegesystem funktioniert gut und soll beibehalten werden. Der Hauptweg besteht aus Asphalt, alle anderen Wege weisen eine wassergebundene Wegedecke auf. Dort, wo Wegeflächen schadhaft sind, sollen sie ausgebessert werden. Von der Laachgasse aus wird nach Norden zum bestehenden Asphaltweg hin ein neuer Weg mit wassergebundener Wegedecke entstehen, um so einen Rundweg im Park zu ermöglichen. Hier existiert bereits heute ein Trampelpfad.
Die Anbindung an die Laachgasse und an die neue Brücke über die Wurm kann erst im Zuge der Planung des Fuß-und Radweges erfolgen und wird in einem 2. Bauabschnitt umgesetzt.
Pflanzliche Aufwertungen:
Der Park weißt schon einen guten Baumbestand (vornehmlich Hainbuchen, Ahorn, Eschen, Linden) auf, der jedoch durch blühende Baumarten wie Zierkirschen und Obstgehölze mit ca. 20 Bäumen ergänzt und aufgewertet werden soll.
Die westlich gelegene Mauer im Eingangsbereich Friedensstraße soll mit weißblühenden heimischen Strauchpflanzungen wie z.B. Weißdorn und Schlehe und weißblühenden Ziergehölzen wie z.B. Flieder und Spieren bepflanzt werden. Hinter den vorhandenen alten Grabsteinen sollen Rhododendren raumbildend ergänzt werden.
Im gesamten Park werden Blumenzwiebelpflanzungen wie z.B. Scilla und Narzissen im zeitigen Frühjahr einen ersten Blühaspekt bringen.
In Teilbereichen ist die Umwandlung von Rasenflächen zu einer Blühwiese vorgesehen.
Durch die Maßnahmen soll zum einen eine ökologische Aufwertung vollzogen werden, zum anderen zurzeit fehlende Blühaspekte ergänzt werden.
Ein Großteil der weiten Rasenfläche wird als Spiel- und Liegewiese frei gehalten werden. Hier findet auch das alljährliche Martinsfeuer statt.
Sitzmöbel/Einrichtungsgegenstände:
Im gesamten Park sind entlang der Wege neue Sitzmöbel mit einer Holzauflage vorgesehen. Die vorgeschlagenen Bänke entsprechen einem Banktypus wie er auch bereits in anderen Parkanlagen installiert wurde, um Pflege und Unterhaltung zu vereinfachen. Im Kinderspielplatzbereich sollen blaue Stahlbänke farblich passend zu den Spielgeräten geplant werden.
Mehrere Tischbankkombinationen ebenfalls aus Stahl sollen im Bereich der großen Wiese eingebaut werden. Sie sind robust und relativ Vandalismus sicher. Abfallbehälter werden ausreichend aufgestellt, zwei Hundekottütenspender sind eingeplant.
Eingang Friedensstraße:
Fahnenmaste, ein Sammelsurium aus veralteten Schildern und eine mit Ziegelmauern umgebende steinerne Beetanlage lassen den Eingangsbereich wenig einladend erscheinen und werden abgebaut.
Ein kleiner Platz mit neuem Pflanzbeet mit einer extensiven Stauden- und Gräserpflanzung sowie neuen Sitzbänken, einem Holzsitzpodest und einem Tisch mit Schachspiel soll einen ruhigen Aufenthaltsbereich bieten. Hier sind auch Fußradtrainer, welche insbesondere von Seniorlnnen gut angenommen werden, vorgesehen.
Kinderspielplatz:
Der Kinderspielplatz wird komplett erneuert. Unter dem Motto „von der Wurm bis an das Meer“ werden zahlreiche Spielmöglichkeiten für Kleinkinder und Kinder bis ca. 14 Jahre angeboten. Der Spielplatz ist für Kinder mit Handicap geeignet. Viele Spielgeräte sind speziell als Inclusionsspielgeräte vorgesehen, wie ein Spielschiff mit Sandbauwerk und vielen weiteren Spielmöglichkeiten, ein Trampolin und ein Wasserspiel (Wasserpumpe mit mehreren Fließrinnen). Die vorhandene Inclusionsschaukel bleibt bestehen. In dem Kleinkindsandspielbereich sind außerdem noch eine Wackelboje und eine Holzschildkröte geplant.
Der Kleinkindbereich wird durch eine „Welle" als Bodenhügel, die mit blauem Teppichvlies belegt wird, vom übrigen Spielbereich getrennt. Ein attraktives „Schiffswrack“ mit vielen Klettermöglichkeiten, Chillout, Rutschstange und Kriechröhre animiert zum Rollenspiel. Ein Kletterturm mit einer Rutsche (3,50 m Fallhöhe), Hängematten und ein Niedrigseilgarten runden das Angebot ab. Die hügelige Ausgestaltung des vorhandenen Geländes bietet auch viele Naturspielmöglichkeiten.
Alle Spielgeräte bestehen aus Holz mit Stahlpfosten. Die Pfosten in verschiedenen Blau- und Rottönen werden ein buntes ansprechendes maritimes Bild ergeben.
Sport- und Fitnessbereich:
Die freiwillige Feuerwehr in Haaren ist nicht mehr an der Bewirtschaftung des Grillplatzes im Park interessiert. Daher hat der Bezirk den Vorschlag unterbreitet, einen mobilen Grillplatz inkl. Veranstaltungszelt vom Bezirksamt bewirtschaften zu lassen und die vorhandene Grillhütte abzubauen.
Der Entwurf sieht nun eine Fläche vor, die auch einen fest installierten abschließbaren Grill beinhaltet. Da ein Zelt hier nur temporär aufgestellt wird, ist die Fläche ansonsten auch für Boule geeignet.
Die vorhandenen Geräte auf der Skatefläche sind in die Jahre gekommen. Das Angebot zum Skaten ist nicht attraktiv. Die Asphaltfläche ist aber in einem gut erhaltenden Zustand, so dass es sich anbietet, hier ein Minispielfeld für Fußball und Street Ball zu installieren (ca. 10 x 20 m). Ein Gerät für Streetworkout sowie ergänzende Fitnessgeräte sollen alle Generationen ansprechen.
Die Fläche des Standortes der vorhandenen Grillhütte kann als eine modellierte Asphaltfläche, die insbesondere jüngere Kindern Skaten und Inlinerfahren ermöglicht, angeboten werden.
Besondere neue moderne Sitzmöbel, kleine Sitztreppen, sollen für alle ergänzende, kommunikative Aufenthaltsmöglichkeiten bieten.
Das aufgeführte Spiel- und Sportangebot unterliegt allerdings der Freizeitlärmrichtlinie, da die Einrichtungen auch von Jugendlichen und Erwachsenen genutzt werden sollen. Daher wurde bereits ein Lärmgutachten beauftragt, um im Hinblick auf die vorhandene Wohnbebauung der Laachgasse und das neu geplante Wohngebiet „Stadthäuser“, die beide in nur ca. 80 - 100 m Entfernung liegen, die Anlagen rechtlich abgesichert anbieten zu können oder zeitliche Restriktionen im Vorfeld zu kennen. Außerdem soll die Anordnung der Angebote untersucht werden. Daher kann sich die Lage und Ausgestaltung der vorgesehenen Einrichtungen im weiteren Planungsprozess noch verändern.
Durch die genannten Aufwertungen und Maßnahmen wird ein übergreifendes Angebot für alle Generationen geschaffen.
Ausblick:
Es wird angestrebt, noch in diesem Jahr einen Teil der Planungen umzusetzen. Es ist geplant , die Ausführung jedoch in zwei Bauabschnitte (1 a und 1 b) aufzuteilen, da für den Fitness- und Sportbereich noch Ergebnisse des Lärmgutachters für eine ausführungsreife Planung vorliegen müssen.
Für den Bauabschnitt 1 a mit dem Eingang Friedensstraße, den Pflanzaufwertungen, den neuen Bänken, Abfallbehältern und dem Kinderspielplatz sowie Wegeerweiterung und Wegesanierung soll die Ausführungsplanung zeitnah erarbeitet und eine Ausschreibung erfolgen, so dass in diesem Jahr noch eine Umsetzung erfolgen kann.
Sobald für den Bauabschnitt 1 b Ergebnisse vorliegen, sollen diese in den Ausschüssen nochmal vorgestellt werden, und dann im Anschluss umgesetzt werden.
Die Entwurfsplanung für den Bauabschnitt 2, Wurm-Haarbachaue, für die ein externes Büro beauftragt ist, wird in der zweiten Jahreshälfte den Ausschüssen ebenfalls gesondert vorgestellt. Die Planung und Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit der Parkplanung.
Kosten:
Für den Bauabschnitt 1 a werden Kosten in Höhe von 550.000 € für die Umsetzung der Maßnahmen veranschlagt.
Die Änderung der Folgekosten für Pflege und Unterhaltung der Grünanlage Park am alten Friedhof wird im Zuge der weiteren Planungen zu den Abschnitten 1b und 2 in enger Abstimmung mit dem
E 18 ermittelt. Soweit sich Steigerungen ergeben, sind die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel haushaltsneutral bereitzustellen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Park am Alten Friedhof, Bauabschnitt 1a
| JA | NEIN |
|
| x |
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 2021 | Ansatz 2022 ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 554.904,35** | 480.000** | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 0 | 693.630,44* | 600.000 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 138.726,09 | 120.000 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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Die Aufteilung der Kosten in die Kostenarten 7831 0000. 7835 0000, 7852 0000 erfolgt zur Ausschreibung. *als Ermächtigungsübertragung aus dem Vorjahr. *entspricht einer 80 % Förderung
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff. | Folge-kosten (alt) | Folge-kosten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| ||||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Positiv | negativ | nicht eindeutig | |
x |
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Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering | Mittel | groß | nicht ermittelbar |
|
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Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine | Positiv | negativ | nicht eindeutig |
x |
|
|
|
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering |
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) |
mittel |
|
| 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
|
| unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels) | |
mittel |
|
| 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels) |
groß |
|
| mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels) |
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
|
|
| Vollständig |
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|
| überwiegend (50% - 99%) |
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|
| teilweise (1% - 49 %) |
|
|
| Nicht |
| x |
| nicht bekannt |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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350,1 kB
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|||
2
|
(wie Dokument)
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19,1 MB
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