Kenntnisnahme - FB 36/0053/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Haaren nimmt den Sachstandsbericht zur Wurm-Haarbachaue zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Sachstandsbericht zur Wurm-Haarbachaue zur Kenntnis.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Park am alten Friedhof sowie der angrenzende Bereich der Wurm-Haarbachaue ist ein Planungsbereich für den im Rahmen der 1. Förderstufe des Integrierten Handlungskonzeptes Haaren bereits bewilligte Fördermittel von 1,3 Mio. mit einem Fördersatz von 80 % zur Verfügung stehen.

Der Bereich der Wurm-Haarbachaue war 2017/2018 ein Teil des kooperativen Werkstattverfahrens zur Ortsmitte Haaren. Eine wesentliche Grundlage für die Überplanung dieses Teilbereiches war eine vom Wasserverband Eifel-Ruhr (WVER) beauftragte Machbarkeitsstudie. Die Studie zeigt auf, dass sowohl der geforderte Fuß-Radweg entlang der Wurm als auch eine Renaturierung mit Schaffung von Retentionsflächen vornehmlich im Bereich des „Haarener Eck“ ermöglicht werden können. Neben einer ökologischen Aufwertung entlang der Wurm sollen zwei Brücken das „Haarener Eck“ wie auch den Park am alten Friedhof an den geplanten Fuß-Radweg anbinden. Möglich wird dies erst durch den 2019/2020 seitens der Stadt Aachen getätigten Erwerb des Grundstückes am Zusammenfluss von Wurm und Haarbach im Bereich des Tuchmacherweges.

Der Sieger aus dem Werkstattverfahren für diesen Bereich, das Büro 3+Freiraumplaner, wurde zwischenzeitlich mit der Erstellung der Entwurfs- und Ausführungsplanung des Rad- und Fußweges mit Aufenthaltsbereichen entlang der Wurm und des Haarener Ecks beauftragt. Die Schaffung der Renaturierung- und Retentionsflächen einschl. der Geländemodellierung des Weges sollte in enger Absprache mit dem FB Klima und Umwelt und dem beauftragten Büro durch den WVER erfolgen.

 

 

Im Vorfeld für die geplante Renaturierungsmaßnahme wurde eine erste abfallrechtliche Untersuchung im Hinblick auf die voraussichtlich zu entsorgenden Bodenmassen (Bodenuntersuchung/ Abfalltechnische Bewertung / Umbau Wurm – Aachen-Haaren – HYDR.O. 26.9.2020) vorgenommen. In den Ende 2020 untersuchten Proben aus der Auffüllung wurden im Feststoff z.T. erhebliche Schwermetallgehalte im Bereich des Haarener Ecks nachgewiesen, die ursächlich auf die in der Auffüllung vorhandenen Schlackenanteile zurückgeführt werden können. Das Flurstück 1593 wurde nach historische Recherche vermutlich  als Stellplatzfläche der ehemaligen benachbarten Tuchfabrik genutzt, eine gewerbliche Nutzung zu Produktionszwecken durch die Tuchfabrik konnte für dieses Flurstück nicht nachgewiesen werden.

Parallel hat der WVER bei der Bezirksregierung das Projekt vorgestellt, um die Förderfähigkeit für die Renaturierung sicher zu stellen.

Leider hat die Bezirksregierung auch in Abwägung mit anderen größeren Projekten und Prioritäten lediglich eine Förderung von 40 % in Aussicht gestellt. Eine Aufwertung und Steigerung des ökologischen Wertes wird als zu gering angesehen. Der WVER hat daraufhin dem FB Klima und Umwelt mitgeteilt, dass er auf Grund dieser Tatsache nun von einer Maßnahme in diesem Bereich absieht. Der enorme Aufwand und die hohe Kosten für die Beseitigung der schadstoffbelasteten Auffüllung sind ebenfalls Gründe, warum nun der WVER von einer Renaturierung in dem Bereich Abstand nimmt.

 

Das Flurstück 1593 (Haarener Eck) ist derzeit stark durch dichte Brombeersträucher bewachsen und fast unzugänglich. Kleinere asphaltierte Wege durchziehen die Fläche. Unter dieser Voraussetzung besteht keine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Mensch. Bei einer Umnutzung dieser Fläche, z.B. als öffentliche Parkfläche ist eine Sicherungsmaßnahme in Betracht zu ziehen (Abdeckung mit mind. 35 cm unbelastetem Bodenmaterial und einer zusätzlichen Grabesperre (Vlies, grober Schotter)

Da eine Gefährdung für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser nicht ausgeschlossen werden kann, ergab sich ein Bedarf zur Durchführung vertiefender weiterer Grundwasseruntersuchungen zur Gefährdungsabschätzung (§ 2 Ziff. 4 der BBodSchV). Die Geländearbeiten sind bereits abgeschlossen, die gutachterliche Aus- und Bewertung steht noch aus.

Nach erster Prognose kann und soll der Boden verbleiben und keine Abtragung erfolgen.

 

Der Geh- und Radweg kann wie ursprünglich geplant auch ohne eine Renaturierung in diesem Bereich vorgesehen werden. Auch die Schaffung von attraktiven Aufenthaltsbereichen steht dem nicht entgegen.

Das „Haarener Eck“ wird als ebene Fläche erhalten und kann auch ohne Abtragung einen hohen Erlebniswert im Zusammenfluss von Wurm und Haarbach bieten.

Eine Abflachung oder Abtreppung der Uferböschung im Bereich des Parks zum alten Friedhof, ist weiterhin geplant und soll umgesetzt werden, um das Ziel „ Wasser in Haaren erlebbar machen“ weiter zu verfolgen. In diesem Bereich weist der Boden keine Belastungen auf.

 

Da die weitere Planung nun nicht mehr in Abhängigkeit der Fördermaßnahme des WVERs zu sehen ist, kann der Fuß-Radweg nun voraussichtlich zeitlich früher umgesetzt werden.

Sollte sich die Prognose bestätigen, dass der Boden im Haarener Eck verbleibt, kann unmittelbar nach Vorliegen des Gutachterergebnisses mit der Entwurfsplanung begonnen werden und weitere Planungs- und Abstimmungsschritte eingeleitet werden. Da die Rodung des vorhandenen Strauchbewuchses, die Geländemodellierung für die Wegetrasse sowie eine ökologische Baubegleitung nun seitens der Stadt erfolgen muss, ist allerdings mit höheren Kosten zu rechnen. Die Kostenermittlung wird nach Vorlage der bodenkundlichen Analysen durch das beauftragte Büro novelliert. Eine entsprechende Entwurfsplanung muss noch erarbeitet werden.

Da in der ersten Förderstufe nicht alle angemeldeten Projekte umgesetzt wurden, kann mit einer Verschiebung von Fördergeldern in das Projekt Wurm-Haarbachaue als vorrangiges Projekt für Haaren gerechnet werden.

Ziel ist, einen Entwurf bis Herbst 2021 zu erarbeiten. Die Auswirkungen des Rückzugs des WVER auf die Förderkulisse sowie die Vorhabenplanung werden dann in den Ausschüssen vorgestellt, so dass ein Ausbau 2022/2023 erfolgen kann

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

 

 

 

 

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

x

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

x

 

nicht bekannt

 

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