Anhörung - E 42/0012/WP18

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


1. Der Betriebsausschuss Volkshochschule nimmt gemäß § 7 Abs. 6 der Satzung für die Volkshochschule Aachen die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Hans Rosenberg, Limburger Straße 12, Mali Blumenthal geb. Ebstein, Margrete Blumenthal und Ernst Blumenthal, Limburger Straße 22, Meta Rosenberg geb. Wolfram, Von-Goerschen-Str. 11, Erich Salmang, Betty Salmang geb. Hartoch und Marion Salmang verh. Moxhon-Labrousse, Alfonsstraße 4, Philipp Moses und Berta Moses geb. Baum verw. Keller, Steinkaulstraße 1, David Weinhausen, Zilli Weinhausen geb. Kahn, Heinz Gustav Weinhausen und Ruth Sibylle Weinhausen, Paugasse 11 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule beschließt Rat der Stadt Aachen gemäß § 8 der Satzung für die Volkshochschule Aachen, im Sinne der vorliegenden Anträge je einen „Stolperstein“ vor den jeweils letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger Hans Rosenberg, Limburger Straße 12, Mali Blumenthal geb. Ebstein, Margrete Blumenthal und Ernst Blumenthal, Limburger Straße 22, Meta Rosenberg geb. Wolfram, Von-Goerschen-Str. 11, Erich Salmang, Betty Salmang geb. Hartoch und Marion Salmang verh. Moxhon-Labrousse, Alfonsstraße 4, Philipp Moses und Berta Moses geb. Baum verw. Keller, Steinkaulstraße 1, David Weinhausen, Zilli Weinhausen geb. Kahn, Heinz Gustav Weinhausen und Ruth Sibylle Weinhausen, Paugasse 11 durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

 

 

 

(Keupen)

 Dez IV  E 42 

          

    

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Erläuterungen

Erläuterungen:


In seiner Sitzung vom 17. Januar 2007 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen, dass die Stadt Aachen sich an dem Projekt „Stolpersteine“ in der Form beteiligt, in dem die eingehenden Anträge auf Verlegung von „Stolpersteinen“ zur Weiterbearbeitung an die Volkshochschule Aachen geleitet werden.

Vor der Verlegung von „Stolpersteinen“ sollte jeweils die Zustimmung des Rates der Stadt eingeholt werden.

 

Frau      und Herr  haben unter Schilderung der Einzelheiten den Antrag begründet, zwei „Stolpersteine“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerin und Bürger

-   Philipp Moses und Berta Moses geb. Baum verw. Keller, Steinkaulstraße 1

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.

 

 

Weiterhin haben Frauen                   und Herr                        den Antrag gestellt, vier „Stolpersteine“ vor dem letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitz der Aachener Bürgerinnen und Bürger

-   David Weinhausen, Zilli Weinhausen geb. Kahn, Heinz Gustav Weinhausen und Ruth Sibylle Weinhausen, Paugasse 11

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.

 

Darüber hinaus hat die Arbeitsgruppe „Stolpersteine“ a     Einhard-  -Gymnasium, vertreten durch Frau 

                  und Frau             den Antrag gestellt, acht „Stolpersteine“ vor den letzten bekannten selbst gewählten Wohnsitzen der Aachener Bürgerinnen und Bürger

-   Hans Rosenberg, Limburger Straße 12

-   Mali Blumenthal geb. Ebstein, Margrete Blumenthal und Ernst Blumenthal, Limburger Straße 22

-   Meta Rosenberg geb. Wolfram, Von-Goerschen-Str. 11

-   Erich Salmang, Betty Salmang geb. Hartoch und Marion Salmang verh. Moxhon-Labrousse, Alfonsstraße 4

durch den Kölner Künstler Gunter Demnig verlegen zu lassen.

Die jeweiligen Anträge und Belege sind als Anlagen beigefügt.

 

Die Weiterbearbeitung des Antrags durch die Volkshochschule Aachen hat zu dem Ergebnis geführt, dass die in der Sitzung des Rates der Stadt am 17.01.2007 beschlossenen Voraussetzungen zur Verlegung eines „Stolpersteines“

 

- ein „Stolperstein“ kann nur gelegt werden, wenn eventuell noch lebende Angehörige damit   einverstanden sind;

- Ort und Schicksale der Opfer müssen überprüft und belegt sein;

- „Stolpersteine“ sollen nicht an Orten installiert werden, an denen eine Gedenktafel der „Wege“ vorgesehen bzw. angebracht ist;

- Anträge auf „Stolpersteine“ sollten an „Wege gegen das Vergessen“, Volkshochschule Aachen, geleitet und von dort bearbeitet werden;

 

vorliegen.

Die Finanzierung der Stolpersteine erfolgt nach diesen Angaben:

1.) 2 Stolpersteine durch die Antragsteller Frau                         und Herrn

2.) 4 Stolpersteine durch die Antragsteller Frauen                     und Herrn           

3.) 1 Stolperstein durch Herrn

     7 Stolpersteine vom Netzwerk Aachener Schulen gegen Gewalt und Rassismus.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

 

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz  

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:   

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig  

 

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

 

gering      mittel         groß           nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

 

keine     positiv        negativ      nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

O vollständig

O überwiegend (50% - 99%)

O teilweise (1% - 49 %)

O nicht

O           nicht bekannt

 

 

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Anlagen

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