Entscheidungsvorlage - E 46/47/0009/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


  • Betriebsausschuss Kultur und Theater
    Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  • Finanzausschuss
    Der Finanzausschuss nimmt den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  • Rat
    Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2021/2022 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2021/2022 basiert grundsätzlich auf der für die Spielzeit 2020/2021 erstellten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um insbesondere die Erkenntnisse, die sich aus dem seitherigen Geschäftsverlauf sowie dem voraussichtlichen Jahresabschlussergebnis 2019/2020 ergeben haben sowie den Erwartungen zur weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2019/2020 (Buchungsstand 16.01.2021) wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2020 voraussichtlich rund 3,9 Mio. Euro betragen. Nach der aktuellen Prognose zur laufenden Spielzeit 2020/2021 wird diese zum 31.07.2021 voraussichtlich noch um rd. 1,5 Mio Euro anwachsen, so dass das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2021/2022 ausgewiesene Plan-Defizit von rund 1,4 Mio Euro durch die Allgemeinen Rücklage gedeckt werden kann.
     

Wesentliche Eckpunkte des Erfolgsplans 2021/2022

  • Umsatzerlöse
    Der geplante Umsatz aus Ticketverkauf basiert auf der Annahme, dass durch die Corona-Pandemie das verfügbare Platzangebot für das Theater- und Konzertpublikum deutlich reduziert werden muss. Hierzu wurden die Erfahrungen aus Herbst 2020 zu Grunde gelegt. Auch die geplanten Umsatzerlöse aus bekannten Sonderveranstaltungen (z.B. Weihnachtskonzert u.ä.) wurden nach Maßgabe dessen entsprechend reduziert eingeplant.
  • Sonstige Erträge
    Bei den sonstigen Erträgen ist gemäß der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung weiterhin eine jährliche Steigerung von rd. 157 TEuro aus der institutionellen Förderung der kommunalen Theater und Orchester berücksichtigt. Die Fördervereinbarung hat eine Laufzeit bis 2022.

Darüber hinaus sind projektbezogene Fördermittel-Erträge für die Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« eingeplant, denen allerdings entsprechende Aufwendungen bei Kontengruppe 42 gegenüber stehen. Ebenso verhält es sich mit den Erträgen und Kosten für die Chorbiennale, die wegen der Corona-Pandemie nicht turnusmäßig in der Spielzeit 2020/2021 stattfinden kann und daher in die Folgespielzeit verschoben wurde.

 

 

  • Personalaufwand
    Der Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) wurde auf Basis des zugrunde liegenden Stellenplans, der bisherigen Ist-Kosten für die lfd. Spielzeit 2020/2021 sowie unter Berücksichtigung der lt. geltendem Tarifvertrag (Laufzeit bis 31.12.2022) vereinbarten Steigerungsraten kalkuliert. Mit  Blick auf die in der Vergangenheit stets realisierten Personalkosteneinsparungen in Folge temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wurde der wie dargestellt rechnerisch ermittelte Planwert schließlich um einen pauschalen Betrag von 550 TEuro korrigiert.

Darüber hinaus erfolgte die bereits aus Vorjahren bekannte Verlagerung von 200 TEuro von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) bzw. 42 (Selbständige Gäste), um die dort in der Vergangenheit regelmäßig aufgetretenen Planüberschreitungen künftig zu vermeiden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben. Ebenfalls beibehalten wurde die aus Vorjahren bekannte Planwert-Verlagerung von 30 TEuro von Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) nach Kontengruppe 54                              (Ge-/Verbrauchsmaterial Bühne). Ergänzt wurde der Planansatz bei Kontengruppe 42 um die geplanten Aufwendungen für die Fördermittel-Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« (vgl. oben).

Die Planwerte für die Beamten wurden den Vorgaben des FB 20 / FB 11 entsprechend angepasst.

 

  • Sachaufwand
    Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) wurde gegenüber der Vorjahresplanung ein Mehraufwand von 150 TEuro für Corona-Schutzmaßnahmen, insbesondere für regelmäßige Testungen des künstlerischen Personals vorgesehen. Der hier in den Spielzeiten 2019/2020 und 2020/2021 entstandene bzw. sich abzeichnende Minderaufwand (für Reinigung, Energie etc.) ist jeweils mit der temporären Einstellung des Spielbetriebs aufgrund der Corona-Pandemie zu begründen und insofern nicht nachhaltig für die Folgeplanung.

Die Steigerung bei Kontengruppe 51 erklärt sich im Wesentlichen mit einer Erhöhung der Kostenmiete durch E 26 für die betrieblich genutzten städtischen Gebäude sowie neu entstehende Mietkosten nach dem geplanten Umstieg auf Windows 10 und VDI-Technologie für die hierzu erforderliche IT-Ausstattung. Darüber hinaus verursacht ein Corona-bedingt temporär erforderlicher zusätzlicher Probenraum vorübergehend zusätzliche Mietkosten, die jedoch der Höhe nach durch voraussichtliche Einsparungen bei Kontengruppe 54 (musikalisches Material und Rechte) kompensiert werden können.

Die leichte Kostenminderung im Bereich der Kontengruppe 56 (sonst. betriebl. Aufwand) beruht auf einer von FB 20 geplanten leichten Senkung des Verwaltungskostenbeitrags sowie geringeren Kosten für die Jahresabschlussprüfung nach erfolgter öffentlicher Ausschreibung dieser Leistung.

Bei Kontengruppe 57 ist der mit den entsprechenden Erträgen (vgl. oben) korrespondierende Aufwand für die von 2021 nach 2022 verschobene Chorbiennale berücksichtigt.

 

  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Die Veränderung der Beamtenkosten sowie des Verwaltungskostenbeitrags wurden seitens FB 20 in die Bemessung des städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) einbezogen. Der im vorliegenden Wirtschaftsplan berücksichtigte BKZ entspricht in Summe den hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen.

 

  • Planergebnis nach städt. Zuschuss / Zielvereinbarung / Rücklage
    Der vorliegende Planentwurf für die Spielzeit 2021/2022 weist im Ergebnis nach städt. Zuschuss ein Defizit von rund 1,4 Mio. Euro aus. Der daraus resultierende Kostendeckungsgrad im Sinne der bis zum 31.07.2021 geltenden Zielvereinbarung vom 30.01.2018 beträgt in Folge der Corona-Pandemie und der hieraus resultierenden Umsatzausfälle nur noch 11,7 % und fällt damit naturgemäß deutlich unter den vorherigen Soll-Wert (16 %) zurück. Dem steht jedoch aller Voraussicht nach eine ausreichende betriebliche Rücklage zur Deckung des geplanten Defizits gegenüber (vgl. oben, Abschnitt Vorbemerkungen).
     

Vermögensplan / Finanzplan 2021/2022 / Liquiditätsbedarf

  • Die geplanten Investitionsmaßnahmen sind streng am betrieblichen Bedarf orientiert und priorisiert.
  • Grundlage für den geplanten Investitionszuschuss zur Beschaffung der erforderlichen Instrumente im Rahmen des Projektes »Akzent Barock« ist ein entsprechender Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln.
  • Die im Rahmen des Projektes «Mörgens Lab» geplanten Investitionen werden voraussichtlich allesamt noch in der laufenden Spielzeit 2020/2021 realisiert, so dass der vorliegende Vermögensplan 2021/2022 diesbezüglich lediglich einen "Merkposten" enthält, für den Fall, dass sich die Realisierung in Folge einer Änderung der Projektplanung noch in die Spielzeit 2021/2022 verlagern würde. Dies würde jedoch mittels zeitgleicher Verschiebung des entsprechenden Investitionszuschusses vollständig aus bewilligten Fördermitteln gedeckt werden, sodass auch diesbezügliche Veränderungen keinen zusätzlichen betrieblichen Finanzierungsbedarf auslösen würden.
  • Der Bedarf an liquiden Mitteln insgesamt ist - unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses und des Kontenausgleichs im Rahmen der Kassenverstärkung - im laufenden Geschäftsjahr sichergestellt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Erläuterung

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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