Entscheidungsvorlage - E 46/47/0010/WP18

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


  • Betriebsausschuss Kultur und Theater
    Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen festzustellen.
  • Finanzausschuss
    Der Finanzausschuss nimmt den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.
  • Rat
    Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen fest.
     

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Vorbemerkungen

  • Der als Anlage beigefügte Entwurf des Vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2022/2023 basiert grundsätzlich auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2021/2022 erstellten und vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits bekannten Änderungen.
  • Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab zugeleitet und abgestimmt. Insbesondere entspricht die Höhe des in der Wirtschaftsplanung des Theaters berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2019/2020 (Buchungsstand 16.01.2021) wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2020 voraussichtlich rund  3,9 Mio. Euro betragen. Nach der aktuellen Prognose zur laufenden Spielzeit 2020/2021 wird diese zum 31.07.2021 voraussichtlich noch um rd. 1,5 Mio Euro anwachsen, so dass neben dem für die Spielzeit 2021/2022  geplanten Defizit von rund 1,4 Mio. Euro (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf) auch das nach diesem Vorläufigen Wirtschaftsplanentwurf für die Spielzeit 2022/2023 ausgewiesene Plandefizit von rund 560 TEuro durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden kann.

 

Wesentliche Eckpunkte des Vorläufigen Erfolgsplans 2022/2023

  • Umsatzerlöse
    Nachdem die Planung für die Spielzeit 2021/2022 noch von einem deutlich reduzierten Platzangebot zum Schutz vor Corona und damit verbunden von deutlich verringerten Umsatzerlösen aus dem Ticketverkauf ausgeht, wird für die Vorläufige Planung 2022/2023 angenommen, dass dem Publikum wieder das volle Platzangebot zur Verfügung stehen wird und dadurch die Umsatzerlöse wieder nahezu das Niveau der Zeit vor Corona erreichen werden.
  • Sonstige Erträge
    Die Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossene Fördervereinbarung, aus der sich eine jährliche Steigerung von rd. 157 TEuro aus der institutionellen Förderung der kommunalen Theater und Orchester ergibt, endet mit dem Kalenderjahr 2022. Da für eine entsprechende Verlängerung derzeit keine Anhaltspunkte vorliegen, ist die jährliche Steigerung bis zum 31.12.2022 berücksichtigt und für die Zeit ab Januar 2023 dann ein gleichbleibendes Niveau ohne weitere Erhöhungen eingeplant.

Weiterhin sind die auf die Spielzeit 2022/2023 entfallenden Fördermittel für die Projekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« eingeplant, denen jedoch wie gehabt auch korrespondierender Aufwand bei Kontengruppe 42 gegenüber steht. Auf Basis des jeweils prognostizierten Projektfortschritts liegen die entsprechenden Planwerte 2022/2023 insgesamt um rund 105 TEuro niedriger als für die vorherige Spielzeit 2021/2022 geplant.

Die Erträge und Kosten für die Chorbiennale entfallen in der Spielzeit 2022/2023 aufgrund des neuen Turnus nach der erfolgten Verschiebung von der Spielzeit 2020/2021 in die Spielzeit 2021/2022.

  • Personalaufwand
    Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2021/2022 wurde beim Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) für die Zeit nach Ablauf der geltenden Tarifvereinbarung – d.h. ab 01.01.2023 – eine tariflich bedingte Personalkostensteigerung von 2,5 % unterstellt.

Die in der Wirtschaftsplanung 2021/2022 schon berücksichtigte Korrektur von 550 TEuro wurde auch in die Vorläufige Wirtschaftsplanung 2022/2023 übernommen, ebenso wie die aus Vorjahren bereits bekannte Verlagerung von 200 TEuro von Kontengruppe 40 (festes Personal) nach Kontengruppe 41 (Teilspielzeitbeschäftigte) bzw. 42 (Selbständige Gäste), um die dort in der Vergangenheit regelmäßig aufgetretenen Planüberschreitungen künftig zu vermeiden, die sich durch ersatzweise zur Aufrechterhaltung des Spielbetriebs erforderlich werdende Gastverpflichtungen als Folge von temporären Vakanzen oder längerfristiger Erkrankungen im Bereich der künstlerischen Festbeschäftigten ergeben.

Nachdem die für die Spielzeit 2021/2022 geplante Ausbildungstätigkeit in Folge der Corona-Pandemie vorübergehend reduziert werden musste, ist für die Spielzeit 2022/2023 die Rückkehr zum gewohnten Ausbildungsumfang mit dem dann auch wieder gewohnten Kostenniveau für Ausbildungsvergütungen vorgesehen.

Bei Kontengruppe 42 (selbständige Gäste) zeigt sich der im Projektverlauf reduzierte und mit den entsprechenden Erträgen aus Fördermitteln korrespondierende Personalaufwand für die Förderprojekte »Akzent Barock« und »Mörgens Lab« (vgl. oben).

Die Kosten für die beim Theater beschäftigten Beamten (Kontengruppe 43) wurden den Vorgaben von FB 20 / FB 11 entsprechend geplant.

  • Sachaufwand
    Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) wird für die Spielzeit 2022/2023 ein um 50 % reduzierter Aufwand für weiterhin – jedoch in reduziertem Umfang – erforderliche Corona-Schutzmaßnahmen erwartet. 

Bei Kontengruppe 51 (Überlassungsentgelte) entfallen 2022/2023 die Mietkosten für den in der Spielzeit 2021/2022 temporär zusätzlich benötigten Probenraum.

Bei Kontengruppe 57 fallen turnusmäßig die Kosten – wie auch die Erträge (vgl. oben) – im Zusammenhang mit der Chorbiennale weg.

Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse, die eine sinnvolle Anpassung der vorläufigen Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Gleiches gilt für die Abschreibungen. Dies wird im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2022/23 erfolgen.

  • Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
    Die  Höhe des in der Vorläufigen Wirtschaftsplanung 2022/2023 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschusses (BKZ) entspricht der Summe der hierfür in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträge.
  • Planergebnis nach städt. Zuschuss / Zielvereinbarung
    Der vorliegende Entwurf zum Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/23 weist im Ergebnis nach städt. Zuschuss ein Defizit von rund 560 TEuro aus. Der daraus resultierende Kostendeckungsgrad im Sinne der bis 31.07.2021 geltenden Zielvereinbarung beträgt 16,19 % und liegt damit leicht über dem bisherigen Soll-Wert von 16 %. Zur Deckung des ausgewiesenen Plandefizits wird aller Voraussicht nach eine ausreichende betriebliche Rücklage zur Verfügung stehen (vgl. oben, Abschnitt Vorbemerkungen).

Vorläufiger Vermögensplan / Finanzplan 2022/2023

  • Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist wie gewohnt seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt erst im Rahmen der Aufstellung des zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher – am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können. Die Realisierung der geplanten Investitionen ist zum jetzigen Zeitpunkt – gemäß Finanzplan – ungewiss. Investitionszuschüsse sind bislang nicht geplant.
  • Die im Rahmen der Projekte «Akzent Barock» und «Mörgens Lab» geplanten Investitionen werden voraussichtlich allesamt in den zeitlich vorgelagerten Spielzeiten realisiert, so dass die diesbezüglichen Positionen im vorliegende Vermögensplan 2022/2023 lediglich mit Blick auf die jeweiligen Projektlaufzeiten als "Merkposten" zu verstehen sind, für den Fall, dass sich die Realisierung in Folge einer Änderung der Projektplanung noch in die Spielzeit 2022/2023 verlagern würde. Dies würde jedoch mittels gleichzeitiger Verschiebung des entsprechenden Investitionszuschusses vollständig aus bewilligten Fördermitteln gedeckt werden, so dass auch diesbezügliche Veränderungen keinen zusätzlichen betrieblichen Finanzierungsbedarf auslösen würden.
  • Der Bedarf an liquiden Mitteln insgesamt ist - unter Einbeziehung des städtischen Zuschusses und des Kontenausgleichs im Rahmen der Kassenverstärkung - im laufenden Geschäftsjahr sichergestellt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

siehe Erläuterungen und Planentwurf

 


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

 

 

 

 

 

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

 

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

 

 

 

 

 

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

 

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr  (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

 

gering

 

 

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

 

 

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

 

 

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

 

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

 

 

 

vollständig

 

 

 

überwiegend (50% - 99%)

 

 

 

teilweise (1% - 49 %)

 

 

 

nicht

 

 

 

nicht bekannt

 

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Anlagen

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